Rundfunkbeitrag wird auch für Zweitwohnungen fällig

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigte, dass die Rundfunkgebühr jeweils pro Wohnung erhoben werden kann. Schon aus Gründen der Praktikabilität könne dies dann auch für Zweitwohnungen gelten.

Der Rundfunkbeitrag wird auch für eine Zweitwohnung fällig: Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es bekräftigte mit dem Urteil, dass es insgesamt zulässig ist, die Erhebung des Beitrags an die einzelne Wohnung zu knüpfen. (Az: 6 C 15/16 und 6 C 23/16)

 

Der Rundfunkbeitrag hatte 2013 die damalige Rundfunkgebühr ersetzt. Für Privathaushalte ist er unabhängig von Art und Anzahl der Geräte. Dies hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im März 2016 als rechtmäßig bestätigt.

Nun bekräftigte das Gericht, dass die Gebühr jeweils pro Wohnung erhoben werden kann. Schon aus Gründen der Praktikabilität könne dies dann auch für Zweitwohnungen gelten.

Zudem gebe es kaum Haupt- und Zweitwohnungen, die beide zusammen von nur einer Person genutzt werden. Daher bestünden in der Regel auch gleichzeitige Nutzungsmöglichkeiten in beiden Wohnungen. Auch werde dann nicht eine Person alleine doppelt mit dem Beitrag belastet.

Ausnahmen für Zweitwohnungen würden aufwendige Ermittlungen über deren Nutzung erforderlich machen, argumentierten die Richter. Solche Ermittlungen habe der Gesetzgeber mit dem Rundfunkbeitrag überflüssig machen wollen, auch um die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre zu vermeiden. (afp)

Quelle: Epoch Times vom 26.01.2017

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Wieso kann in Germany ein Staatsvertrag geschlossen werden, obwohl BRD und DDR schon 1990 untergegangen sind und Germany kein Staat ist?

Es gibt eine Zentrale für „Wahrheitsprüfung“ im Internet: Das Portal Correctiv. Das Komitee soll im Auftrag von Facebook gegen sogenannte „Fake News“ vorgehen. Der Geschäftsführer ist David Schraven. Er kann auf eine langjährige Journalistenkarriere zurückblicken. Von der „Süddeutschen Zeitung“ über „Die Welt“ bis zu „der Ruhrbarone“ hat er alles durch. An wohlhabenden Sponsoren – wie den Milliardär George Soros – mangelt es der Plattform nicht. Schraven hat rund zwanzig Mitarbeiter, die mit ihm nun über „Wahrheit“ und „Lüge“ in Berichten auf Facebook bestimmen werden. Was ist daran Meinungsfreiheit?

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte mißbraucht, um Beglaubigungen vorzunehmen. Urteile an Eurohunde@web.de schicken!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Den dummen Deutschen kann man alles erzählen und nach Strich und Faden ausnehmen.

M.F.S.
M.F.S.
7 Jahre zuvor

„Solche Ermittlungen habe der Gesetzgeber mit dem Rundfunkbeitrag überflüssig machen wollen, auch um die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre zu vermeiden.“

Was für ein heuchlerisches Argument zur Rechtfertigung der Zwangsforderung von Menschen die das Angebot nicht nutzen und/oder nicht wollen.
Erst wird es mit etwas relativ Harmlosen versucht und dann im schwerwiegenderen Stil betrieben, ich denke die Rundfunkgebührenpauschalisierung ist auch ein Testen der Widerstandsbereitschaft im Volk.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Tja das schlimme ist dass das dumme Volk sich nicht erhebt. Solange das Bier da ist und der Fernseher läuft ist doch alles ok bei manchen. Die Gehirne wurden längst an der Garderobe abgegeben.