Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Irrenhaus Europa – Großbritannien führend – Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 26.01.2023 (Textausgabe 2)

Transgender-Justiz: Männlicher Vergewaltiger darf Strafe wohl im Frauenknast absitzen

Der Schotte Adam Graham vergewaltigte zwei Frauen. Die Strafe wird er aber sehr wahrscheinlich nicht unter seinesgleichen verbüßen – sondern im Frauengefängnis absitzen.

Adam Graham wurde diese Woche wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilt. Die Geschworenen befanden ihn für schuldig, zwei Frauen, die er 2016 und 2019 online kennengelernt hatte, zum Sex gezwungen zu haben. Mit „ihrem Penis“, wie es im Prozess hieß. Denn: Der Täter identifiziert sich inzwischen als Frau – und wird nun wahrscheinlich auch im Frauenknast seine Haftstrafe antreten. Das berichtet unter anderem der BBC.

Vergewaltigt hatte Graham noch als Mann. Der heute 31-Jährige war nach den Taten noch als kahl rasierter Typ mit Gesichtstattoos im Netz zu sehen, seine Geschlechtsumwandlung begann er erst während des Gerichtsverfahrens. Seitdem lebt er als Frau – mit blonder Perücke, pinker Kleidung und Nagellack. Am Dienstag wurde Adam Graham am High Court Glasgow schuldig gesprochen. Laut der Daily Mail saß er bereits im Vorfeld des Prozesses in einem getrennten Teil des Frauengefängnis Cornton Vale im schottischen Stirling, es werde jetzt geprüft, ob er die Haft gemeinsam mit anderen Insassinnen absitzen oder separat unteruntergebracht wird.

Verteidiger forderte Freispruch

Der Fall zeigt auf, wie leicht es für männliche Gewalttäter ist, die Rechte von Transsexuellen für ihre Zwecke zu missbrauchen. Es drängt sich dabei der Verdacht auf, dass Graham sich absichtlich als Frau identifizierte, um ein milderes Urteil zu bekommen. Dafür bediente er sich der gängigen Argumente, die vonseiten der LGBTQ-Bewegung immer wieder geäußert werden, um die Rechte von Transsexuellen zu schützen.

Der Vergewaltiger beteuerte, dass er eigentlich kein sexuelles Interesse an
Frauen habe und „schon seit seiner Kindheit wusste, im falschen Geschlecht
geboren“ zu sein. Sein Verteidiger forderte, dass man seinen Mandanten von den Anschuldigungen freisprechen solle, weil er eine Transition eingeleitet habe, und „diesen Weg als Frau auch weiter gehen“ werde.

Besonders absurd: Sogar die Geschworenen machten sich während des Prozesses für die Rechte des Vergewaltigers stark. Sie betonten, dass man den Namen „Adam Graham“ nicht mehr verwenden solle, weil das sein „Dead Name“ („toter Name“) sei – und machten sich damit eines von vielen ungeschriebenen Gesetzen der Trans-Community zu eigen.

Mogelte sich ein Mann in den Frauenknast?

Der Fall sorgte in Schottland für Aufregung, weil die britische Regierung unlängst das Transgender-Reformgesetz der Schotten blockierte. Dessen Inhalt ist vergleichbar mit dem in Deutschland geplanten Selbstbestimmungsgesetz und sieht vor, dass Männer sich durch einen einfachen Sprechakt als Frauen identifizieren können, und umgekehrt. Kritiker warnen davor, dass männliche Gewalttäter das Gesetz ausnutzen könnten, um sich durch Frauenquoten oder eine mildere Behandlung Vorteile zu verschaffen.

Zudem wird befürchtet, dass Gewalttäter leichter in Frauenschutzräume – wie Frauengefängnisse, Frauenhäuser oder Umkleidekabinen – eindringen könnten. Ein Vorwurf, der vor allem von Grünen-Politikern immer wieder als „transphob“ stigmatisiert wurde – sich im Fall Adam Graham aber drastisch bewahrheitet.

Quelle: pleiteticker.de

Nach drei Morden: Afghanischer Flüchtling endlich im Gefängnis

Der Fall des afghanischen Flüchtlings Lawangeen Abdulrahimzai zeigt, wie kein anderer wie kaputt die europäische Asylpolitik ist. Der dreifache Mörder wurde zuletzt wegen des Mordes an einem 21-jährigen Offizier der Royal Navy im Vereinigten Königreich verurteilt.

Der afghanische Flüchtling habe eine „Faszination für Messer“ gehabt

Vorletztes Jahr war Abdulrahimzai in Bournemouth in einen Streit vor einem Subway-Imbiss verwickelt. Der Streit eskalierte und ein 21-jähriger Marineoffizier schlägt ihn. Dann zieht Abdulrahimzai ein Messer, das er versteckt hatte, und sticht dem Mann in die Brust. Nach der Tat flieht er in ein Waldstück, vergräbt das Messer und eine afghanische Flagge, die er als Schal trug.

