Bundesrepublik Deutschland stellt Bürger ab 1. Oktober noch rechtloser – UCC jetzt auch in Verbraucher-Verträgen umgesetzt

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Berlin – Die Bundesrepublik Deutschland stellt die Bewohner in Deutschland jetzt noch rechtloser als bisher. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 wurde eine Änderung im Zivilrecht durchgeführt, wie wir auf der Seite der Bundesregierung lesen:

Verbraucherschutz

Kündigung per E-Mail möglich

Ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die „Textform“: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte „Schriftform“, die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

Mit dieser Änderung hebelt man die Regelungen des staatlichen BGB weiter aus. Man hat eine neue Passage in das BGB der BRD eingeflochten:

§ 309 BGB Nr. 13

Mit dieser Änderung setzt man das reine Handelsrecht des Uniform Commercial Code weiter um, ohne es so zu betiteln.

Ohne Unterschrift gültig ist nunmehr noch mehr im Leben der deutschen Bewohner angekommen.

Bislang galt immer die Schriftform mit Unterschrift. Die fällt nunmehr weg, bzw. ist nichtmehr zwingend erforderlich in Zivilverträgen, ausgenommen notariellen Verträgen.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 02.10.2016

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Alexander Berg
7 Jahre zuvor

Es bleibt immer noch der Eindruck, dass grundsätzlich die vom Menschen geschaffenen Regeln abgeschafft werden.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Geht das überhaupt noch rechtloser? Sinn wir das nicht schon längst ????

Birgit
7 Jahre zuvor

Bravo ! Schon wieder ein Eigentor geschossen ! Den Inhabern von kommerziellen Rechten wird damit der Weg zur Umsetzung erleichtert.
Willkommen in der Buchhaltung.

Und die Unwissenden werden sich nun endlich in Bewegung setzen müssen um vom System nicht geschluckt zu werden. Schulzeit ist angesagt und nicht FC Hollywood + kühles Blondes.