Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Kabarett vor Arbeitsgericht Crailsheim – „Reichsbürger“ muss zahlen

Arbeitsgericht Crailsheim

Bild: Screenshot

Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Crailsheim um die Entlassungs-Klage eines Angestellten ist das Urteil gesprochen. Der beklagte Arbeitgeber, ein sogenannter Reichsbürger, muss zahlen.

Laut Gerichtsurteil ist das Arbeitsverhältnis des Angestellten einer Technikfirma im Kreis Schwäbisch Hall gegen eine Abfindung von 48.000 Euro beendet.

Dazu soll der Arbeitgeber Ausgleichszahlungen leisten, die ausstehenden Gehälter bezahlen und die Prozesskosten übernehmen. Der Vorsitzende Richter fällte ein Versäumnisurteil.

Gericht nicht anerkannt

Der Geschäftsführer der Arbeitgeberseite hat von vornherein das Gericht nicht anerkannt und somit auch keine Anträge gestellt. Er fuhr dem Richter von Prozessbeginn an ständig über den Mund.

Er bezeichnet sich selbst als Reichsbürger, eine Gruppe, die die Bundesrepublik Deutschland und damit die deutsche Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht anerkennt. Da es beim ersten Gerichtstermin im Frühsommer Tumulte und einen Polizeieinsatz gab, waren am Mittwoch mehrere Sicherheitskräfte der Justiz im Crailsheimer Arbeitsgericht, um die Zuschauer zu kontrollieren.

Der Richter tat so als ob der Beklagte nicht anwesend ist, obwohl er anwesend war und verurteilte ihn zum zahlen.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Leipzig vom 09.05.2014 (Aktenzeichen 5 K 93/13) sind Gerichte der Bundesrepublik Deutschland nur zuständig, wenn beide Parteien dem bundesrepublikanischen Recht unterworfen sind, was hier zweifelsfrei nicht der Fall ist.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN und Südwestdeutscher Rundfunk vom 14.09.2016

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