Er behauptet, dass die Taliban hinter ihm her seien, er deshalb immer ein Messer bei sich trage und in Angst lebe. Im Gerichtsprozess wird enthüllt, dass Abdulrahimzai sein Alter um vier Jahre gefälscht hatte und dass sein Geburtsdatum von einem Onkel vor seiner Ausreise aus Afghanistan stammte. Er gibt an, dass es in Afghanistan normal sei, dass Menschen ihr Geburtsdatum aufgrund von Bildungslücken nicht kennen.

Er mordete zuvor

Abdulrahimzai fiel bereits vorher in Europa auf, die Behörden waren jedoch machtlos. Erst durch den Mord am Marineoffizier wurde seine Geschichte publik.

Im Jahr 2015 reist Abdulrahimzai von Afghanistan nach Europa und landet in Norwegen, danach geht es weiter nach Italien und Serbien. In Italien wird er wegen Drogenhandels verurteilt, kommt aber aufgrund eines Schuldeingeständnisses frei. Ab 2018 ist er dann wieder in Serbien. Dort erschießt er zwei Menschen an einer Tankstelle in der Nähe eines Flüchtlingsheims. Die serbischen Behörden tappen zunächst im Dunkeln und Abdulrahimzai kann unerkannt ausreisen.

Asyl im Vereinigten Königreich

Ein Jahr später, 2019, bewirbt er sich in Norwegen um Asyl, wird jedoch abgelehnt. Aus Angst, nach Afghanistan abgeschoben zu werden, reist er nach Großbritannien aus. Um in Großbritannien einreisen zu können, gibt der bereits volljährige Abdulrahimzai an, erst 14 Jahre alt zu sein. Durch eine Zeugenaussage und Material von Überwachungskameras wird er in Serbien als Täter identifiziert. Ein Gericht verurteilt ihn in seiner Abwesenheit zu 20 Jahren Haft für den Mord und bittet Großbritannien um Auslieferung. Britische Behörden können ihn jedoch nicht nach Serbien abschieben, da ihm das Urteil in Abwesenheit ein Recht auf Einspruch garantiert.

Nur durch den Mord an dem 21-jährigen Marineoffizier bekam er mediale Aufmerksamkeit. Es wurden weitere Details bekannt. Auf TikTok soll er häufiger mit Messern posiert haben. Der Polizei erklärt er, er hatte eine „Faszination für Messer“.

Jetzt ist seine blutige Reise zu Ende: Ein Gericht in England verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Quelle: pleiteticker.de

Was Deutschland dringend braucht: Abgeordnete gründen Arbeitskreis „Feministische Außenpolitik“

Berlin. Mit ihrer Amtsübernahme als Außenministerin hat Annalena Baerbock (Grüne) einen von ihr neugeschaffenen Tätigkeitsbereich zur Chefsache erklärt: die „feministische Außenpolitik“. Was die Welt davon hat, konnte das Baerbock-Ministerium zwar bislang noch nicht deutlich machen.

Im Paralleluniversum der Berliner Politik entfaltet die „feministische Außenpolitik“ allerdings längst Eigendynamik. Jetzt haben Abgeordnete aus allen im Bundestag vertretenen Parteien – außer der AfD – auch noch einen Parlamentskreis „Feministische Außenpolitik“ ins Leben gerufen. Initiiert wurde er von den Ampel-Politikerinnen Michelle Müntefering (SPD), Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) sowie der Rüstungslobbyistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Man wolle, erklärten die drei Gründerinnen in einer Pressemitteilung, damit eine „moderne internationale Politik mitgestalten“, die den Perspektiven und Potentialen von Frauen und „marginalisierten Gruppen“ endlich mehr Gewicht verleihen solle.

„Der Parlamentskreis soll auch ein Ort sein, in dem sich die Parlamentarier:innen, insbesondere aus den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik austauschen, feministische Außenpolitik im Bundestag vorantreiben und sich mit interessanten Gesprächspartner:innen national wie international vernetzen“, teilen die Initiatorinnen in verschwurbelter Gendersprache mit.

Angemeldet haben sich zunächst rund 15 Abgeordnete aller Fraktionen außer der AfD.

Parlamentarische Arbeitskreise sind informelle Parlamentarier-Gremien (umgangssprachlich: Mauschelrunden), die die Bundestagsabgeordneten in Eigenregie gründen können. Einen Überblick darüber, welche Arbeitskreise es im Bundestag gibt und wie oft sie sich treffen, hat angeblich nicht einmal die Bundestagsverwaltung. (se)

Quelle: zuerst.de

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 26.01.2023

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