Nationalratswahl in Österreich: FPÖ ist Wahlsieger
Wien. Bei den Nationalratswahlen in Österreich hat die nationalkonservative FPÖ mit 28,8 Prozent den Sieg geholt. Die bürgerliche ÖVP mußte sich mit 26,3 Prozent zufrieden geben. Während die SPÖ 21,1 Prozent erreichte, lagen die liberalen NEOS bei 9,2 Prozent sowie die Grünen bei 8,3 Prozent.
FPÖ-Spitzenkandidat Herbert Kickl betonte am Wahlabend: „Wir sind bereit, auch eine Regierung zu führen.“ In Österreich wird vor dem Hintergrund des Wahlergebnisses immer wieder ein blau-schwarzes Regierungsbündnis diskutiert. (st)
Anmerkung: Die Zahlen wurden geändert und mit dem vorläufigen Endergebnis abgeglichen.
Quelle: zuerst.de
FPÖ-Sieg in Österreich – Jetzt will eine „Koalition der Verlierer“ Österreich regieren
Nach dem Wahltriumph der FPÖ in Österreich wollen die großen Verlierer ÖVP und SPÖ eine Regierungsbeteiligung des Siegers verhindern und eine Koalition bilden. Das könnte durch eine Überraschung bei der Sitzverteilung funktionieren.
Eine Zusammenarbeit mit der FPÖ und ihrem Spitzenkandidaten Herbert Kickl lehnten die anderen Parteien noch am Wahlabend ab. Vielmehr zeichnet sich nun eine Koalition der Verlierer ab. ÖVP und SPÖ erreichten zusammen zwar nur 47,6 Prozent.
SPÖ und ÖVP haben Mehrzahle der Mandate
Dies genügt aber im Wiener Nationalrat für die absolute der Mehrheit der Mandate. Diese liegt bei 92. Die beiden Parteien erhielten zusammen 93. Denn die Sozialdemokraten errangen durch eine Besonderheit im Wahlrecht trotz ihrer Verluste von exakt 0,13 Punkten sogar einen Sitz mehr als vor vier Jahren.
Gemeinsam mit den Neos (17 Sitze) wäre die Mehrheit gegen den Wahlsieger noch deutlicher. Österreichische Journalisten sprechen aufgrund der Farbkombination Türkis, Rot und Pink von einer „Zuckerlkoalition“. Auch mit den auf 15 Abgeordnete geschrumpften Grünen wäre ein Bündnis möglich.
FPÖ-Chef Kickl: Ist das Demokratie?
Kickl zeigte sich ob des Machtwillens der Verlierer noch in der Wahlnacht verärgert: Die Parteien, die eine Koalition der FPÖ ausgeschlossen haben – allen voran ÖVP und SPÖ –, müsse man fragen, „wie sie es mit der Demokratie halten“. Und weiter: „Wenn historische schlechte Ergebnisse eingefahren werden, kann man nicht alles richtig gemacht haben.“
Der FPÖ-Chef betonte: „Unsere Hand ist ausgestreckt, in alle Richtungen“. Wichtig sei nun, was Bundespräsident Alexander Van der Bellen (Grüne) tue und ob dieser die „Schönheit der Verfassung“ respektiere.
Österreich vor zähen Koaltionsverhandlungen
Am einfachsten wäre tatsächlich eine Koalition aus FPÖ und ÖVP, die auf 110 Sitze kommt. Doch die hatte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bereits vor der Wahl ausgeschlossen und bekräftigte das noch am Wahlabend. Seine Partei wäre dann nur Juniorpartner. In allen anderen Konstellationen könnte die ÖVP aber den Kanzler stellen. Politische Beobachter rechnen mit zähen und langwierigen Koalitionsverhandlungen.
Trotz der größten Verluste in der Parteigeschichte will der Christdemokrat Nehammer Regierungschef bleiben und meint, vom Wähler einen Auftrag dazu erhalten zu haben. Zudem gilt es auch als wahrscheinlich, daß der Bundespräsident mit der Tradition bricht, der stärksten Kraft den Regierungsbildungsauftrag zu geben. Dieses Vorgehen hatte Van der Bellen bereits im Wahlkampf angekündigt, sollte die FPÖ auf Platz eins landen. (fh)
Quelle: Junge Freiheit
Bundestag entscheidet – Nach den AfD-Wahlerfolgen kommt der Verbotsantrag
BERLIN. Schon in wenigen Wochen wird der Bundestag erstmals über ein Verbot der nach allen Umfragen zweitstärksten Partei in Deutschland beraten. Die AfD soll vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. So will es eine Gruppe von Abgeordneten aus CDU/CSU, Linkspartei, Grünen und SPD – offenbar mindestens zehn aus jeder Fraktion bzw. Gruppe.
