AfD erstmals bei 19 Prozent, gleichauf mit SPD

  • Die AfD kommt erstmals auf 19 Prozent in einer Sonntagsfrage.
  • Damit teilt sich die Partei den zweiten Platz mit der SPD.
  • Auf Platz 1 ist weiterhin die Union.

Die Fraktionsvorsitzenden der AfD Alice Weidel (links) und Tino Chrupalla (rechts).

Die AfD setzt ihr Umfragehoch fort und klettert auf 19 Prozent in der INSA-Sonntagsfrage. Die Partei kann damit in einer weiteren Umfrage mit der Kanzlerpartei SPD gleichziehen. Das ergibt eine INSA-Erhebung für die Bild am Sonntag.

Es ist der höchste Wert, den das Meinungsforschungsinstitut INSA jemals für die AfD gemessen hat. Ebenso viele Befragte würden demnach die SPD von Kanzler Scholz wählen (-1). Damit teilt sich die AfD den zweiten Platz mit der SPD.

CDU und CSU liegen mit 27 Prozent (-1) vorn. Grüne und FDP bleiben im Vergleich zur Vorwoche unverändert bei 13 und 9 Prozent. Die Linke kann um einen Punkt auf 5 Prozent zulegen. Auch im ARD-Deutschlandtrend war die AfD mit der SPD gleichgezogen – auf 18 Prozent. Seitdem läuft eine verstärkte Debatte über die Ursachen für das Umfragehoch.

Quelle: pleiteticker.de vom 03.06.2023

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Tankschiff
Tankschiff
10 Monate zuvor

Die Wähler wissen NICHTS von der CDU…
Wer hat was verraten? Die Vasallen….

Und dann das dümmliche Gerede über den Zuzug von Fachleuten…
Fachleute sind ggf. eine Spur intelligenter und wer denken kann ist klar im Vorteil.

In ein nichtstaatliches Gebilde seine speziellen Fähigkeiten einbringen, wohlwissend, daß dieses Konstrukt aberwitzig hohe Steuern und Abgaben einfordert, wobei dann noch ggf. in einigen Jahren selbst hartgesottene verfassungslose Verfassungsschützer und artverwandte Berufsgruppen wegen sozialen Unruhen hier abhauen werden?

Wer macht denn das? NIEMAND !

Ulrike
Ulrike
10 Monate zuvor

Soso die suchen dafür die Ursache. Ihr Vollpfosten es weiss jeder Dorfdepp dass eure bescheuerte Politik dafür verantwortlich ist.
Ihr arbeitet nicht zum Nutzen des deutschen Volkes sondern nur für die Amis und euren Geldbeutel. Wo bleibt euer Amtseid? Jawohl am Arsch.,

Alexander Berg - BERG. Blog
10 Monate zuvor

Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs—-
§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
—-
Dazu:
—-
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 54 Nicht rechtsfähige Vereine—-
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
—-
Dazu:
—-
Das Bundeswahlgesetz ist seit 25.07.2012 und Rückwirkend bis 1956 unheilbar(!) nicht mehr geltend.
Schlussfolgernd…

Alexander Berg - BERG. Blog
10 Monate zuvor

So am Rande bemerkt: Als die Aufklärer-Szene damit begann, 2012 über das „abhanden gekommene“ Bundeswahlgesetz aufzuklären, war von jenen noch erkennbar, was das bedeutet.

—-
Als dann 2017 eine „Bundestagswahl“ stattfand, gingen jene, die ich von damals kannte, zum Wählen und machten ihr Kreuzchen bei der AfD. Das hat jene, wie auch ihre Überzeugungsarbeit, unglaubwürdig werden lassen.
—-
In 2013 kam Merkel nach Fulda. Am Morgen rief noch jemand von der POLIZEI® sehr besorgt klingend bei uns im Aufklärerbüro an und fragte, ob wir heute „etwas“ vor hätten.
—-
Ich sagte ihm, dass ich heute keine Zeit hätte. Jener fragte, ob mein Bekannter da wäre, der das Büro gemietet hat. „Der kommt erst später“, sagte ich.
—-
Um 11 Uhr klingelte es wieder und der gleiche war dran. Ich gab meinem Bekannten den Hörer.
Der sagte: „Ob wir heute etwas vorhaben? Ja… wir kommen mit 1000 Leuten und in Handschellen aneinander gekettet.“ Auf der anderen Seite trat betretenes Schweigen ein. „Nee, das war nur ein Scherz.“ Später fuhr Merkel in Ihrem Wagen am Büro vorbei.
An jenem Tag schrieb ich einen mehrseitigen Brief an den Papst.