Lüneburg: Schlägerei unter südländischen Fachkräften – ins Gesicht getreten – Opfer erleidet Gesichtsfraktur

Am 04.12.16, gegen 05.45 Uhr, erhielt die Polizei den Hinweis, dass es in der Straße Am Berge zu einer Schlägerei zwischen mehreren Personen gekommen sei. Vor Ort trafen die eingesetzten Polizeibeamten auf einen 33-Jährigen, der mit stark blutenden Gesichtsverletzungen am Boden lag. Ein Rettungswagen brachte den Verletzten zur weiteren Behandlung ins Lüneburger Klinikum. Bisher ist lediglich bekannt, dass ein unbekannter Täter aus einer Gruppe von fünf oder sechs Personen heraus den 33-Jährigen ins Gesicht getreten haben soll. Es soll sich bei dieser Gruppe um junge, südländische Männer gehandelt haben. Der Hintergrund der Tat ist ungeklärt. Hinweise nimmt die Polizei Lüneburg, Tel.: 04131/8306-2215, entgegen.

Quelle: presseportal.de vom 05.12.2016 (Überschrift geändert staseve)

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Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Die Klärung wird nicht einfach sein, aber der Täter war vermutlich kein Reichsbürger, weil die für sowas schon viel zu alt sind.

Wer ist Reichsbürger? Alle Menschen, die vor 1919 im Deutschen Reich geboren sind und die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Viele davon wird es 2016 vermutlich nicht mehr geben, denn jedes Leben ist endlich. Dennoch werden Menschen von den Lügenmedien gern als Reichsbürger bezeichnet, die lediglich Wert legen auf Recht und Ordnung in unserem besetzen Deutschland. Was ist daran verwerflich? Du, ich und viele andere können durch Mitgliedschaft in https://www.facebook.com/groups/PegidaPartei viel ändern.

Der Hooton-Plan ist noch erfolgreich, aber wir sollten das schnell stoppen! BRD und DDR wurden 1991 durch den 2+4-Vertrag aufgehoben. Das Deutsche Reich ist nicht handlungfähig. Sind Deutsche seit 1991 staatenlos? Die Gebiete der ehemaligen DDR und BRD sind immer noch von den USA besetzt, ob erloschen oder nicht. Wer braucht einen Kaiser oder Führer?

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Wie immer war es eine Gruppe Bereicherer. Die sind allein feige, aber im Rudel gehen sie auf andere los. Dreckspack

Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Ulrike sieht das zu pauschal: Vor unserem Gott sind alle Menschen gleich. Warum meint sie, es handele sich bei den Tätern um Nichtdeutsche?

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Ulrike ! Reichsbürger sind all jene, welche den Personalausweis tragen. Reichsdeutsche sind diejenigen welche ihre Abstammung bis vor 1913 nachweisen konnten, eine Lebenderklärung und Apostille besitzen. Laß Dich nicht ins Boxhorn jagen !!!!!

Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Birgit ist auch sehr klug, aber das sehe ich anders: Personalausweise bekamen schon immer im besetzten Deutschland nur staatenlose Menschen, denn einen Staat mit Namen DEUTSCH gab es noch nie, dem du oder ich angehören könnten.

Die tatsächlich Verantwortlichen wie sogenannte “Richter” und “Staatsanwälte” leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren wurden und werden bestenfalls in Druckschrift, meist nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte wurden und werden rechtswidrig benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Sie täuschten und täuschen damit bis zur Stunde Rechtswirksamkeit vor!
Die Polizei und andere sogenannte “Behörden” folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten “Verwaltungsakten”. Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung und darin zu suchen, dass Justizkriminelle sehr genau wissen, was Sie tun: Kriminell handeln! Jeder sogenannte „Beamte“ haftet persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB.
Es wundert also nicht, warum z.B. sogenannte “Richter” sogenannte “Urteile”, die weitreichende Folgen haben können, nicht unterschreiben. Da diese Vorgehensweise nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich so gehandhabt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/Verantwortlichen fehlt. Das glaubt man zumindest in justizkriminellen Kreisen.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (gültiges Recht), 315 I ZPO (ungültiges Recht), 275 II StPO (ungültiges Recht), 12 RPflG (ungültiges Recht), 117 I VwGO (ungültiges Recht) und 37 III VwVfG (ungültiges Recht). Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt.
Gemäß der sogenannten “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt.
Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf also aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Blöderweise ist auch das Grundgesetz (GG) seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. Daher: Bei Hinweis auf ein Gesetz, bitte grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!