Der Raub der Deutschen Patente durch die USA

https://twitter.com/MarcoRivasNR1/status/1650603694633656361

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 25.04.2023

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Ulrike
Ulrike
11 Monate zuvor

Diese Nation klaut doch überall wo es was zu holen gibt. Elende Bande.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
11 Monate zuvor

Nach diesem vorsommerloch der verblödeten Medien und schon vorurlaubshurenden Politikern kommen die UFOs und die unscharfen sensationellen Fotos darüber! Was ist mit unseren Kunstschätzen die alle Alliierten geraubt haben? Jelzin hat die als russisches Eigentum erklären lassen! Der ungerufene Befreier USA raubt in jedem Land das zwangsbefreit wurde alles was zu stehlen geht an Wissenschaft und Technik. Zum Sommerloch gehört noch die A-Bombe des Iran, an der die schon 50 Jahre feilen! Es ist alles organisierte Ablenkung, von diesen erbärmlichen bestochenen korrupten Auftrags Parteischauspieljournalisten
Kanaille!

Nach dem Geburtstag des 18ner kommt jedes Jahr diese abgedroschene Maschinerie!

Was sagt uns das? Die Medien sind das Abbild eines von Maden fressenen Kadavers!

kairo
kairo
11 Monate zuvor

Ein Patent, das es 1945 gab, ist spätestens 1965 erloschen. Das interessiert heute keinen mehr. Oder arbeitet dein Computer mit Röhrendioden?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Eigentum wurde gestohlen! Das zählt vor Gericht!

birgit
birgit
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Auf Grundlage der geklauten Patente konnte weiter entwickelt werden ! Um zur Blüte zu kommen brauicht man die Wurzel.Hast wohl keinen Garten ?

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  birgit

Es wurden nach dem Krieg viel bessere und neue Sachen entwickelt. Denk einfach mal nur an die Elektronik. Die gab es 1945 noch überhaupt nicht.

Det
Det
11 Monate zuvor

Himmelherrgottnocheinmal !!! Wann werdet ihr das kapieren???
Es gibt 2x die USA und 2x die United States!!!
Ich kopiere nochmals den Link dazu hier rein, weil er für das Verständnis so wichtig ist:
http://annavonreitz.com/onepagestructureofamericangov.pdf
Oben links steht „The United States“. Damit sind die 50 organischen (ursprüngliche) Staaten gemeint, nicht die jetzigen Bundesstaaten, das sind alles Firmen und die kamen nach dem Zivilkrieg 1868 und wurden und werden von der British Crown verwaltet.
Daneben findet Ihr die „The United States of America“. Das ist eine Holdingsgesellschaft, die für die 50 organischen Staaten, die Geschäfte in den Rechtskreisen des Internationalen Rechts besorgt. Das ist die richtige USA, auch bekannt im Zusammenhang mit „We The People“ !!!
Darunter, (unten mittig), findet ihr die „Territoriale Government“. Das ist die Regierung wo Trump und Biden als Präsidenten vertreten waren. Es war/ist eine britische Firma. Die wurden/werden komplett von Großbritannien aus gesteuert.
Und dann gibt es da noch die Municipal Government dba (doing business as) „the United States“. Das ist sozusagen eine Regierung in der vorher genannten Regierung, zuständig für den Distrikt von Washington, aber agierend in der ganzen Welt, geführt von der Holy See aus Rom. Beachtet die Groß-und Kleinschreibung am Anfang der Bezeichnung. Das ist das einzige Merkmal, um sie zu unterscheiden.
Und die letzten beiden Firmen, also die unteren im Schema, verkörpert die gegenwärtige föderale Regierung und die hat absolut nichts mit Amerika und den Amerikanern zu tun. Die werden gegenwärtig noch komplett fremdgesteuert von Rom und London!!!

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Die gute Frau faselt kompletten Blödsinn.

Damit sind die 50 organischen (ursprüngliche) Staaten gemeint, nicht die jetzigen Bundesstaaten, das sind alles Firmen und die kamen nach dem Zivilkrieg 1868 und wurden und werden von der British Crown verwaltet.

Und nun schau mal nach, wie viele Bundesstaaten es 1865 überhaupt gab (wie eine angebliche amerikanische Richterin darauf kommt, der Bürgerkrieg sei 1868 zu Ende gegangen, ist mir unerklärlich). Jedenfalls keine 50.
Spätestens seit 1783 hat die britische Krone in den USA überhaupt nichts mehr verwaltet.
Und der Heilige Stuhl sowieso nicht. Die katholische Kirche hatte in den USA lange Zeit gar kein einfaches Leben; immerhin ist Joe Biden der 46. Präsident der USA, aber erst der zweite Katholik.
Belege für das Gegenteil dankend erbeten.

birgit
birgit
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Also ich komm mit dem ganzen Gewurschtel nicht klar !

