Österreichs höchstes Gericht bestätigt: Journalismus generell käuflich – Glaube an unabhängige Medien erlischt

Wien (ADN). Gefälligkeitsartikel brauchen nicht mehr als solche in der Presse gekennzeichnet zu werden.

Das bestätigte Österreichs Oberster Gerichtshof (OGH) vor wenigen Tagen in Wien in einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen zwei im Burgenland vertriebenen Gratiszeitungen.

Der Entscheidung zufolge halten die Leser Zeitungsartikel samt und sonders ohnehin für gekauft, tendenziell, gefärbt, beeinflusst, subjektiv, gelenkt und manipulativ.

Gefälligkeitsartikel, die im Gegenzug für gebuchte Inserate erscheinen, müssten nicht als Werbung deklariert werden. Es bestehe dafür keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.

Das als „Schleichwerbung“ beanstandete Verhalten der beklagten Partei in redaktionellen Beiträgen sei nicht unlauter. Der auf Informationen der österreichischen Nachrichtenagentur APA basierende Bericht des Portals derStandard.at zitiert aus dem Urteil: „Der durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser geht heute davon aus, dass auch redaktionelle Beiträge in periodischen Medien nicht neutral sind und keine absolute Objektivität in Anspruch nehmen können, weil sie von – zumeist auch namentlich genannten – Journalisten stammen, die ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, sei es in politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.“

Gegenüber dem STANDARD äußerte die Vorsitzende des österreichischen PR-Ethikrates, Gabriele Faber-Wiener, dass das Urteil „Tür und Tor für Koppelungsgeschäfte und damit für das Täuschen des Lesers öffnet.“ Es werde den Status der Medien als Korrektiv unterminieren und in Frage stellen. Die Entscheidung sei demokratiepolitisch bedenklich.

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Um mehrere Stufen alarmierter und schriller ist das Echo auf das OGH-Urteil in bundesdeutschen Medien, sofern sie darüber überhaupt informieren. So ächzt und klagt der Deutschlandfunk laut: „Der Anfang vom Ende ! Keiner glaubt dann mehr an unabhängige Berichterstattung. Wenn das die Populisten mitkriegen, gute Nacht, vierte Gewalt !“  ++ (me/mgn/22.11.16 – 319)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 22.11.2016

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