Den Antrag auf das Parteiverbot hat der sächsische CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz erarbeitet. Nach fast einem Jahr Vorbereitung hat er nun genug Unterstützer zusammen, damit das Anliegen in das Parlament eingebracht werden kann. Denn es braucht mindestens fünf Prozent der Abgeordneten, um einen überfraktionellen Antrag einzubringen. Wanderwitz war lange an den dafür nötigen 37 Unterschriften gescheitert.
Offenbar haben die Wahlergebnisse aus Sachsen, Thüringen und Brandenburg, wo die AfD jeweils rund 30 Prozent der Stimmen bekam, den nötigen Schub gegeben. BSW-Abgeordnete habe man anders als Linken-Parlamentarier nicht an dem Antrag beteiligt, heißt es. Deren Brandenburger Spitzenkandidat Robert Crumbach hatte im Wahlkampf allerdings ebenfalls ein AfD-Verbot gefordert.
Gibt es eine Mehrheit für das AfD-Verbot?
Die Antragsteller behaupten, die AfD wolle mit einer „aktiv kämpferisch-aggressiven Haltung“ die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen, berichtet die Welt. Diese Bedingung muß nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für ein Parteiverbot zwingend erfüllt sein. Sollte die höchsten Richter das Verbot ablehnen, beantragen die Parlamentarier hilfsweise, daß die AfD „von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen“ werde, wie die Zeitung aus dem Antrag zitiert. Die Partei wäre damit praktisch handlungsunfähig, könnte kaum noch Wahlkampf machen und auch nicht mehr ihre Mitarbeiter bezahlen.
Ob es im Bundestag tatsächlich eine Mehrheit für den Antrag auf ein Verbot der AfD gibt, ist bisher unklar. Obwohl die Antragsteller aus allen Fraktionen – offenbar mit Ausnahme der FDP – kommen, hegen aber zahlreiche andere Abgeordnete Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht dem tatsächlich zustimmt. Eine Ablehnung, so die Befürchtung, könnte der AfD zusätzlichen Auftrieb geben. Die FDP-Abgeordnete Katja Adler kritisierte den Antrag auf X allerdings auch substantiell: „Man könnte den Eindruck gewinnen, daß die Verbotsbefürworter eher Angst vor der Demokratie, als um die Demokratie haben.“
Nur ein westliches Land will die Opposition verbieten
In der jüngeren Vergangenheit waren Bundesregierung und Bundestag zweimal damit gescheitert, die NPD (heute: Heimat) zu verbieten – zuletzt wegen der fehlenden sogenannten Potentialität. Dies bedeutet, es muß die reale Gefahr bestehen, daß die zu verbietene Partei tatsächlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschafft. Gerade dies sei aber bei der AfD anders, argumentieren die Antragsteller.
Schon jetzt ist Deutschland das einzige westliche Land, in dem ernsthaft versucht wird, die größte Oppositionspartei zu verbieten. Sollte dies erfolgreich sein, würde die Bundesrepublik auch hier ein Alleinstellungsmerkmal aufweisen. (fh)
Quelle: Junge Freiheit
Sachsen hängt an seinen Importkriminellen: Von 1431 wurden nur 21 abgeschoben
Dresden. Die deutsche Abschiebepraxis bleibt ein Trauerspiel. Neueste Zahlen brachte eine AfD-Anfrage im Sächsischen Landtag in Erfahrung. Demnach befinden sich derzeit stattliche 1431 ausländische Intensivstraftäter im Freistaat – hinter Gittern befinden sich davon aber gerade einmal 259. Und: abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2024 ganze 21.
Die registrierten Straftäter stammen zum überwiegenden Teil aus Syrien (253), Tunesien (190), Libyen (151), Afghanistan (121) und Georgien (107). Innerhalb von drei Monaten wurden von Gesetzesbrechern aus dieser Gruppe 19 Sexualdelikte, 289 Rohheitsdelikte – darunter schwere Körperverletzung – und 343 Diebstähle begangen.
