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Verfassungsschutzbericht 2022 – „Teile der AfD sehr stark von Moskau beeinflusst. Das sollten Wähler im Hinterkopf haben“

Politikredakteur

Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet 10.200 Personen innerhalb der AfD dem „rechtsextremistischen Personenpotenzial“ zu – und schildert, wie diese Gruppe agiert. Innenministerin Faeser hebt Gefahren durch Islamisten und Spionage hervor. Und wie wird die „Letzte Generation“ bewertet?

Nach 40 Minuten der Einigkeit wird auf dem Podium der Bundespressekonferenz am Dienstagvormittag ein Widerspruch deutlich. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte gerade auf die Frage eines Journalisten geantwortet: „Ich würde mal sagen, das nehme ich Herrn Haldenwang ab. Ich halte es nicht für geboten, dass der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Empfehlungen an Wähler abgibt.“

Der Journalist hatte sowohl Faeser als auch Behördenchef Thomas Haldenwang bei der Vorstellung des Verfassungsschutz-Berichtes für 2022 nach einer Botschaft für Menschen gefragt, die momentan erwägen, die AfD zu wählen. Die Ministerin riet den Wählern, danach zu schauen, wer ein tatsächliches Angebot für die Lösungen der Probleme habe. Dort sehe sie die AfD im Vergleich zu allen anderen Parteien „ganz hinten“.

„Aber gestatten Sie, ich möchte auch was sagen“, sagt Haldenwang, seine Sitznachbarin Faeser lacht. Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus bedeute, dass der Inlandsnachrichtendienst „hinreichend große Bestrebungen innerhalb der Partei“ beobachte, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richteten.
„Diese Teile der AfD verbreiten Hass und Hetze gegen alle Formen von Minderheiten, insbesondere Migrantinnen und Migranten“, sagt Haldenwang. „Teile der AfD sind sehr stark von Moskau beeinflusst und verbreiten russische Narrative weiter. Das sind alles Umstände, die auch die deutschen Wählerinnen und Wähler bei ihrer Entscheidung im Hinterkopf haben sollten.“
10.200 Personen innerhalb der AfD rechnet der Verfassungsschutz dem rechtsextremistischen Personenpotenzial zu – rund ein Drittel der Mitglieder. Auf Nachfrage von WELT, wie der Verfassungsschutz zu dieser Schätzung kommt, sagt Haldenwang am Dienstag, dass der Dienst sich bei der Berechnung an Ausführungen hochrangiger AfD-Funktionäre orientiere, die etwa zum Potenzial des formal aufgelösten völkisch-nationalistischen Flügel Zahlen genannt hätten. „Diese Einschätzungen haben wir sehr vorsichtig zugrunde gelegt.“ Laut Haldenwang wird ein Teil der 10.200 Personen zudem als gewaltbereit eingestuft – wie hoch diese Zahl eingeschätzt wird, will er aber nicht verraten.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall im März des vergangenen Jahres bestätigt. Die AfD legte Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, das Verfahren läuft noch. In Verlautbarungen der AfD und ihrer Repräsentanten komme vielfach ein „ethnisch-kulturell geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck, welches im Widerspruch zur Offenheit des Volksbegriffs des Grundgesetzes steht“, heißt es im aktuellen Verfassungsschutz-Bericht. Dies zeige sich etwa darin, dass wiederholt zwischen Staatsbürgern deutscher und nicht deutscher Abstammung unterschieden werde.
Insbesondere Asylsuchenden und Migranten aus islamisch geprägten Herkunftsländern würden „oftmals pauschal eine kulturelle Inkompatibilität und ein ausgeprägter Hang zur Kriminalität unterstellt“. Festzustellen seien außerdem Verunglimpfungen politischer Gegner sowie des Staates und seiner Repräsentanten, die „nicht eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern eine generelle Herabwürdigung und Verächtlichmachung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland zum Ziel“ hätten.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, Bernd Baumann, wies die Vorwürfe am Dienstag zurück. Die Leiter der Verfassungsschutzbehörden seien „Untertanen der Innenminister“, sagte er bei einem Pressegespräch.

„Setzen harte Gangart gegen Islamisten fort“

Der Rechtsextremismus insgesamt sei „die größte Gefahr für die demokratische Grundordnung, nicht aber für die innere Sicherheit“, sagte Faeser. Im zweiten Fall seien der islamistische Terrorismus sowie Bedrohungen durch Spionage und Cyberangriffe ebenso relevant. Deutschland sei „nach wie vor unmittelbares Zielspektrum islamistischer Terrororganisationen und auch von islamistisch motivierten Einzeltätern“, so die Innenministerin. „Wir dürfen radikalen Islamisten in Deutschland daher keinerlei Spielraum lassen. Wir setzen unsere harte Gangart gegen Islamisten fort.“

Im Bereich Islamismus und auslandsbezogener Extremismus werden weiterhin mehrere Organisationen beobachtet, die dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) angehören. So wird die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (Atib) weiterhin mit mindestens 2500 Mitgliedern den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen zugerechnet. Sie ist Gründungsmitglied des ZMD, dort mitgliederstärkster Verband und auch im Vorstand vertreten.

Das ZMD-Mitglied Islamisches Zentrum Hamburg sei „neben der Botschaft die wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland“. Das Innenministerium prüft momentan ein Verbot des Zentrums.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist weiterhin Ansprechpartner vieler Ministerien und Politiker in Islamfragen. Im Dezember 2022 war der Zentralrat etwa erneut zur Auftaktveranstaltung der Islamkonferenz im Innenministerium mit Ministerin Faeser eingeladen.

Im Bereich des Linksextremismus ist im Bericht von einem deutlichen Rückgang um 37,4 Prozent bei den Straftaten die Rede sowie von einem Anstieg beim Personenpotenzial um 1800 auf nunmehr 36.500 Personen. Die Polizei sei „das zentrale Feindbild“. Zudem seien der Staat und seine Einrichtungen sowie Rechtsextremisten Ziele von Gewalttaten.
Behörden-Chef Haldenwang beobachtet in allen extremistischen Phänomenbereichen den Trend, dass Extremisten jünger würden und „weniger ideologisch festgelegt“ seien. Zudem wachse die Zahl gewaltorientierter Anhänger.

Auf die radikale Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ angesprochen, sagte Haldenwang, dass diese derzeit nicht als extremistische Gruppierung eingestuft werde. Es gebe dort „ein sehr heterogenes Bild“. Es gehe teilweise um Straftaten, aber nicht um Extremismus. Die Masse der Menschen in der Klimabewegung setze sich unter dem Dach des Grundgesetzes für ihre Ziele ein. „Unterwanderungsversuche“ behalte der Verfassungsschutz aber im Auge.

Quelle: Die Welt-online vom 21.06.2023

https://twitter.com/Vincentz_AfD/status/1671180677893464066

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 21.06.2023

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