Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 25.05.2023 (Textausgabe)

Nachrichten Hamburg - hamburg.de

Tina Turner im Alter von 83 Jahren gestorben

Turner galt als „Queen of Rock’n’Roll“ und zeichnete sich für zahlreiche Hits verantwortlich, etwa „The Best“, „We don’t need another hero“ oder „Private Dancer“. Wie ein Familienvertreter mitteilte, verliert die Welt mit ihr „eine Musiklegende und ein Vorbild“.

Quelle: pleiteticker.de

Moderne Sippenhaftung: Jetzt ist Schröders Ehefrau dran

Köln. Sippenhaftung kennt man eigentlich nur aus dem Geschichtsbuch. Sie ist aber auch in vermeintlichen Vorzeigedemokratien üblich. Der jüngste Fall betrifft Soyeon Schröder-Kim, die Ehefrau von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der wegen seiner Nähe zu Kremlchef Putin seit einem Jahr Opfer einer medialen Hetzjagd ist.

Jetzt bekommt auch Schröders Frau die Hetze zu spüren – sie verlor nun ihren Arbeitsplatz bei der nordrhein-westfälischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft NRW Global Business. Grund: sie begleitete ihren Ehemann beim Empfang in der russischen Botschaft zum 8. Mai.

NRW Global Business erklärt, man habe Schröder-Kim mehrfach darauf hingewiesen, sich bei politisch sensiblen Themen, insbesondere dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, zurückhaltend zu äußern. Der Gemaßregelten war aber die Solidarität mit ihrem Ehemann wichtiger. (tw)

Quelle: zuerst.de

Kapitulation vor dem Staat? Rechtsanwalt will keine Mandate wegen Meinungsdelikten mehr annehmen

Kassel. Der Korridor zulässiger Meinungen wird in Deutschland immer enger. Während Kapitalverbrechen ­– insbesondere solche, die an einheimischen Deutschen verübt werden – häufig mit Bagatellstrafen geahndet werden, verhängen die Gerichte für unerwünschte Meinungsäußerungen immer öfter drakonische Strafen.

Ein Kasseler Rechtsanwalt zieht daraus nun eine nachvollziehbare, unter rechtsstaatlichen Aspekten aber verheerende Konsequenz. Auf seinem Twitter-Account teilt Rechtsanwalt Markus Roscher mit, daß er künftig keine Mandate wegen Meinungsdelikten mehr annehmen werde. Als Grund dafür gibt er an, daß nach seiner Erfahrung „Staatsanwaltschaften (die auch politisch weisungsabhängig sind) und Richter unter einem derart großen ‚gesellschaftlichen‘ Druck stehen, daß eine ordentliche, faire Verteidigung nicht mehr möglich ist“.

Das ist zweifelsohne richtig beobachtet und wird durch die Praxis bestätigt. Allerdings bedeutet Roschers Schritt eine Schwächung rechtsstaatlicher Möglichkeiten für viele Angeklagte. (rk)

Quelle: zuerst.de

Klatsche für die DFL: Vereine stimmen gegen umstrittenen Milliardendeal für Bundesliga

Der umstrittene Investoren-Einstieg bei der DFL ist geplatzt.
Die 36 Erst- und Zweitligisten stimmten gegen die Verhandlungen mit einem potenziellen Investor. Die DFL hatte im Vorgang große Werbung für den Deal gemacht.
Die Wochen zuvor hatten die Fans vieler Vereine gegen das Vorhaben protestiert.

Die Erst- und Zweitligisten haben den umstrittenen Investoren-Einstieg bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) abgelehnt. Ein entsprechender Antrag habe am Mittwoch auf der außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten, berichteten Teilnehmer nach dem Ende der Sitzung. Zwei Drittel der 36 Erst- und Zweitligisten hätten für den Antrag stimmen müssen, damit die DFL Verhandlungen mit einem potenziellen Investor aufnehmen kann. Wie die Sportzeitung kicker berichtet waren es jedoch nur 20 der 36 Vereine die mit „Ja“ gestimmt haben. Eine Klatsche für die DFL, die in den letzten Wochen massiv Werbung für den Deal gemacht hatten.

Fanproteste erfolgreich
Der Antrag hatte vor allem unter den Fans für viel Unmut gesorgt. Am vergangenen Spieltag hatte es in der Bundesliga verschiedene Fan-Proteste gegen den geplanten Einstieg gegeben. Der Plan hätte vorgesehen, die nationalen und internationalen Medienrechte in eine Tochtergesellschaft namens „DFL MediaCo GmbH & Co. KGaA“ auszulagern. Der strategische Partner hätte 12,5 Prozent für eine Laufzeit von 20 Jahren an dem neuen Unternehmen erworben. Von den ursprünglich sechs Bewerbern waren zuletzt noch die drei Beteiligungsgesellschaften Advent, Blackstone und CVC im Rennen.

