Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Für 100.000€: Bundesverfassungsgericht lässt sich von externen Anwälten beraten

Fast 100.000€ hat das Bundesverfassungsgericht 2022 für externe Rechtsberatung ausgegeben. Und dass obwohl nirgendwo sonst so viel Rechtsexpertise vorliegen sollte wie beim höchsten deutschen Gericht. Unter Harbarths Vorgänger wurde externen Anwälten noch kein Geld gezahlt. Besonders eine Kanzlei profitiert von der Kostenexplosion am Bundesverfassungsgericht.

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Im Juni 2020 wurde der ehemalige CDU-Politiker und Merkel-Vertraute Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Seitdem hat das höchste deutsche Gericht mit einigen umstrittenen Entscheidungen für Aufsehen gesorgt. Doch nicht nur die Entscheidungen des obersten deutschen Gerichts werden von immer mehr Kritik begleitet. Auch für den deutschen Steuerzahler wird das Verfassungsgericht immer teurer.

Wie vor kurzem bekannt geworden ist, wurden unter Harbarths Amtszeit auch hohe Summen für externe Rechtsberater ausgegeben. Im vergangenen Jahr wurden Angaben der Bild zufolge 95808€ deutsches Steuergeld für externe Anwälte ausgegeben. 2021 und 2020 zahlte das Bundesverfassungsgericht 55140€ bzw. 31228€ für solche Berater.

Warum das oberste deutsche Gericht überhaupt externe Rechtsberater benötigt, ist fraglich. Neben den Verfassungsrichtern selbst, verfügt das Gericht über zahlreiche wissenschaftliche Mitarbeiter und auch in der Verwaltung sind viele Juristen beschäftigt. Gegenüber Bild begründete man die Kostenexplosion damit, dass man im Presserecht keine Expertise besitze. Eine Kanzlei, die ihr in einigen presserechtlichen Fällen zur Seite stand, ist jedoch überhaupt nicht auf Presserecht spezialisiert.

Es handelt sich hierbei um die Kanzlei Dolde Mayden und Partner. Über 30.000€ erhielt sie allein 2022 für ihre Beratungstätigkeit. Es ist die gleiche Kanzlei, die in einem Fall die Uni Heidelberg vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof. In dem Streit geht es darum, ob die Uni Heidelberg die Namen der Gutachter nennen muss, die Stephan Harbarths Berufung zum Honorarprofessor bestätigten. Dass die Uni-Leitung die Namen der lässt zumindest de Vermutung aufkommen, dass Interessenkonflikte bei der Berufung Harbarths zum Professor vorlagen.

In den Jahren von 2017-2019 unter Stephan Harbarths Vorgänger Andreas Voßkuhle war das Bundesverfassungsgericht noch nicht auf externe Berater angewiesen. Kein einziger Cent deutsches Steuergeld floss in diesen Jahren in die Zahlung institutionsfremder Anwälte.

Quelle: pleiteticker.de vom 05.02.2023

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