Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Schweden verschärft Ausländerrecht weiter: Entzug des Aufenthaltstitels bei „fehlgeleitetem Lebensstil“

27. Dezember 2023

INTERNATIONAL
Foto: Symbolbild

Stockholm. Allmählich kommt die schwedische Mitte-Rechts-Regierung unter Ministerpräsident Kristersson, die sich eine Verschärfung des Ausländer- und Zuwanderungsrechts auf ihre Fahnen geschrieben hat, in die Gänge. Sie hat jetzt weitere Restriktionen angekündigt.

Künftig sollen Ausländer, die legal in Schweden leben, ausgewiesen werden können, wenn sie sich nicht „ehrenhaft“ verhalten und einen „fehlgeleiteten Lebensstil“ führen. Das gilt für Menschen, die bereits einen gültigen Aufenthaltstitel haben – etwa anerkannte Asylbewerber.

„Nur schwedische Staatsbürger haben ein uneingeschränktes Recht auf Aufenthalt in Schweden“, stellten die liberal-konservative Koalitionsregierung und die rechten Schwedendemokraten, die Kristerssons Regierung tolerieren und unterstützen, fest, als sie ihre neue Initiative auf einer Pressekonferenz vorstellten.

In der Praxis ist der Entzug eines Aufenthaltstitels gleichbedeutend mit einer Ausweisung. Da Personen aus anderen EU-Ländern keinen Aufenthaltstitel benötigen, wären nur Drittstaatsangehörige betroffen.

Der Vorschlag wird derzeit noch von einem Komitee geprüft. Auch kann noch niemand sagen, was genau einen „fehlgeleiteten Lebensstil“ definiert. Als Beispiel nennt die Regierung Sozialleistungsbetrug, Verschuldung, Beteiligung an kriminellen Netzwerken, Drogenmißbrauch und „unehrliche Versorgung“. In einem Entwurf hieß es, daß damit zum Beispiel Prostitution gemeint sei.

Äußerungen, die die schwedische Demokratie bedrohen könnten, werden als ein weiterer Grund angeführt, der zum Entzug des Aufenthaltstitels führen soll.

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 wurden rund 6000 Aufenthaltstitel widerrufen, die meisten davon, weil die Person aus Schweden weggezogen war. Der Europäische Gerichtshof hat in drei Fällen aus Österreich, Belgien und den Niederlanden bestätigt, daß Aufenthaltstitel entzogen werden können. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 27.12.2023

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