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AfD bekommt Recht: Behörden dürfen parteipolitische Neutralität nicht verletzen

19. Februar 2024
AfD bekommt Recht: Behörden dürfen parteipolitische Neutralität nicht verletzen
KULTUR & GESELLSCHAFT
Foto: Symbolbild

Hamburg. Die aktuelle Hetze gegen Rechts und insbesondere die AfD verliert mitunter jedes Maß – so etwa, wenn der Ehrenpräsident des Fußballvereins Eintracht Frankfurt, Peter Fischer, zu körperlichen Übergriffen aufruft und auffordert: „Kotzt den AfD-Wählern ins Gesicht!“ (wir berichteten).

Doch es gibt Grenzen. Zumindest Behörden müssen auch in Zeiten politischer Polarisierung ihre Pflicht zur parteipolitischen Neutralität beachten. Das wurde jetzt gerichtlich bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied: ein Bezirksamtsleiter darf sich in seiner amtlichen Funktion nicht „negativ abwertend“ über Parteien äußern. In amtlicher Funktion habe er nach „gefestigter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung“ gegenüber allen nicht verbotenen politischen Parteien Neutralität zu wahren, führte das Gericht in einer Pressemitteilung mit. Das Neutralitätsgebot folge aus dem im Grundgesetz begründeten Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit. Dieses Gebot habe der Leiter Bezirkes Hamburg-Nord mit Aussagen zur AfD in einer Aktuellen Stunde der Bezirksversammlung verletzt (Az. 17 K 3466/22).

Der Mann hatte sich im März 2022 nach dem Redebeitrag eines AfD-Mitglieds in einer Debatte zum Thema „Angriffskrieg gegen die Ukraine – was kann Hamburg-Nord tun?“ zu Wort gemeldet. Dabei hat er laut Gericht der AfD vorgeworfen, „Bruder im Geiste von Herrn Putin“ und „Feinde der Demokratie, des Pluralismus und der Meinungsfreiheit“ zu sein. Wegen dieser Äußerungen klagte der AfD-Bezirksverband Hamburg-Nord gegen die Freie und Hansestadt Hamburg – und bekam nun Recht. Die Richter kamen zu der Auffassung, der städtische Beamte habe mit seiner  Wortmeldung gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.

Der Bezirksvorsitzende der AfD, Krzysztof Walczak, verlangte daraufhin in einer Mitteilung den Rücktritt des Bezirksamtsleiters. „Auch einem grünen Bezirksamtsleiter steht es als Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zu, im Kommunalparlament parteipolitische Hetze zu betreiben.“ (rk)

Quelle: zuerst.de vom 19.02.2024

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