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  birgit

Wenn man sich das, was die Frau Reitz zusammengestellt hat, mal in Ruhe durch den Kopf gehen lässt, erkennt man auch den roten Faden, wie das alles zusammenhängt. Mach dir aber nichts daraus, wenn Du es nicht verstehst, denn der größte Teil der Amerikaner hat es noch nicht einmal mitbekommen, dass sie gar keine eigene Regierung haben und die Wahlen, die sie alle 4 Jahre abhalten, Wahlen innerhalb einer fremdbestimmten Firma sind, fremdbestimmt von der British Crown und die sind es auch, die sich die Rechte an den deutschen Patenten unterm Nagel gerissen haben und nicht die Amerikaner!

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Liefere Du mir erst einmal den Beleg, wo es steht, dass Dienststempel die Unterschrift ersetzen !!!

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

VwVfG §§ 33f sowie andere einschlägige Vorschriften

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Das sie das drauf haben, dass das Dienstsiegel die Unterschrift ersetzt, traue ich denen zu, denn in einer Firma können sie machen was sie wollen, aber in deinem VwVfG §§ 33f ist nichts dazu zu finden und um noch weiter zu suchen fehlt mir die Zeit.
.
.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)§ 33 Beglaubigung von Dokumenten(1) Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus sind die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und die nach Landesrecht zuständigen Behörden befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist; die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
(2) Abschriften dürfen nicht beglaubigt werden, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere wenn dieses Schriftstück Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstücks aufgehoben ist.
(3) Eine Abschrift wird beglaubigt durch einen Beglaubigungsvermerk, der unter die Abschrift zu setzen ist. Der Vermerk muss enthalten
1.
die genaue Bezeichnung des Schriftstücks, dessen Abschrift beglaubigt wird,
2.
die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt,
3.
den Hinweis, dass die beglaubigte Abschrift nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde erteilt wird, wenn die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist,
4.
den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Beglaubigung von
1.
Ablichtungen, Lichtdrucken und ähnlichen in technischen Verfahren hergestellten Vervielfältigungen,
2.
auf fototechnischem Wege von Schriftstücken hergestellten Negativen, die bei einer Behörde aufbewahrt werden,
3.
Ausdrucken elektronischer Dokumente,
4.
elektronischen Dokumenten,
a)
die zur Abbildung eines Schriftstücks hergestellt wurden,
b)
die ein anderes technisches Format als das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verbundene Ausgangsdokument erhalten haben.
(5) Der Beglaubigungsvermerk muss zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 3 Satz 2 bei der Beglaubigung
1.
des Ausdrucks eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verbunden ist, die Feststellungen enthalten,
a)
wen die Signaturprüfung als Inhaber der Signatur ausweist,
b)
welchen Zeitpunkt die Signaturprüfung für die Anbringung der Signatur ausweist und
c)
welche Zertifikate mit welchen Daten dieser Signatur zugrunde lagen;
2.
eines elektronischen Dokuments den Namen des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und die Bezeichnung der Behörde, die die Beglaubigung vornimmt, enthalten; die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 4 werden durch eine dauerhaft überprüfbare qualifizierte elektronische Signatur ersetzt.
Wird ein elektronisches Dokument, das ein anderes technisches Format als das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verbundene Ausgangsdokument erhalten hat, nach Satz 1 Nr. 2 beglaubigt, muss der Beglaubigungsvermerk zusätzlich die Feststellungen nach Satz 1 Nr. 1 für das Ausgangsdokument enthalten.
(6) Die nach Absatz 4 hergestellten Dokumente stehen, sofern sie beglaubigt sind, beglaubigten Abschriften gleich.
(7) Jede Behörde soll von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, auf Verlangen ein elektronisches Dokument nach Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe a oder eine elektronische Abschrift fertigen und beglaubigen.
https://beckassets.blob.core.windows.net/product/register/20104703/stelkens-verwaltungsverfahrensgesetz-vwvfg-9783406710957.pdf

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Gesetzestexte muss man nun mal lesen können – eine Kunst, die nicht jedem gegeben ist. Aber versuchs mal hier:
Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes Beschl. v. 30.04.1979, Az.: GmS-OGB 1/78

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Damit haben sie den §126 BGB annulliert.
Änderungen am bürgerlichen Recht steht nur einer deutschen Regierung zu und keinem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe!!! Und damit dürfte die Annullierung ungültig sein.
Trotzdem Danke für deine Bemühung.

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Das BGB ist für die Justiz nicht relevant. Oder was bedeutet deiner Meinung nach das erste B?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

My Baby Baby balla balla

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

Huh, balla
balla!

