Völkerrechtliche amtliche Überführung von Immobilien – Notverordnung Nr. 300 des reorganisierten Bundesstaat Freistaat Sachsen

Als Amtsblatt der reorganisierten Staaten veröffentlichen wir heute die Aktuelle Notverordnung Nr. 300 des am 24.11.2013 reorganisierten Bundesstaat Freistaat Sachsen.

Von den Gliedstaaten des Deutschen Reiches befinden sich die Staaten Hamburg, Mecklenburg-Strelitz, Baden, Württemberg, Preußen, das Land Thüringen mit seinen sieben Bundesstaaten und der Bundesstaat Freistaat Sachsen bereits in der Reorganisation. Das Presseportal der Arbeitsgemeinschafts Staatlicher Selbstverwaltungen veröffentlicht alle Amtlichen Gesetze, Verordnungen, Notverordnungen der Einzelstaaten des sich in der Reorganisation befindlichen Deutschen Reich.

Notverordnung 300 vom 23.09.2015 Versicherung-page0001

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