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Mythos Reichsbürger – Was hat es mit den Reichsbürgern wirklich auf sich?

Mythos Reichsbürger

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Da derzeit sehr viel sachlicher Unsinn über „Reichsbürger“ verbreitet wird und von den Mainstreammedien ohne große Recherche in die Öffentlichkeit gebracht wird, hat sich Peter Frühwald kurzfristig dazu entschlossen ein Buch über die Wahrheit zum Thema Reichsbürger aufzulegen.

Das Buch zeigt auf, was unter dem Begriff der „Reichsbürger“ zu verstehen ist und zeigt anhand der rechtlichen Fakten weiter auf, warum die Öffentlichkeit derzeit von Politik und Massenmedien getäuscht wird.

Um der Wahrheit gegenüber der Bevölkerung aufzuzeigen, skizziert das Buch die Begrifflichkeiten Reichsbürger, Staatsbürger und Reichsdeutsche auf und erklärt die rechtlichen Fakten auch anhand von Orginalunterlagen und Fakten.

Von der Kaiserzeit ebnet das Buch den rechtlichen Weg, was es mit den Reichsbürgern wirklich auf sich hat. Alliierte Besatzung und Status der staatenlosen Reichsbürger wird ebenso erklärt, wie auch die Begrifflichkeit der Neuerfindung der Reichsbürger durch die Behörden der Bundesrepublik Deutschland.

Ergänzender Anhang von Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. Staatsbürgerschaftsgesetz vom 05.02.1934 ergänzen die rechtlichen Erklärungen.

Auch das Kontrollratsgesetz Nr. 55 und das Ermächtigungsgesetz werden dem Leser ergänzend im Originaltext vermittelt.

Der Leser wird mit Erstaunen feststellen, wie man ihn auf eine falsche Fährte gesetzt und mit Propaganda gezielt getäuscht hat.

Das Buch ist heute erschienen und wird innerhalb der kommenden Woche in allen Buchhandlungen und im Online-Handel bei Amazon, buecher.de oder Kopp wie auch hier direkt erwerbbar sein.

Bei staseve können Sie heute bereits Vorbestellungen unter info@staseve.eu vornehmen. Gedruckte Exemplare werden ab voraussichtlich 07.11.2016 versendet werden können.

Wir werden auch in der kommenden Woche ein Interview mit Peter Frühwald dazu veröffentlichen.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 30.10.2016

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