Balla balla
balla balla

Balla balla
balla balla

Balla balla
balla balla

Balla balla
balla –

Balla balla
balla balla

Balla balla
balla balla

Balla balla
balla balla

Balla balla
balla, aaaaaaaahaaaaaaaahaaaaaaaaa!

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

Huh, balla
balla!

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

My baby baby
balla balla

Huh!!

 

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Hier das 2. -B-

Backe, backe Kuchen,
Der Bäcker hat gerufen.
Wer will guten Kuchen backen,
der muss haben sieben Sachen:
Eier und Schmalz,
Zucker und Salz,
Milch und Mehl,
Safran macht den Kuchen gehl!
Schieb, schieb in’n Ofen rein.

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Wenn das BGB für die Justiz nicht relevant ist, wie Du schreibst, dann würde ich an deiner Stelle mal überlegen warum das so ist, denn letztendlich bestätigst Du damit, dass wir in einem anderen Rechtskreis gelandet sind, für dass das BGB nicht geschrieben wurde !!!

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Die gute Frau faselt keinen Blödsinn, sondern hat sich seit 50 Jahren mit dieser Thematik beschäftigt und steht voll im Stoff. Sogar Trump hat sich bei ihr Rat geholt und sie hat extra ein Büchlein mit den wichtigsten Ereignissen für ihn geschrieben!
.
1865 gab es noch keine Bundesstaaten, da gab es nur die organischen Staaten, wie sie ursprünglich gegründet wurden. Die Struktur der jetzigen Bundesstaaten, alles Firmen, sind das Resultat des Zivilkrieges.
.
Sie hat nirgendwo behauptet, dass der Bürgerkrieg 1868 zu Ende gegangen sei. Die offenen Kämpfe haben 1868 aufgehört, Außerdem war es kein Bürgerkrieg, sondern ein Krieg zwischen Conföderierte Staaten (Firmen), angezettelt von der British Crown. Dieser Krieg ist auch als Zivilkrieg bekannt.

Die „the United States“ im Schema unten rechts untersteht direkt der Holy See. Und die „the United States of America“, eine britische Firma, agierend unter diesem Namen, untersteht indirekt der Holy See!! Beide Firmen wurden in den Bankrott geführt. Sie dürften schon nicht mehr existieren, treten aber immer noch so auf, als wäre nichts geschehen. Es gibt jetzt 2 Firmen unter anderem Namen, kann aber nicht sagen welche wohin gehören.

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Man kann etwas 50 Jahre lang tun und dabei immer noch so dämlich bleiben wie am ersten Tag. Dass sich Trump bei ihr Rat geholt hat, wäre erstens zu belegen und zweitens nicht gerade eine Empfehlung.
Im Übrigen scheinst du mit der Geschichte der USA so gut vertraut zu sein wie mit der der Inneren Mongolei. Wie auch deine ulkige Richterin. Macht aber nichts. Wissen ist Macht, aber nicht wissen macht auch nichts.

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Kannst Du auch Kommentare schreiben ohne herumzuekeln??? Du willst immer Beweise ! Hier ist das Büchlein, auf Trumps Bitte für ihn geschrieben:
http://annavonreitz.com/americasomeassemblyrequired.pdf

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Da steht aber nichts davon, dass Donald der Große das haben wollte. So doof ist nicht mal der. Im Übrigen ist das alles nur dummes Zeug, nicht ein einziger Beleg. Ich vermute mal, die dumme Frau hat nie einen Hörsaal einer juristischen Fakultät von innen gesehen und ist Richterin genau wie Donald Trump Präsident ist. In ihrem Wohnzimmer.

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Ein Freund von Trump soll da vermittelt haben, weil die Geschichte, die dort an den Schulen und juristischen Fakultäten gelehrt wird, nicht die amerikanische ist, sondern die US-amerikanische und die entspricht einer anderen Perspektive und herausgekommen dabei ist dieses Büchlein. Mehr weiß ich dazu auch nicht.

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Aha, alles klar. Ein Freund eines Freundes soll erzählt haben … (nach dem fünften Bier)