Versprochen hatte sich die DFL hatte durch einen Investoreneinstieg einen Erlös von bis zu zwei Milliarden Euro. 40 Prozent davon sollten für die Digitalisierung verwendet werden, 45 Prozent den Klubs für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Über die restlichen 15 Prozent hätten die Vereine frei verfügen können, etwa für Spielertransfers. Sorge der Fans und auch einiger Verein, die sich gegen den Plan stellten, waren stärker aufgeteilte Anstoßzeiten statt einer Konferenz am Samstagnachmittag oder die Austragung von Spielen im Ausland aus ökonomischen Gründen. Auch die freie Meinungsäußerung durch Fans im Stadion sahen sie bedroht und den Wettbewerb innerhalb der Bundesliga, wenn von den zusätzlichen Einnahmen erfolgreichere, größere Vereine stärker profitieren als kleine Clubs.

Quelle: pleiteticker.de

Pistorius: Soldaten müssen sich weiter gegen Corona impfen lassen

Die Bundeswehr-Impfpflicht sorgt immer wieder für Diskussionen.

Die Corona-Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr wird vorerst beibehalten. „Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Bundestag. „Wir haben eine Verantwortung für die Gesunderhaltung der Truppe“, erklärte Pistorius. „Die Abwägung aller Risiken führt eindeutig dazu, dass die Covid-19-Impfung der bessere Weg ist“, behauptete der Minister.

Pistorius im Bundestag
Die Impfpflicht in der Truppe sorgt immer wieder für Diskussionen. Während die Pfleger-Impfpflicht ausgelaufen ist und die allgemeine Impfpflicht verhindert wurde, sind Soldaten nach wie vor gezwungen, sich gegen Corona impfen zu lassen. Die sogenannte „Duldungspflicht“ zwingt Soldaten zu einer Reihe von Impfungen. Seit November 2021 gehört dazu auch die Corona-Impfung.

Quelle: pleiteticker.de

Neue Heimat Rußland: Ansiedlungsprojekte für West-Flüchtlinge nehmen Gestalt an

Moskau. Nach Ungarn wird jetzt auch Rußland immer häufiger zum Wunschziel Ausreisewilliger aus Westeuropa und den USA, die vom dort herrschenden „woken“ Gesinnungsdruck genug haben. Schon nächstes Jahr sollen erste Dörfer eigens für West-Auswanderer entstehen. Das berichtete jetzt die russische Nachrichtenagentur RIA-Nowosti.

Das Projekt wird demnach von staatlichen russischen Stellen gefördert. Es will gezielt Menschen ansprechen, die sich in der westlichen „Woke“-Kultur nicht mehr wohlfühlen und sich deshalb aus „ideologischen Gründen“ nach Rußland absetzen wollen, sagt der Rechtsanwalt Timur Beslangurow, dessen Moskauer Kanzlei auf Immigrationsfragen spezialisiert ist. Er verfolgt derzeit zwei Projekte: in der Region Moskau soll im nächsten Jahr mit dem Bau eines Dorfes für Amerikaner und Kanadier begonnen werden. Beslangurow spricht von 200 Familien, die eine Emigration in Betracht zögen. Das Projekt wird von den künftigen Einwanderern finanziert, bedarf aber noch der Zustimmung der Regionalregierung.

In der Region Nischni Nowgorod soll ein zweites Dorf entstehen, in das „etwa 300 Deutsche ziehen werden“. Der Anfang sei bereits gemacht: „Ein deutscher Staatsbürger hat dort bereits ein Haus gebaut.“

Beslangurows Kanzlei stellt sich auf einen massiven Flüchtlingsstrom aus dem Westen ein. „Zehntausende von Menschen“ hätten bereits Interesse an einer Übersiedlung nach Rußland gezeigt, sagt der Migrationsanwalt, der den Einwanderern bei der „Überwindung bürokratischer Hürden beistehen will“.

Die künftigen „Expats“, die keine russischen Wurzeln haben, erhoffen sich in der neuen Heimat ein Leben, das ihren Wertvorstellungen entspricht. Im Westen wird das zunehmend unmöglich. Besonders unter Katholiken ist laut Belangurow der Wunsch, nach Rußland auszuwandern, besonders stark, weil sie „an die Prophezeiung glauben, daß Rußland das einzige christliche Land der Welt bleiben wird“. Bei all dem außen vor gelassen wird jedoch, daß nicht auszuschließen ist, daß diese „Neubürger“ durchaus auch für den Kriegsdienst herangezogen werden könnten. (mü)

Quelle: zuerst.de

Kritik aus eigener Partei: Kretschmann zweifelt an Habecks Heizungsgesetz

Habecks Heizungspläne sorgen nun schon in der eigenen Partei für Zweifel!

