Die FDP hat die Forderung der Linkspartei nach einem eigenen Vorschlagsrecht für die Richterwahl am Bundesverfassungsgericht kritisiert. „Das Verfassungsgericht ist kein Ort für Parteienstreit“, sagte der stellvertretende Parteivorsitzende Wolfgang Kubicki der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).
Verhältnisse wie in den USA, „wo die Wahlen von den Hütern der Verfassung regelmäßig zum Politikum werden, sollten wir nicht anstreben“, ergänzte er. Kubicki warf dem Chef der Linkspartei, Jan van Aken, vor, die Verfassungsrichterwahl für „parteipolitische Geländegewinne“ zu nutzen.
Van Aken hatte gefordert, dass der Nominierungsschlüssel für die Richterwahl verändert wird und die Linke künftig ein Mitspracherecht erhält. „Warum die FDP jetzt noch ein Zugriffsrecht haben soll und wir nicht, erschließt sich mir nicht“, hatte van Aken gesagt.
Auch in der Union reagiert man zurückhaltend auf die Forderung der Linken. Das Bundesverfassungsgericht sei „ein Garant für die Neutralität und Stabilität“ des Rechtsstaates und sein Ansehen beruhe auf einem „parteiübergreifenden und breit getragenen Wahlverfahren“, hieß es aus Kreisen der Unionsfraktion.
Ein Vorschlagsrecht der Linkspartei oder der AfD könne „dieses ausgewogene System gefährden, weil es den Wahlprozess stärker politisch aufladen und zu mehr parteipolitischen Streitigkeiten führen könnte“.
Die 16 Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Dort ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei der Wahl nötig. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass die für eine solche Mehrheit nötigen Parteien untereinander informell einen Verteilungsschlüssel vereinbarten, der sich an ihrer Größe orientierte. Da Union, SPD, Grüne (und bislang FDP) nach der Bundestagswahl gemeinsam auf keine Zweidrittelmehrheit mehr kommen, benötigen sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag außerdem die Stimmen der Linken – oder der AfD.
Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), über dts Nachrichtenagentur
Quelle: MMNews vom 02.07.2025
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Die BRiDä-ä-ä-ä- hat keine Verfassung! Die hat nach Art: 133 GG nur eine Betriebsordnung zum erhalt der Wirtschaft. Den Geltungsbereich der Firma hat der Betriebs Verräter Rat 2004 abgeschafft!
Genausop ist es. Wissen das die Trottel denn nicht ?
Der kleine Graue ist eine harte Nuss – das muss man schon zugeben, auch wenn oder weil er grade so beharrlich die Klaviatur des kleinen Jungen spielt, dem der Lolli aus der Hand genommen wurde. Dich hat niemand in den Betriebsrat gewählt. Die müssen nämlich alle Angestellten gleichermaßen vertreten! Übrigens, bist du im Rentenalter und hast deswegen nichts mehr im Unternehmen zu tun.
Die Bundesrepublik Deutschland ist als souveräner Staat völkerrechtlich anerkannt, Mitglied in den Vereinten Nationen und in der Europäischen Union. Ihre Verfassung ist in allen rechtsverbindlichen Dokumenten sowie in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts fest verankert.
Zusätzlich empfiehlt sich ein Blick ins Bundesverfassungsgericht, das immer wieder die Verfassungsqualität und den Geltungsbereich des Grundgesetzes bestätigt.
Ich weiß – ihr habt alternative Quellen – an die kommt nicht jeder ran und werden auch nicht von jedem verstanden. Das macht euch wirklich einzigartig. Nett.
Sylvester Ohnemus
Ich lese Literatur beginnend mit Seite -1- und nicht mit Seite ? von hinten nach vorn!
Die BRiDä-ä-ä–i-i-u-u-ei-ei-so-so, ist Gast in der UNO und kein Mitglied. Das Bockstoßbier ist Ehrenvorsitzende! Das ist so etwas wie Verlobung-Du bekommst ein Fahrrad zu Ostern geschenkt, weil Du Weihnachten heiraten willst! Aber zwischendurch darfst du daran manchmal klingeln!
Lieber kleiner Grauer,
Deine absurden Metaphern zünden ausschließlich in deiner verzerrten kognitiven Wahrnehmung. Man könnte deine Ausdünstungen unter sarkastischen Zwangsneurosen des Älterwerdens diagnostizieren.
Wo das noch hinführt…?
Sylvester Ohnemus
Ohne Geltungsbereich alles nur Gelaber zur Volksverdummung.