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Eine recht kurze Recherche ergibt, dass Frau Riezinger keine Richterin welcher Art auch immer ist. „Common Law Courts“ sind eventuell private Spielplätze für große Kinder, aber ihre „Urteile“ oder „Beschlüsse“ binden niemanden.
2015 hat die gute Frau etwa einen Haftbefehl gegen Präsident Obama, den gesamten Kongress und andere hochgestellte Personen erlassen, der auch gebührende Beachtung gefunden hat. Nämlich gar keine. Keine ihrer Äußerungen hat je bei einem anderen Gericht oder bei einer Behörde Gewicht gehabt. Dafür habe ich aber ein Urteil aus Ohio gefunden, in dem sie in einer Fußnote als „self-proclaimed ‚Alaska Superior Court Judge'“ bezeichnet wird; einer der Kläger hatte sich auf ihre Argumente gestützt, was ihm eher geschadet als genützt hat („Defendant’s motion is patently frivolous.“). Beim Superior Court von Alaska ist sie natürlich völlig unbekannt. Der hat seinen Sitz wohl auch nicht in einem Kaff mit weniger als 4000 Einwohnern.
Auch über ihre juristische Laufbahn ist wenig bekannt. In einem Interview sagt sie, dass sie 1974 „a little girl mopping floors and bussing tables“ war, also eine Putzkraft, und dabei ein politisches Erweckungserlebnis hatte, als sie mit halbem Ohr eine Übertragung aus dem Kongress verfolgte.
Gut, du kannst dich gerne auf so eine anerkannte Autorität berufen, wenn du willst.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

@ Kairo
Du bist eine Maschine.
Sag uns etwas zum BGB von 1900 und 1794. Die HLKO als gültiges Völkerrecht bricht Landesrecht, Bundesrecht und die merkwürdigen Rechtsvorstellungen der NGO als Europäische Union versteckt.

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Die „Common Law Courts“, die für Dich private Spielplätze für große Kinder sind, sind die eigentlich richtigen Gerichte, wie sie mal in den 50 organischen Staaten installiert und für Menschen zuständig waren!!! Die jetzigen Gerichte dort sind Gerichte für „Sachen oder Dinge“= tote Entitäten, wie es unter Seerecht üblich ist und genau die gleiche Nummer läuft bei uns.

Diese Frau hat „standing“ bei der Holy See in Rom. Sie vertritt dort alle Menschen auf diesem Planeten und da gibt es auch viele, die ihr nicht freundlich gesinnt sind, weil sie von dem gegenwärtigen Zuständen profitieren!!!

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Die „Common Law Courts“, die für Dich private Spielplätze für große Kinder sind, sind die eigentlich richtigen Gerichte

Kann man so sehen, wenn man will. Die Justiz in den USA und überall sonst auf der Welt sieht es anders. Bring doch mal ein paar Urteile, die die liebe Anna gesprochen hat, und wo sie zitiert und als maßgeblich angesehen werden. Kann ja nicht so schwer sein. Immerhin ist Big Lake der Nabel der Welt, nur weiß es kaum jemand.

Die jetzigen Gerichte dort sind Gerichte für „Sachen oder Dinge“= tote Entitäten

Das erzähl mal einem Strafrichter. Ist Donald Trump dann auch tot? Das dürfte den Wahlkampf für 2024 in etwas kultiviertere Bahnen lenken.

Diese Frau hat „standing“ bei der Holy See in Rom.

Beleg erbeten. Auf dem Petersplatz kann jeder stehen, das bedeutet nichts.

da gibt es auch viele, die ihr nicht freundlich gesinnt sind

Ihr Bekanntheitsgrad in Rom und umliegenden Dörfern dürfte den Wert Null wohl kaum überschreiten. Falls doch, Belege erwünscht.

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Wenn Du Belege haben willst, frage mal beim  „Vatican Chancery Court“ in Rom an. Ansprechpartner ist :H.E. Cardinal Mamberti !. Der kann es Dir genau sagen. Und was den Bekanntheitsgrad angeht: Sie bekommt täglich im Durchschnitt bis zu 1000 Anfragen, meistens Bitten um Rechtsbeistand. Das sie die nicht erfüllen kann, liegt auf der Hand. Nochmals: die Leute dort glauben auch, dass das ihre Gerichte sind, die für sie eingerichtet wurden, was nicht stimmt. Es sind fremdländische Gerichte, denn die föderale Regierung dort ist auch nicht ihre Regierung!
Und hier ist noch ein Hinweis wie das Büchlein entstand:http://annavonreitz.com/someassembly.pdf
Wenn Du es so genau wissen willst, frage sie selbst, denn ohne Veranlassung hätte sie das Büchlein nicht geschrieben!

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Wenn Du Belege haben willst, frage mal beim „Vatican Chancery Court“ in Rom an. Ansprechpartner ist :H.E. Cardinal Mamberti !

Ein Gremium dieses Namens konnte ich leider nicht finden. Herrn Mamberti schon. Er war/ist seit 2006 „Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten“, also so eine Art vatikanischer Außenminister. Außerdem leitet er seit 2014 die „Apostolische Signatur“, das höchste Gericht des Vatikan. Ob er auch seine frühere Tätigkeit fortführt, weiß ich nicht. Aber in jedem Fall gehört es wohl nicht zu seine Pflichten, alle Verrückten der Welt zu kennen, deren es allein in den USA ja eine ganze Menge gibt.
Papst Franziskus hat 2015 die USA besucht und hatte umfangreiche Konsultationen mit Präsident Obama und anderen Repräsentanten der USA. Von einem Abstecher nach Alaska ist nichts bekannt.

