Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Italien – Verfassungsgericht kippt Wahlrechtsreform

In Italien stehen wieder Wahlen an. (picture-alliance / dpa / Daniel Kalker)

In Italien hat das Verfassungsgericht den Weg für mögliche Neuwahlen freigemacht.

Die Richter in Rom erklärten eine 2015 verabschiedete Wahlrechtsreform, die der damalige Ministerpräsident Renzi durchgesetzt hatte, in Teilen für ungültig. Mit dem Gesetz waren seinerzeit zwei Abstimmungsrunden geschaffen worden. Dieses neue Wahlrecht war allerdings Teil einer Verfassungsreform, für die Renzi keine Mehrheit mehr erhielt. Daher hatte Staatspräsident Mattarella auf eine Klärung gedrungen sowie auf ein Wahlrecht, das für Abgeordnetenhaus und Senat gleichermaßen gilt. Beobachter rechnen nun damit, dass die nächste Parlamentswahl in Italien bereits in den kommenden Monaten und nicht erst 2018 stattfindet.

Quelle: Deutschlandfunk vom 26.01.2017

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen