Brüssel. Mit der europäischen Eßkultur, auf die sich etwa Franzosen und Italiener so viel zugutehalten, hat das wenig zu tun: seit Anfang Januar ist eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission in Kraft, die es erlaubt, Nahrungsmitteln Pulver aus gemahlenen Insekten beizumischen. Pro 100 Gramm Fleisch dürfen künftig fünf Gramm aus Insekten bestehen.
Konkret ist in dem EU-Dokument von der Hausgrille (Acheta domesticus) die Rede, die ab sofort praktisch allen Lebensmitteln zugesetzt werden darf. Konkret erwähnt die Verordnung Brot, Back- und Teigwaren, Soßen, Kartoffel- und Gemüseerzeugnisse, Molkereiprodukte, Fleischanaloge, Suppen- und Suppenkonzentrate, Snacks, „bierähnliche Getränke“, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Fleischzubereitungen „für die allgemeine Bevölkerung“.
Die Fleisch- und Nahrungsmittelindustrie verweist auf den Kostenfaktor – die Beimischung von Insektenpulver ist billiger als die Verwendung von „echtem“ Fleisch. Kritiker verweisen hingegen auf die hohe Belastung der vermahlenen Insekten mit Pflanzenschutzmitteln und Insektiziden. Die erlaubte Mischung enthält bis zu 5 mg Cyanid pro Kilogramm. Ein Beitrag zur Volksgesundheit ist das nicht. (mü)
Quelle: zuerst.de vom 19.01.2023
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