Asylbewerberheim in MV setzt gefährliche Insassen einfach vor die Tür

Die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Stern Buchholz, Schwerin. Die Betreiber schicken Insassen mit Hausverbot zum Obdachlosenheim.

Schwerin. Die Anweisung kommt per E-Mail: Asylbewerber S. (22) aus Tunesien hat Hausverbot in der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz bei Schwerin. Sechs Tage – über Weihnachten. Bedrohung, Beleidigung und Gewalt stehen da als mögliche Gründe. S. sitzt auf der Straße. Absender: die Einrichtungsleitung der Malteser Werke. Anderer Fall, andere Mail: Derselbe Absender weist den Wachdienst in Stern Buchholz an. Ein Bewohner mit Hausverbot solle den Hinweis erhalten, dass er im Obdachlosenheim am Mittelweg in Schwerin unterkommen kann. Zwölf Kilometer entfernt, quer durch die Landeshauptstadt.

Flüchtlingsrat: Staat hat eine Schutzaufgabe

Die Erstaufnahmeeinrichtung in MV, die sich um die Verteilung der Asylbewerber kümmert, setzt renitente oder gar gefährliche Bewohner auf die Straße – das birgt politischen Sprengstoff. „Das wussten wir nicht“, reagiert Ulrike Seemann-Katz vom Flüchtlingsrat MV überrascht. Natürlich gebe es das Hausrecht, sie sehe aber eine Pflicht beim Staat, sich um Flüchtlinge zu kümmern, eine „Schutzaufgabe“. Seemann-Katz: „Eine Wegweisung, warum auch immer, kann nur die Polizei machen. Der Staat hat den Schutz zu gewährleiten.“ Sie werde zum Thema nachhaken.

Solche Hausverbote seien Praxis in Stern Buchholz, bestätigt das Innenministerium. 2022 hätten sich die Fälle „im einstelligen Bereich“ bewegt. Zum konkreten Fall S. keine Antwort – Datenschutz. Das Ministerium bestätigt: Asylbewerber, die Ärger machen, würden auch auf das Obdachlosenheim hingewiesen, wenn sie nicht bei Bekannten oder Verwandten unterkämen.

AfD kritisiert das Vorgehen in MV scharf

Ein Skandal, findet AfD-Politiker Jan-Philip Tadsen. Er fragt im Landtag immer wieder zu Zuständen und Kriminalität in Stern Buchholz nach. Laut Ministerium seien dort im Vorjahr (Januar bis November) 99 Gewaltvorfälle bekanntgeworden. Darunter (gefährliche) Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, schwerer Raub.

Die Hausverbote seien „ein äußerst fragwürdiges Unterfangen“, so Tadsen. „Das schockierende Beispiel des palästinensischen Messerstechers von Brokstedt, der in Kiel ein Hausverbot erhielt, zeigt, wie die Regierung mit diesen tickenden Zeitbomben umgeht.“ In Brokstedt soll ein zuvor verwiesener Mann zwei Menschen getötet und fünf weitere verletzt haben – so der Vorwurf. Medien berichten: Der Mann habe zuvor mehrere Straftaten begangen, sei aber nie in Haft gekommen.

Ministerium: Abwägen zwischen Schutz für verschiedene Personen

Vor solchen Fällen in MV warnt Tadsen. Es sei falsch, Asylbewerber, die für andere gefährlich sind, vor die Tür zu setzen und zum Obdachlosenheim zu schicken. Der AfD-Mann fordert: „Schnelle Asylverfahren, separate Unterbringung von Problemfällen in spezifischen Unterkünften und wenn möglich Abschiebungshaft.“

Die Malteser Werke als Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz verweisen auf Anfrage an das Innenministerium. Dort erkennt man offenbar das Dilemma: Es gelte abzuwägen – „zwischen den Schutzinteressen der Person“ mit Hausverbot und der anderen Bewohner, so die Sprecherin.

Quelle: Ostseezeitung vom 02.02.2023

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Die Bewerbungen für das Ausbildungsheim „A-Unterkunft“ sind sehr hoch!

Die neuen raubenden Beamten Anwärter bringen bestes Führungszeugnis aus der Heimat mit! Sie zahlen vermutlich nichts ein, Sie rauben nur aus!

„vermutlich“ damit es kein verschärfter 130er wird!

Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Was soll Hausverbot bewirken? Da hilft nur Abschiebung aber dalli.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor

Rausschmiss, aber gleich über die Grenze ist angebracht.