Der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, äußert auf der Landespressekonferenz am Dienstag in Stuttgart Skepsis gegenüber dem vorgesehenen Zeitrahmen für die Heizungspläne der Bundesregierung. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen, die vorsehen, dass ab Januar 2024 alle neuen Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, stehen aktuell unter scharfer Kritik – insbesondere was den Zeitplan angeht. Kretschmann empfiehl Bundesminister Robert Habeck und seinem Ministerium, die Durchführbarkeit der Pläne nochmal gründlich zu prüfen: „Das muss man noch mal sorgfältig prüfen, denn man kann von niemandem etwas verlangen, was er nicht kann“, so der Grünen-Politiker.

Exemplarisch verwies Kretschmann etwa auf die kommunale Wärmeplanung, die er als größte „Problemzone“ bezeichnete. „Das ist vielleicht ein Grund, den Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes noch mal zu überprüfen, damit zumindest die großen Städte solche Wärmeplanungen unverzüglich machen können“, so Kretschmann. Sorge hätte er, dass bei einem zu schnellen Beginn „etwas in Gang gesetzt wird, dass sich später als nicht gut oder schwer praktikabel erweist.“.

Habecks geplantes Heizungsgesetz, das in der Ampel-Koalition gegenwärtig für viel Streit sorgt, sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu installierte Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen muss. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Das Gesetz soll einen wichtigen Teil der Bemühungen um eine klimaneutrale Bundesrepublik bis 2045 darstellen.

Quelle: pleiteticker.de

Der neue Heiz-Hammer: Rot-Grüne Rache an den Bürgern

Kurz nachdem Habeck mit seinem Gebäudeenergiegesetz Schiffbruch erleidet, kommt SPD-Ministerin Geywitz mit dem nächsten Gesetz um die Ecke. Planwirtschaft und Karteiführung sollen jetzt zum Sieg über den Klimawandel führen? Das alles wirkt wie rot-grünes Faktenschaffen vor der nächsten Wahl: Und wie Rache am Bürger, der doch tatsächlich gegen diesen Wahnsinn aufbegehrt.

Gerade hätte man denken können, die Bundesregierung hätte aus der habeck’schen Bruchlandung mit dem Gebäudeenergiegesetz gelernt – aber Fehlanzeige! Die Ampel hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, um die „Wärmewende“ in Deutschland voranzutreiben.

Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ sieht vor, dass Länder und Kommunen detaillierte Daten von Immobilienbesitzern sammeln, um sogenannte „Wärmepläne“ zu erstellen. Bedeutet konkret: Eigentümer bzw. Mieter müssen ihren Heiz- und Stromverbrauch für die vergangenen drei Jahre melden. Kommunen sollen ermitteln, wie in den Gebäuden geheizt wird – also mit welcher Art von Heizung. Und auch „Informationen zum Gebäude“ wie Adresse, Nutzung und Baujahr sollen gemeldet werden. Mit diesen Daten sollen bis Ende 2026 in Großstädten und bis Ende 2028 in kleineren Städten und Kreisen „Wärmepläne“ erstellt werden, die in die „fossilfreie“ Wärmewirtschaft führen sollen. Kommunen oder Versorger, die diese Pläne nicht rechtzeitig vorlegen, drohen Strafen von bis zu 100.000 Euro.

Sinnvoll? Verhältnismäßig? Hauptsache Wärmewende!
Der Entwurf folgt auf das hochumstrittene Gebäudenergiegesetz, das vorsieht, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden soll. Es sorgte für viel Empörung in Deutschland – zurecht! Doch die rot-grünen Fanatiker in Berlin haben daraus nichts gelernt. Gegen jeden Widerstand wollen Grüne und SPD ihre wirre „Wärmewende“ durchdrücken – koste es, was es wolle! Dabei bringt sie am Ende kaum etwas. Nicht mal 18% der deutschen Co2-Emissionen kamen 2021 aus dem Heizsektor. Die gesamten deutschen Co2-Emissionen machen wiederum rund 1,8% am Gesamtausstoß der Welt aus.

Mit anderen Worten: Das Weltklima würde es nichtmal merken, wenn in Deutschland jede Heizung „fossilfrei“ wäre. Es wäre typisch deutscher Größenwahn, zu meinen, man könne mit einer „Heiz-Stasi“ den Klimawandel aufhalten.