Sie bekommt täglich im Durchschnitt bis zu 1000 Anfragen, meistens Bitten um Rechtsbeistand. Das sie die nicht erfüllen kann, liegt auf der Hand.

Wo du Recht hast, hast du Recht. Ihre Urteile oder Beschlüsse haben nun mal keinerlei Rechtskraft. Gegenbeweis erbeten. Die von dir genannte (nicht überprüfbare) Zahl dürfte eher belegen, wie viele Deppen es in den USA gibt, die wirklich jeden Mist glauben.
So, und nun soll die komische Anna mich anklagen und einen Haftbefehl ausstellen, der dann bei meinem nächsten Besuch in Alaska vollstreckt wird.

Nochmals: die Leute dort glauben auch, dass das ihre Gerichte sind, die für sie eingerichtet wurden, was nicht stimmt. Es sind fremdländische Gerichte, denn die föderale Regierung dort ist auch nicht ihre Regierung!

Weiß das auch Donald Trump? Er hat ja gegenwärtig mehrere Verfahren am Halse, in Washington und Georgia, und zieht alle rechtlichen Register, aber ich habe bisher nicht gehört, dass er irgendein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft wegen Nichtexistenz oder nicht vorhandener Jurisdiktion abgelehnt hat. Vielmehr ruft er diese Gerichte selbst oft und gerne an. Vielleicht sollte er das Buch der guten Anna mal lesen. Auf jeden Fall dürfte er sich dabei gut amüsieren.
Übrigens hat Trump während seiner Amtszeit jede Menge Bundesrichter ernannt. An fremdländischen Gerichten also. Komisch, wie hat er das gemacht?

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Du kannst dem Herrn Mamberti vertrauen, er gehört wie die Anna zu den Prinzipalen, Rechtsnachfolger, welche für die Erfüllung der Verträge mit der unincorporated USA (We The People) verantwortlich ist und er kennt sie mit Sicherheit.
Die komische Anna, wie Du sie nennst, hat dafür gesorgt, dass die Gerichte für die 50 organischen Staaten wieder aktiviert wurden/werden und das sind Gerichte auf Basis des Landrechts. Ich habe mittlerweile genug dazu hier geschrieben.
Und wenn Du dir mal das Schema angeschaut hättest, hättest Du auch erkennen können, dass Trump CEO= Geschäftsführer einer britischen Firma war. Er war nicht der Präsident der Amerikaner, genau so wenig war es Obama, Busch, Clinton und das geht zurück bis Lincoln und deswegen konnte er auch nur Bundesrichter auf Basis des Seerechts ernennen.

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Trump … konnte … auch nur Bundesrichter auf Basis des Seerechts ernennen.

Das scheint ihm aber selbst ganz entgangen zu sein. Er ruft die Gerichte nach Belieben an und muss auch dort erscheinen, und dabei geht es gar nicht um maritime Streitsachen. Ach, und bring mir doch mal ein paar Urteile der lieben Anna. Was hat sie denn so entschieden? Und kümmert sich jemand darum?

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Seerecht bedeutet nicht, dass es um maritime Streitsachen gehen muss. Seerecht bedeutet Internationales Recht und da geht es immer um Verträge und dieses Recht wurde und wird in den letzten Jahren verstärkt auf dem Land angewandt, wo es nicht hingehört!
Zu den Urteilen recherchiere oder frage sie selbst. Ich bin nicht dein Butler Dir alles zu besorgen.

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Seerecht bedeutet Internationales Recht und da geht es immer um Verträge und dieses Recht wurde und wird in den letzten Jahren verstärkt auf dem Land angewandt, wo es nicht hingehört!

Das ist nun wirklich absoluter Quatsch. Frag doch mal beim Internationalen Seegerichtshof in Hamburg an, was die den ganzen Tag so machen.
Internationales Recht (Völkerrecht) ist das Recht, das zwischen Staaten gilt, und die pflegen auf dem festen Land zu liegen. Manchmal regelt es auch maritime Angelegenheiten, aber nur in relativ wenigen Fällen. Der gute Herr Trump jedenfalls stand auch bei seinen Fehlentscheidungen (die soll es gegeben haben) fest auf dem Land.

Zu den Urteilen recherchiere oder frage sie selbst.

