Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Arbeitsgericht: Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung – Gilt auch für Ausländische Fachkräfte

 

Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt nach einer Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung.

In dem Verfahren hatte ein entlassener Fahrer eines Patiententransportunternehmens gegen seine Entlassung geklagt. Ausgangspunkt der Kündigung war ein Streit des Mannes mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens. Nach dem Streit soll der Fahrer seinen Arm zum Hitlergruß gehoben und seinen Kontrahenten als „Nazi“ bezeichnet haben. Das Unternehmen kündigte ihm daraufhin mit sofortiger Wirkung.

Das Gericht wies den Einwand des Entlassenen zurück, wegen seiner türkischen Abstammung könne er kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen.

(Az.: 12 Ca 348/15).

Quelle: Deutschlandfunk vom 20.10.2016 (Überschrift ergänzt staseve)

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