Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zur Wahlrechtsreform von 2020.
Der Zweite Senat muss entscheiden, ob der aktuelle Bundestag nach verfassungsgemäßen Wahlrechtsregeln zustande gekommen ist. Bei dem Gesetz hatte die damalige schwarz-rote Koalition knapp ein Jahr vor den Bundestagswahlen 2021 das Verfahren der Sitzzuteilung abgeändert. Die Reform hatte das Ziel, den durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer gewordenen Bundestag zu verkleinern. Die Fraktionen von FDP, Grünen und Linken, damals alle in der Opposition, klagten daraufhin in Karlsruhe.
Quelle: Deutschlandfunk vom 29.11.2023
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