Ich dachte es mir. Es gibt also keine. Zumindest sind dir keine bekannt. Und der übrigen juristischen Welt auch nicht. Kein Wunder, unsere liebe Anna Riezinger gibt auch auf ihrer Homepage keinerlei Hinweise auf ihre historischen Entscheidungen. Was treibt die eigentlich den ganzen Tag? Oh ja, ich vergaß:

Die komische Anna … hat dafür gesorgt, dass die Gerichte für die 50 organischen Staaten wieder aktiviert wurden/werden

Normalerweise ist das Sache des Gesetzgebers, und in den übrigen 49 Staaten der USA dürfte man ihr etwas gehustet haben, sofern es wahrgenommen wurde, was ich bezweifle. (Und das dürfte wohl auch für Alaska gelten, wo der Oberste Gerichtshof mit diesem Namen partout nichts anfangen kann.) Zumal es in diesem Land gar keinen Mangel an Gerichten gab und gibt. Aber die werden sich sicher von irgendeiner Triefnase aus Alaska nichts vorschreiben lassen. (Gibt es eigentlich auch anorganische Staaten?)
Na ja, niemanden stört es, wenn sich jemand selbst zum Richter oder zum Drei-Sterne-Koch oder zum Papst ernennt, aber man darf nicht erwarten, damit ernst genommen zu werden. Für den Hausgebrauch ist es natürlich ganz nett, aber vor der Tür beginnt das wirkliche Leben.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Durch Kriegshandlungen sind wir im gültigen BGB von 1900 und ALR von 1794 .

HLKO ist gültiges Völkerrecht, bricht Landesrecht, Bundesrecht und diese merkwürdigen Rechtsvorstellungen der NGO mit der Verschlüsselung EU.

Das schreibe ich Dir @ Kairo nun zum zweiten Mal. Aussitzen geht nicht, weiiiil die Eieruhr der Simulation BRD und EU abläuft!

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Kannst Du es wirklich nicht kapieren, oder tust Du nur so ??? Ich schreibe doch nun schon über Monate fast immer über das gleiche Thema. Trump hat ein Angestellten-Verhältnis als CEO. Er hat ein Vertrag wie alle Angestellten dort. Er war Geschäftsführer zweier großer Fremdfirmen und das Seerecht gilt innerhalb dieser Firmen !!! Die Gerichte dort gehören auch zu den Fremdfirmen !!!
Das Landrecht wurde dort auch abgeschafft wie bei uns. Man hat einfach keine Richter mehr angestellt, nachdem sie ihr Rentenalter erreicht haben. Wie die Anna mal erwähnte, gab es dort noch eine Handvoll Richter auf Basis des Landrechts, verteilt auf dem ganzen Territorium der USA, bevor sie anfing wieder Leute dafür auszubilden!.
Und ich erkläre Dir es jetzt nochmals: Das Landrecht ist für Bürger, die ihren politischen Status öffentlich erklärt haben und die kein Angestellten-Status in den Firmen haben !!! Und genau die gleiche Nummer läuft bei uns. Alle Gerichte hier, vielleicht mit Ausnahme der Arbeitsgerichte, sind Firmengerichte, genau wie in den USA. Und die richtigen Gerichte, für Bürger, die kein Angestellten-Verhältnis haben, sollte die Bundesregierung auf Basis des Besatzungsrechts ab 1994 Gerichte unter Beachtung des Kontrollrats-Gesetze Nr.4 einrichten, was sie bis heute nicht gemacht haben. Das ist der Grund, warum sie nicht nach deutschem Recht unterschreiben,…. weil es eben keine Gerichte nach deutschem Recht sind, sondern Firmengerichte wie in den USA. Habe ich mich nun deutlich ausgedrückt ???

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Trump hat ein Angestellten-Verhältnis als CEO.

Herr Trump hat im Moment überhaupt kein Angestellten- oder Amtsverhältnis. Er haust in Florida und bettelt um Spenden.

Wie die Anna mal erwähnte, gab es dort noch eine Handvoll Richter auf Basis des Landrechts, verteilt auf dem ganzen Territorium der USA, bevor sie anfing wieder Leute dafür auszubilden!.

Man mag vom amerikanischen Recht und von der Justiz halten, was man will, aber Nachhilfe aus einer traurigen hinteren Ecke von Alaska braucht man sicher nicht. Zumal Alaska gar nicht über den Rest der USA entscheiden könnte. Irgendwelche Urteile von Anna sind nach wie vor unbekannt.

Das ist der Grund, warum sie nicht nach deutschem Recht unterschreiben,

Verlass dich drauf, dass alle Urteile unterschrieben sind. Falls nicht, wäre das ein absoluter Revisionsgrund.

weil es eben keine Gerichte nach deutschem Recht sind

Probier es mal mit dem GVG sowie den einzelnen Gesetzen für die verschiedenen Gerichte (StPO, ZPO, VwGO, …). Das ist eben deutsches Recht.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
11 Monate zuvor

Da hat der Herr Kairo dem Herrn Det ganz dezent den Stecker gezogen. Die lieben Erleuchteten argumentieren solange bis sie Beweise liefern sollen und ab da wird auf die Eigenrecherche verwiesen, weil sie entweder das Selbststudium fördern möchten oder keine übrige Zeit mehr dafür haben. Komischerweise lassen sie bis zu einem bestimmten Punkt nicht nach ihre Überzeugungen darzulegen. Am Ende bleibt von dem Geschwafel weniger als Dünnpfiff übrig.
Immer wieder nett wie die Dauernörgler und Systemhasser sich selbst demaskieren.

