Sächsische Verfassungsrichter: AfD-Ausschluß aus Rundfunkrat rechtens

28. September 2024
Sächsische Verfassungsrichter: AfD-Ausschluß aus Rundfunkrat rechtens
Kultur & Gesellschaft
Foto: Symbolbild

Dresden. Bei der jüngsten Landtagswahl in Sachsen wurde die AfD mit geringem Abstand zweitstärkste politische Kraft nach der CDU. Doch die etablierten Parteien mauern und suchen die AfD nach Kräften zu benachteiligen – zum Beispiel bei der Zuweisung eines Sitzes im neuen MDR-Rundfunkrat. Nach der Geschäftsordnung würde der AfD eigentlich ein Posten in dem Gremium zustehen. Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grüne änderte jedoch kurzerhand das Verfahren – und wird darin vom sächsischen Verfassungsgerichtshof auch noch unterstützt.

Die AfD hatte gegen ihre eklatante Diskriminierung Klage eingereicht. Diese wurde jetzt vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Das Tauziehen um die Besetzung des Rundfunkrats währt schon seit 2021. Bei der damals fällig gewordenen Neubesetzung des Gremiums fiel der von der AfD nominierte Kandidat bei der Abstimmung durch.

Dabei ist die Satzung klar und sieht vor, daß die Kandidatennominierung entsprechend der Fraktionsstärke zu erfolgen hat. Demnach hatte die CDU das Anrecht auf zwei Posten, die AfD auf einen. Um dieses Prozedere zu umgehen, änderte die Regierungskoaltion kurzerhand die Geschäftsordnung und ersetzte das bisherige Nominierungsverfahren durch ein Wahlverfahren, das allen Fraktionen die Möglichkeit gab, Kandidaten vorzuschlagen – die allerdings erst gewählt werden mußten. Der AfD-Kandidat wurde nicht gewählt. Die AfD machte vor dem Landesverfassungsgerichtshof geltend, daß die Abweichung von der Geschäftsordnung unrechtmäßig sei und darauf abziele, die zweitstärkste Fraktion im Landtag auszuschließen.

Der sächsische Verfassungsgerichtshof sieht im geänderten Verfahren allerdings kein Problem. Das Wahlverfahren sei mit einer Mehrheit der Landtagsabgeordneten geändert worden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch die in den Rundfunkrat entsandten Mitglieder hätten ihre erforderlichen Stimmenmehrheiten gefunden – nur der Kandidat der AfD eben nicht. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 28.09.2024

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Tage zuvor

Wir haben in der Firma keine Verfassung.

  Bildungs und Meinungsfreiheit.

Niemand darf auf Grund seines/er XXX benachteiligt
werden.

Wartet schon das Kriegsgericht nur noch auf die Täter!

Wer? Aus dem Irrenhaus hat vorgeschlagen diese in Affenherden nicht
vorkommende Sperrminorität auf 3% zu senken. Da käme das vermutliche Bonzenhörige Gesindel der FDP/Grüne wieder in die Landtage. Ich sehe-ich sehe-Zaunlatten-ich sehe geschmückte Straßenlaternen!

kairo
kairo
4 Tage zuvor

Warum nur begreifen manche Leute nicht, dass das Recht, jemanden für einen bestimmten Posten vorzuschlagen, nicht automatisch bedeutet, dass er den auch kriegt, wenn dafür eine Wahl vorgesehen ist? Wenn der Ausgang der Wahl von vornherein feststünde, könnte man sich die Sache ja sparen. Das ist in den Parlamentspräsidien auch nicht anders.

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
4 Tage zuvor
Reply to  kairo

Geh gen Osten meditieren, vielleicht bekommst Du Erhellung im Kopf! Verwechsle das nicht mit der Praxis bei Deinem HNO!

Ralf
Ralf
3 Tage zuvor
Reply to  kairo

Ach KAIRO !!!! Durftest wieder mal nach Erlaubnis deines Führungsoffizieres das Maul aufmachen ??

kairo
kairo
2 Tage zuvor
Reply to  Ralf

Ich bin der Führungsoffizier.

birgit
birgit
2 Tage zuvor
Reply to  kairo

Glückwunsch !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Tag zuvor
Reply to  Ralf

Zieh die Sicherungen, wir brauchen Euch Gummiohren nicht!

Ulrike
Ulrike
4 Tage zuvor

Verfassungsgerichtshof pfui Teufel sag ich nur.