Die AfD im Sächsischen Landtag übte deutliche Kritik an der Situation. Sebastian Wippel, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärte: „Permanent behauptet der CDU-Innenminister Armin Schuster, er wolle sich für mehr Tempo bei den Abschiebungen einsetzen. Passiert ist allerdings so gut wie nichts.“ Mit Blick auf den von viel Medien-Tamtam begleiteten Abschiebeflug nach Afghanistan Ende August hob Wippel hervor, daß Sachsen dazu lediglich „einen Kriminellen beigesteuert“ habe. Den sächsischen Bürgern wäre viel Leid erspart geblieben, „wenn Schuster seine Aufgabe endlich ernst nehmen würde“. Der AfD-Politiker kann nicht nachvollziehen, daß ausreisepflichtige Straftäter „ohne konsequente Reaktion der verantwortlichen Behörden“ im Land bleiben und teils sogar Sozialleistungen wie Bürgergeld, kostenlose Wohnungen und medizinische Vollversorgung erhalten können. (rk)
Quelle: zuerst.de
Rote Linie überschritten?: Sachsens Brombeer-Koalition schon vor dem Aus
Paukenschlag in Dresden. Obwohl bisher nur „Kennenlerngespräche“ laufen, will das BSW im Sächsischen Landtag „auf jeden Fall“ einen Corona-Untersuchungsausschuss beantragen. CDU und SPD hatten jedoch klargemacht, dass ein solches Gremium eine „Rote Linie“ für die Aufnahme von Koalitionsgesprächen sei.
Ein entsprechender Antrag sei bereits geschrieben und soll unmittelbar nach der Konstituierung des neuen Landtages am 1. Oktober eingebracht werden. Das bestätigte die sächsische BSW-Partei- und Fraktionschefin, Sabine Zimmermann (63), dem Portal „Spiegel Online“.
Bundesparteichefin Sahra Wagenknecht (55) hatte kurz zuvor die Corona-Aufarbeitung zur Bedingung für eine Koalition gemacht.
In dem Antragsentwurf in Sachsen heißt es unter anderem: „Ziel ist die bessere Vorbereitung auf künftige Pandemien – sowohl in medizinischer als auch gesellschaftlicher Sicht und die Feststellung, ob vermeidbare Fehler im Umgang mit Covid-19 gemacht wurden“. Man wolle klären, ob die Landesregierung bei der Umsetzung von Coronabeschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz „unzulässig auf die eigenverantwortliche Ausübung ihrer Kompetenzen“ verzichtet habe.
Sowohl in den bilateralen Gesprächen mit dem BSW als auch in der ersten Dreierrunde am Montag hatten sowohl CDU als auch SPD klargemacht, dass für sie ein Untersuchungsausschuss nicht infrage kommt. Stattdessen war eine Enquete-Kommission oder auch die Einrichtung eines dauerhaften Corona-Ausschusses im Landtag im Gespräch.
Das Vorpreschen des BSW hat zudem Brisanz, da es für die Einrichtung eines U-Ausschusses 24 Abgeordnetenstimmen braucht. Das BSW hat allerdings nur 15, wäre damit auf die Unterstützung der AfD-Fraktion angewiesen, da neben CDU und SPD auch Grüne und Linke einen Untersuchungsausschuss ablehnen.
Sachsens AfD-Chef Jörg Urban (60) hatte zu Beginn der Woche bereits für seine Fraktion angekündigt: „Der Untersuchungsausschuss kommt“ und eine entsprechende Initiative möglicherweise verbunden mit einer Sondersitzung des Landtages angekündigt.
Nach all den Irritationen im Vorfeld endete das zweite Dreiergespräch zwischen CDU, SPD und BSW entsprechend ernüchternd. Eigentlich war vorgesehen, eine gemeinsame Absichtserklärung zum Beginn von Sondierungen zu verabschieden. Am Nachmittag teilten die Verhandlungspartner dann allerdings mit, „die Atmosphäre war konstruktiv. Am 14. Oktober werden die Gespräche fortgesetzt.“ Von Sondierungen kein Wort.
Quelle: Bild-online
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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 30.09.2024
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