Det
Det
11 Monate zuvor

Herr Ohnemus, der Kairo hat mir nicht den Stecker gezogen, sondern nur bewiesen, dass er nichts begreifen will oder kann oder wird beleidigend.
Und für Sie extra:
Das Landrecht, in den USA nennt man es das „Common Law“, bezieht sich auf die 10 Gebote und ist für die Menschen gemacht.
Kleinere Delikte, Bagatellen, darf ein Richter oder Richterin selbst entscheiden. Bei schweren Delikten fällen die Geschworenen das Urteil und kein(e) Richter(in) und die Geschworenen sind Leute aus dem Volk. Aufgabe des Richters oder der Richterin ist die Überwachung des Gerichts-Prozesses, ob alle erforderlichen Voraussetzungen zur Erlangung eines gerechten Urteils eingehalten wurden!
Vorlage für dieses „Common Law“ in Amerika war die Rechtssprechung in Preußen!
Nach dem Besatzungsrecht sollten ab 1994 Gerichte hier nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), in der Fassung vom März 1924, eingerichtet worden sein, die es bis heute nicht gibt.
Die Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandgerichte, wie sie sich nennen, die wir hier auf deutschem Boden haben, sind keine deutschen Gerichte, auch wenn sie sich als solche ausgeben, denn sie haben alle keine Zulassung nach dem genannten GVG, vom März 1924 und das ist auch der Grund warum sie nicht nach deutschem Recht unterschreiben! Hier wurde die gleiche Nummer durchgezogen wie in Amerika. Dort wurden keine Richter bzw Richterinnen mehr angestellt, nachdem sie ihr Rentenalter erreicht haben und hier wurden solche Gerichte erst gar nicht mehr eingerichtet und Leute wie Sie haben das bis heute nicht mitbekommen, dass hier etwas fundamental aus den Fugen geraten ist und fühlen sich noch Wohl dabei.

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Vorlage für dieses „Common Law“ in Amerika war die Rechtssprechung in Preußen!

Haarscharf daneben ist auch vorbei. „Common Law“ ist eine Eigenheit des angloamerikanischen Rechtskreises, zu dem Preußen nie gehörte. So etwas gab es hier nicht. Aber zeig mir doch ein Gegenbeispiel aus der Allgemeinen Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten.

Nach dem Besatzungsrecht sollten ab 1994 Gerichte hier nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), in der Fassung vom März 1924, eingerichtet worden sein, die es bis heute nicht gibt.

Freue dich, deutsche Gerichte wurden sehr bald nach Kriegsende wieder eingerichtet, und zwar gemäß GVG. Natürlich stets in der aktuellen Fassung.

und das ist auch der Grund warum sie nicht nach deutschem Recht unterschreiben!

Natürlich werden Urteile und Beschlüsse vom Richter / von den Richtern unterschrieben. Gegenbeispiele erbeten, das geht dann in die Revision.

und hier [in den USA] wurden solche Gerichte erst gar nicht mehr eingerichtet

Ooooch, und da hat sich gute Herr Trump so viel Mühe bei der Ernennung von Richtern gegeben, die zwar nicht unparteiisch waren, aber auf seiner Linie lagen.

Det
Det
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Es gibt keinen angloamerikanischen Rechtskreis, sondern die Rechtskreise des Landes, der See und der Luft, letzteren auch als globaler Rechtskreis bezeichnet. …Sie, die 50 organischen Staaten, im Schema oben links, haben die Rechtssprechung von Preußen übernommen und nicht mehr. Musst schon richtig lesen.
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Die GVG`s in der aktuellen Fassung, wie Du schreibst, wurden genauso geändert, wie der § 126 BGB, wo auf einmal ein Dienststempel die Unterschrift ersetzt! Wenn Du das nicht erkennen kannst, dass da etwas nicht konform ist, kann ich Dir auch nicht weiterhelfen.
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Mit „hier“ ist nicht die USA gemeint, sondern die „deutsche“ Bundesregierung.
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Das mag zutreffen, dass Richter oder Richterinnen Urteile hier unterschreiben; das habe ich ja auch nicht bestritten. Meine Erfahrung aber ist, in einem persönlichen Fall, dass nach mehrmaliger Aufforderung zu unterschreiben, meinem Ersuchen nicht nachgekommen wurde. Da waren die Namen immer in Maschinenschrift geschrieben, die Unterschriften dazu fehlten. Nicht nur von der Richterin, sondern auch von der Rechtspflegerin.

