Miesbach. Man erinnert sich: der Unternehmer und CSU-Mann Michael Much hing im September letzten Jahres auf seinem Grundstück in Gmund am Tegernsee zwei große Spottplakate auf. Thema: die Grünen – Parteichefin Ricarda Lang wurde als Dampfwalze, Wirtschaftsminister Habeck mit leeren Taschen und Außenministerin Baerbock als kleines Kind dargestellt.
Klarer Fall von freier Meinungsäußerung. Nicht so in Bayern: hier rückte die Polizei an, beschlagnahmte die Plakate und überzog Much mit einer Hausdurchsuchung. Jetzt erhielt er einen gesalzenen Strafbefehl: 6000 Euro soll er wegen der Plakate bezahlen – wegen angeblicher „Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens in vier tateinheitlichen Fällen zum Nachteil von Cem Özedmir, Annalena Baerbock, Dr. Robert Habeck und Ricarda Lang“.
Much kann die Aufregung nicht verstehen. Die „Bild“-Zeitung ließ er wissen: „Keinesfalls wollte ich die Personen beleidigen, aber mir geht es um die Arbeit, die diese Minister und die Parteivorsitzende machen – und die ist schlecht.“
Muchs Anwalt findet die Hausdurchsuchung „vollkommen überzogen“. Er legte für seinen Mandanten Einspruch gegen den Strafbefehl ein und erklärt: „Es ist deutlich zu erkennen, daß es sich um Meinungsfreiheit handelt.“
Davon werden sich die Behörden aber erst vor dem Kadi überzeugen lassen müssen – Muchs Verhandlung ist am 21. März. Er kann sich auf einen Präzedenzfall berufen: ein anderer Unternehmer hatte in Seligenstadt und Hanau in Hessen im August 2023 ähnliche Plakate aufgehängt. In diesem Fall nahm die Staatsanwaltschaft erst gar keine Ermittlungen auf. In Bayern praktiziert die Justiz demgegenüber womöglich vorauseilenden Gehorsam – die jüngst von Bundesinnenministerin Faeser vorgestellten 13 Maßnahmen gegen „Rechts“ sehen auch Majestätsbeleidigung vor: Äußerungen, die zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, sollen künftig kriminalisiert und „Verhöhnung“ des Staats juristisch geahndet werden. (st)
Bildquelle: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Quelle: zuerst.de vom 23.02.2024
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