Neu, stylish, lecker, nur beim Wasser hakt’s: Schauspieler Til Schweigers Deli „Barefood“ (Lilienstraße 5-9, Altstadt) langt beim Wasser ordentlich zu.
In dem Restaurant des berühmten Schauspielers zahlt man viel Geld für umgefülltes Leitungswasser, das in einer Glasflasche serviert wird: 1,80 Euro für 0,25 Liter und 4,20 Euro für einen Liter. Auf Nachfrage der MOPO erklärt das Personal: „Wir schenken ,Hamburg Wasser‘ aus, das je nach Wunsch still ist oder mit Kohlensäure versetzt wird. Das Leitungswasser ist zum Teil kalkhaltig und wir lassen deswegen unser Wasser durch ein gutes Filtersystem laufen. Dann bekommen es unsere Gäste veredelt auf den Tisch.“
In vielen Restaurants ist es üblich, den Gästen Markenwasser zu servieren – für einen ähnlichen Preis wie Schweigers „Hamburg Wasser“. Eine andere Variante aus Frankreich: Immer häufiger bieten Gastronome ihren Gästen eine Karaffe mit Leitungswasser an. Dann aber für lau.
Doch darf ein Restaurant Leitungswasser umfüllen und dafür Geld verlangen? Gastronomieanwalt Stephan Steinwachs aus Rotherbaum erklärt auf seiner Webseite: „In Deutschland gilt der Grundsatz, dass erbrachte Dienstleistungen vergütet werden müssen. Es spielt demnach keine Rolle, ob der Gastronom dem Gast ein preislich gehobenes Markenwasser oder ein Glas Leitungswasser aus dem Hahn serviert. Er hat in beiden Fällen eine Dienstleistung erbracht, aus der ihm ein Vergütungsanspruch erwächst.“
Quelle: Hamburger Morgenpost vom 24.01.2017
alles-auf-einen-klick.eu
Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.
Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.
(Klick aufs Bild und es geht los)