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Es gibt keinen angloamerikanischen Rechtskreis, sondern die Rechtskreise des Landes, der See und der Luft, letzteren auch als globaler Rechtskreis bezeichnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskreis

die 50 organischen Staaten, … haben die Rechtssprechung von Preußen übernommen

Quatsch. Abgesehen von etwa Louisiana (das muss wohl ein anorganischer Staat sein) ist die amerikanische Rechtsprechung britisch geprägt. Die Amerikaner mögen eine Menge von der preußischen Armee gelernt haben, aber nicht in der Justiz.

Die GVG`s in der aktuellen Fassung, wie Du schreibst, wurden genauso geändert, wie der § 126 BGB, wo auf einmal ein Dienststempel die Unterschrift ersetzt!

Natürlich steht im BGB nichts von Dienstsiegeln. Ist dir immer noch nicht aufgefallen, was das erste B in BGB bedeutet? Und das GVG ändert der Gesetzgeber, wie es erforderlich ist. Dazu ist er da.

Meine Erfahrung aber ist, in einem persönlichen Fall, dass nach mehrmaliger Aufforderung zu unterschreiben, meinem Ersuchen nicht nachgekommen wurde.

Weil ein Richter kein Unterschriftenautomat ist.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
11 Monate zuvor
Reply to  Det

Wer außer ihnen glaubt diesen geistigen Müll?!
Ich staune über ihre Hartnäckigkeit und ich bewundere noch mehr die sachlichen Beweisführungen von Herrn Kairo. Ich denke, er betrachtet dies als eine sportliche Herausforderung immer wieder diesem ausgemachten Schwachsinn zu entgegnen. Jeder normale Mensch würde längst seine widerlegte Theorien zurücknehmen. Die Psychiatrie dürfte solche Fälle extrem interessieren. Dieser missionarische Eifer bringt eine ganz neue Qualität mit sich, die man argumentativ nicht auflösen kann.
In meinem erweiterten Umfeld kenne ich auch so einen Fall – da kommt jede Hilfe zu spät. Davon kann der Patient nur dann geheilt werden, wenn der Wille dazu da ist.
Wir brauchen auch einige für den Zoo. Das sind dann die Exoten, die das Leben etwas bunter erscheinen lassen.

birgit
birgit
11 Monate zuvor

Der Zoo ist bestens versorgt ! Jeden Tag werden neue Affen importiert ! Schönen Tag noch.

Ulrike
Ulrike
11 Monate zuvor
Reply to  birgit

Das schlimme ist nur dass das Volk diesen Primaten ungeschützt ausgesetzt ist und es ausbaden muss was die hier veranstalten.

Det
Det
11 Monate zuvor

Was Sie als geistigen Müll bezeichnen, und wofür Sie mich wieder in die Klapse oder gleich in den Zoo stecken wollen, ist geltendes Recht und das können Sie im GVG von 1924 nachlesen, welches nach dem Besatzungsrecht, Kontrollratsgesetz 4, für uns vorgeschrieben ist und nicht das selbstgebastelte GVG, das Ihr Kairo anführt, denn das gilt innerhalb der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ ,DUNS Nr: 341611478, und wenn Sie das nicht kapieren können, dann kümmern Sie sich besser um ihren Garten.

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Det

und das können Sie im GVG von 1924 nachlesen, welches nach dem Besatzungsrecht, Kontrollratsgesetz 4, für uns vorgeschrieben ist

Und gemäß dem Gesetz vom 30. Oktober 1945 wurden dann auch sehr bald wieder deutsche Gerichte errichtet. Die Fassung des GVG von 1924 war eben die damals aktuelle. (Ob es in der Nazizeit Änderungen des Gesetzes gegeben hatte, die nicht berücksichtigt werden durften, ist mir nicht bekannt.) Aber niemand hat gesagt, dass es für alle Zeiten bei dieser Fassung bleiben sollte.

das selbstgebastelte GVG, das Ihr Kairo anführt, denn das gilt innerhalb der Firma „Bundesrepublik Deutschland“

Niemand hat behauptet, dass deutsche Gesetze, einschließlich des GVG, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten. Der Bundestag erlässt oder ändert deutsche Bundesgesetze seit 1949 je nach Notwendigkeit. Dazu ist er da.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
11 Monate zuvor

Das ganze Leben ist im Fluss. So auch Gesetze. Sie mögen sich selbst versklaven wollen. Sonst könnten Sie nicht endlos widerlegte Behauptungen gebetsmühlenartig runterbeten. Sie müssen damit leben. Ich jedenfalls nicht.