Die Gängelung ist längst Selbstzweck
Natürlich sind wir in Deutschland mal wieder führend, wenn es um das Führen von Listen geht. Hausnummern erfassen, Namen notieren, Dinge melden – das sind die schlechtesten Seiten der deutschen Seele. Und auch von der Regierung vorgegebene Pläne mit Soll-Zielen dürften einigen Lesern östlich von Elbe und Fulda bekannt vorkommen. Vielleicht werden ja auch Kommunen geehrt, die diese Ziele übererfüllen? Wer weiß, was Geywitz, Habeck und co. sonst noch so einfällt. Den Klimawandel wird das aber nicht stoppen oder auch nur merklich beeinflussen. Diese Gängelung ist längst Selbstzweck.

Dass die Deutschen diese Politik nicht wollen, wurde nicht zuletzt am massiven öffentlichen Widerstand gegen Habecks Heizungs-Gesetz deutlich. Rote und Grüne wissen: Sie haben die Mehrheit in diesem Land nicht hinter sich, wenn es um die absurde Umsetzung dieser absurden Politik geht. Aber die Macht haben sie. Und die wollen sie nutzen.

All das wirkt wie Rot-Grüne Rache am Bürger. Einem Bürger, der so frech ist, die Maßnahmen der Regierung offen abzulehnen, wie sich an Habecks Heiz-Gesetz zeigte – und diese Rot-Grüne Macht-Konstellation in wenigen Jahren wahrscheinlich krachend an der Wahlurne abstrafen wird. Geywitz, Habeck und Co. wissen das – und wollen jetzt Fakten schaffen, um dem Willen des Souveräns, des Volkes, zuvorzukommen.

Quelle: pleiteticker.de

Juristische Schritte eingeleitet – AfD mahnt Verfassungsschutz-Chef Haldenwang ab

Haldenwang wirft der AfD immer wieder vor, Extremismus zu fördern. Die Oppositionspartei sieht die demokratische Willensbildung durch eine staatliche Einflußnahme in Gefahr – und reagiert.

BERLIN. Die AfD hat den Verfassungsschutz nach Äußerungen ihres Präsidenten Thomas Haldenwang abgemahnt. „Seine nebulösen Andeutungen sind rechtswidrig“, teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla am Mittwoch mit.

Haldenwang hatte am Montag in der ARD gesagt: „Wir beobachten eben schon, daß Teile der AfD dazu beitragen, eben auch Extremismus zu fördern in Deutschland, Haß und Hetze zu verbreiten.“

AfD: Wir stehen für Demokratie und Rechtsstaat
Weiter skizzierte er die Partei als Propagandamaschine des Kremls. So monierte er etwa: „Indem aus Teilen dieser Partei heraus auch russische Narrative weitergegeben werden, weitergesteuert werden, trägt das dazu bei, daß Rechtsextremismus in Deutschland expandieren kann und auch in diesen Kreisen dann eben Putins Lied gesungen wird.“

Der JUNGEN FREIHEIT liegt das Schreiben der AfD an den Verfassungsschutz vor. „Ihre Aussagen bewegen sich dabei offensichtlich nicht mehr im Rahmen der Vorgaben von Paragraph 16 des Bundesverfassungsschutzgesetzes“, heißt es darin. Daß Sie ein Prüfobjekt schärfer ins Visier nehmen wollen oder daß eine unter dem Schutz des Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes stehende politische Partei weit rechts außen stehe, sind keine Äußerungen, die der sachliche und neutrale Staat an die Öffentlichkeit geben darf.“

Haldenwang habe dem Ergebnis der Prüfung seiner Behörde vorgegriffen. Das bestätige einmal mehr die „Ermessenfehlerhaftigkeit“ seiner Tätigkeit.

Weidel und Chrupalla unterstrichen die „angedeutete Hochstufung“, die durch den Extremismus-Vorwurf entstehe, in ihrer Mitteilung als rechtswidrig. „Die AfD bejaht die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Sie tritt aktiv für die Wahrung der Demokratie, des Rechtsstaats und für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde ein“, betonten sie.

Partei prangert staatliche Einflußnahme an
In diesem und im kommenden Jahr stünden mehrere Landtags- und Kommunalwahlen sowie die Wahl zum EU-Parlament an. Vor diesem Hintergrund verbiete sich „in der nun bereits gegebenen Vorwahlzeit jede staatliche Einflußnahme auf den demokratischen Willensbildungsprozeß.“ In dem Schreiben an den Verfassungsschutz heißt es dazu ergänzend: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht unmittelbar dem Bundesinnenministerium, das von einem Mitglied der Bundesregierung geleitet wird. Sowohl die aktuellen als auch die angedeuteten Veröffentlichungen erweisen sich daher als unmittelbare Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zeitlich so nah an Wahlen absolut unzulässig ist.“

In der AfD gibt es laut den Parteichefs anders als impliziert keine fortschreitende Radikalisierung. Bei Zuwiderhandlung wollen sie weitere rechtliche Schritte einleiten. (zit)

Quelle: Junge Freiheit

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 25.05.2023

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