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Gerichtsurteil: Keine Abschiebungen von Asylbewerbern nach Ungarn

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterlag im Rechtsstreit um eine geplante Abschiebung nach Ungarn. (dpa / picture-alliance / Timm Schamberger)

Asylbewerber dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht nach Ungarn abgeschoben werden, weil ihnen dort eine unmenschliche Behandlung droht.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Asylverfahren in Ungarn mangelhaft seien. Flüchtlinge könnten dort unter anderem ohne Prüfung von Gründen inhaftiert werden. Die Richter bestätigten ein Urteil der Vorinstanz, gegen das das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Rechtsmittel eingelegt hatte.

Im konkreten Fall ging es um einen Asylbewerber aus dem Kosovo, der als erstes EU-Land Ungarn erreicht hatte. Damit ist nach den Regeln des Dublin-Abkommens Ungarn für das Asylverfahren zuständig.

Quelle: Deutschlandfunk vom 30.11.2016

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