Passau – Gerichtsurteil: Man darf Habeck als „Vollidiot“ bezeichnen

Von Redaktion

„Der Blender" - Was steckt hinter dem grünen Bundesvorsitzenden Robert ...

Laut Amtsgericht Passau muss sich Habeck die Vorwürfe gefallen lassen

Ein X-User bezeichnete Habeck als „Vollidiot“, woraufhin es zu Ermittlungen kam. Der Mann wehrte sich vor Gericht – und bekam vom Amtsgericht Passau recht.

„Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet“ – das schrieb ein User auf über Robert Habeck. Daraufhin kam es zu Ermittlungen. Der Beschuldigte wurde nun vom Vorwurf der Beleidigung nach Paragraf 185 StGB und dem „Politikerbeleidigungs-Paragrafen“ 188 StGB freigesprochen, wie der Medienanwalt Markus Haintz am Montag auf seiner Webseite mitteilte. Die Äußerung sei eine zulässige Meinungsäußerung im politischen Kontext, urteilte das Gericht. Die Bezeichnung als „Vollidiot“ wurde zwar als polemisch gewertet, sei jedoch keine strafrechtlich relevante Schmähkritik.

Die Äußerung sei lediglich eine zugespitzte Kritik im Kontext der Wirtschaftspolitik Habecks gewesen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Um eine Verurteilung nach Paragraf 188 StGB rechtfertigen zu können, bedarf es einer Äußerung, die es der betroffenen Person „erheblich erschwert“, ihr öffentliches Wirken fortzuführen. Das Gericht nennt unter anderem die geringe Reichweite und damit die Wirkung des angezeigten Kommentars als Grund, warum der Paragraf 188 nicht greife.

Der Ex-Vizekanzler hatte von 2021 bis August letzten Jahres über 800 Anzeigen wegen Hassrede und Beleidigung gestellt, seine Parteikollegin Annalena Baerbock kam im gleichen Zeitraum auf etwa 500 Anzeigen. Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann stellte in den letzten Jahren allein fast 2.000 Anzeigen wegen Beleidigung. Wer in diesem Fall Anzeige stellte, ist nicht bekannt, bei Paragraph 188 können die Strafermittlungsbehörden an sich auch eigeninitiativ handeln.

Um Beleidigungen zu finden und zur Anzeige zu bringen, arbeiten Politiker mit Agenturen zusammen, die mit Algorithmen gezielt Beiträge in den sozialen Medien suchen, um diese dann den Politikern vorzulegen und zur Anzeige zu bringen. Die Bußgelder, die im Falle einer Verurteilung gezahlt werden müssen, werden dann zwischen Agentur und Anzeigensteller geteilt.

Quelle: Apollo News vom 21.05.2025

Sie finden staseve auf Telegram unter

https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung und Gesundheit: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Galahad
28 Tage zuvor

Was mich brennend interessiert:
WER zahlt die Anwälte, die dann diese Politiker in diesen Angelegenheiten vertreten? Wird das aus der privaten Tasche gezahlt oder werden hierfür Mittel der Ministerien und auch Personal der Ministerien „zweckentfremdet“? Denn wenn die Person beleidigt wird, müsste ja auch die Person sich rechtlich wehren, da das „Amt des Ministers“ nicht in der Lage ist, beleidigt zu werden.

Ulla
Ulla
28 Tage zuvor

Ein Dank an dieses Gericht.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
28 Tage zuvor

Es muß geklärte sein und das
war es nicht! Der Vollidiot hatte ein Glück und gewann in der Lotterie! Oder: Der Vollidiot macht nur Schaden und seinem Namen alle Ehre!