Chemnitz. Immer wieder versuchen renitente Abschiebekandidaten oder findige Asylanwälte, rechtmäßige Abschiebungen im letzten Augenblick zu verhindern. Auch in Chemnitz wurde dies kürzlich versucht (wir berichteten). Doch in diesem Fall blieben die Beamten standhaft und zogen die Abschiebung eines Marokkaners durch. Und: die Justiz bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens nun nachträglich.
Der Marokkaner hatte sich seit Jahren ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten. Das Chemnitzer Verwaltungsgericht versuchte die fällige Abschiebung im letzten Augenblick zu verhindern. Doch die Beamten ließen sich dadurch nicht irritieren und verfrachteten den Abschiebekandidaten ins Flugzeug, das ihn auf direktem Weg in sein Heimatland zurückbeförderte.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied: alles korrekt. Die Richter wiesen nicht nur die Aussetzung der Abschiebung, die das Verwaltungsgericht zunächst verfügt hatte, zurück, sondern entschieden auch, daß die Stadt Chemnitz den Abgeschobenen mitnichten wieder zurück nach Deutschland holen muß. Selbst seine Ehe mit einer deutschen Staatsbürgerin ließ das OVG nicht als Abschiebehindernis gelten. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 31.07.2024
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Ein Irrenhaus im Vollrausch seines Wahnsinns! Da könnte auch jede Scheidung rückgängig gemacht werden! Wer vor der Wende in der CSSR unangenehm auf viel, bekam einen Stempel in den Ausweis und da stand wie lange es keine Einreise mehr gab. Ein Jahr und mehr! Das machte der Grenzbeamte! Da wurden keine Gerichte gebraucht.
OVG Marokko bestätigt: Abgeschobener Chemnitzer muss nicht zurückgeholt werden
Gibts so doofe deutsche Weiber die so einen Kerl heiraten?
Schiebt endlich alle aus Nordafrika wieder ab. Da ist kein Krieg also kein Grund hierhr zu kommen.
Seine Olle kann ja ihrem Schatzi folgen. Das Mittelmeer vor der Tür, schön warm, keine Heizkosten, Solaranlage von Deitschdepp sponsern lassen. Und dort Sozialhilfe beantragen. Wird schon klappen und gute Reise.