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Anwalt – BGH verweigert Haftbefehl gegen Berliner Terrorverdächtigen

Der terrorverdächtige Syrer aus Berlin bleibt in Untersuchungshaft. Nach SPIEGEL-Informationen verweigerte der Bundesgerichtshof jedoch den Haftbefehl wegen Terrorverdachts. Der Mann sitzt nun wegen Urkundenfälschung.

Der Pflichtverteidiger des terrorverdächtigen Syrers in Berlin erhebt Vorwürfe gegen die Ermittler. Das Vorgehen gegen seinen Mandanten sei „ein Skandal“, sagte Rechtsanwalt Jonathan Burmeister dem SPIEGEL. Seinen Angaben zufolge hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof (BGH) einen Haftbefehl, den die Bundesanwaltschaft wegen Terrorverdachts beantragt hatte, nicht erlassen. Die Polizei habe seinen Mandanten daraufhin einem Amtsrichter vorgeführt, der Haftbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen habe, so Burmeister.

Ein offizielle Bestätigung vom BGH gibt es bislang nicht. Der 27-Jährige war am Mittwochabend in Berlin unter Terrorverdacht festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verdächtigt ihn, Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS)zu sein.

Die Ermittler werfen ihm vor, er habe Kontakt zu einem IS-Mitglied in Syrien gehabt, das für Anschläge im Ausland zuständig ist. „Von dort soll er die Erlaubnis erhalten haben, zeitnah einen Anschlag auf Menschen in Deutschland zu planen“, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Die Behörde habe dem BGH „nur wenige Indizien vorgelegt, die den Richter offenkundig nicht überzeugt haben“, sagte Rechtsanwalt Burmeister. Sein Mandant habe umfassend ausgesagt und alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Polizei habe ihn noch am späten Abend zum Amtsgericht Karlsruhe gefahren, wo ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen worden sei.

„Mein Mandant hat sofort gestanden, einen falschen Pass benutzt zu haben“, sagte Burmeister. Seine Papiere seien in Aleppo verbrannt. „Das ist aber kein Vergehen, für das normalerweise Haftbefehl erlassen wird“, so der Anwalt. Er hält die Haftgründe für vorgeschoben.

cte

Quelle: Spiegel-online vom 04.11.2016

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