Jobcenter verwenden für Langzeitarbeitslose vorgesehenes Geld im eigenen Verwaltungsapparat

Berlin/Nürnberg (ADN).  Die Jobcenter haben im Jahr 2016 erneut in den Fördertopf für Langzeitarbeitslose gegriffen, um ihre eigenen Mitarbeiter, Büromieten und Heizkosten zu bezahlen.

Darauf weist die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) am Montag hin und stellt zugleich fest, dass damit eine Tradition fortgesetzt werde. Von insgesamt 4,5 Milliarden Euro, die im Bundeshaushalt für 2016 für sogenannte Eingliederungsmaßnahmen vorgesehen waren, wurden laut Bundesarbeitsministerium nur 3,4 Milliarden Euro dementsprechend ausgegeben. Die Jobcenter haben also 1,1 Milliarden Euro im Grunde genommen zweckentfremdet.

Zwar wird die Umschichtung mittels einer Regelung im Bundeshaushalt gerechtfertigt, jedoch erweist sich das als ganz und gar nicht wasserdicht. Es soll den einzelnen Jobcentern die Entscheidungsfreiheit gegeben werden, wie die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger angegangen wird. Es liege laut Bundesarbeitsministerium in deren Ermessen, „ob sie eher eine maßnahmeorienterte Eingliederungsstrategie verfolgen oder Leistungsberechtigte eher über intensivere Betreuung durch eigenes Personal in den Arbeitsmarkt eingliedern.“ 

Beides trifft angesichts der tatsächlichen Ausgabenstruktur nicht zu. Allein im Jahr 2016 sind also 1,1 Milliarden Euro der Behörden-Bürokratie zum Opfer gefallen. Die Langzeitarbeitslosen gingen leer aus. ++ (so/mgn/27.02.17 – 054)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 27.02.2017

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Warum sollte ein Staat seine eigenen Straftaten verfolgen?

Gültig in Europa sind nur Unterschriften, welche mindestens alle Vor- und Zunamen enthalten! Rechtsbrecher nutzen deine und meine Unkenntnis: Verantwortliche leisten auf Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese werden bestenfalls in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Die täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

https://www.facebook.com/groups/Strafgerichtshof kann auch dich über die aktuelle Rechtslage aufklären, sei willkommen! Polizei und andere “Behörden” folgen diesen nichtigen “Verwaltungsakten”. Der Grund für die fehlenden Unterschriften ist in der fehlenden Staatshaftung und darin zu suchen, dass Justizkriminelle sehr genau wissen, was Sie tun: Jeder sogenannte „Beamte“ haftet mit Privatvermögen nach § 839 BGB. Es wundert nicht, wenn “Richter” sogenannte “Urteile” und anderes nicht unterschreiben!

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (gültiges Recht), 315 I ZPO (ungültiges Recht), 275 II StPO (ungültiges Recht), 12 RPflG (ungültiges Recht), 117 I VwGO (ungültiges Recht) und 37 III VwVfG (ungültiges Recht). Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt. Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um Firmen handelt.

Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf also aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Blöderweise ist auch das Grundgesetz (GG) seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. Daher: Bei Hinweis auf ein Gesetz, bitte grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist! Zur Schriftform gehört die eigenhändige Unterschrift: Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ ist eine dreiste und infame Lüge, denn NICHTS ist ohne Unterschrift nach BGB gültig. Ohne Unterschrift ist absolut gar nichts gültig!

Dies gilt vor allem für gerichtliche Dokumente, also Urteile, Beschlüsse und Vollstreckungstitel etc. Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es der rechtskonformen Unterschrift eines, von den Alliierten zugelassenen, Richters!

Unterschriften von Rechtspflegern sind NICHT rechtswirksam, da diese nicht über entsprechende Kompetenzen verfügen. Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über deren Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger der Zustellung muss stets nachprüfbar sein, wer da mitgewirkt hat. “Vollstreckungstitel” von “Gerichtsvollziehern”, “Haftbefehle” usw. ohne eigenhändige Unterschrift eines oder mehrerer gesetzlicher Richter sind daher grundsätzlich rechtsungültig! Selbst wenn hierzulande ein sogenannter “Richter” etwas unterschreiben würde, ist es trotzdem rechtsungültig, da die Gesetzlichkeit fehlt. Die Richter des hiesigen Landes sind keine gesetzlichen Richter, sondern Firmenangestellte ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse!

„Paraphen“ sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften! Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens genügt nicht. Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe lässt nicht erkennen, dass es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners handelt. Warum teile ich das zum wiederholten Male mit? Das ist einfach zu erklären: Die Lügen wurden noch mal und noch mal wiederholt… Der Wahrheit ist selbstverständlich dasselbe geschuldet. Die Wahrheit muss wiederholt werden, damit sie eine Chance hat, perverse Lügen abzulösen.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Diese ganzen Bürokratten gehören gekündigt. Die bereichern nur sich selber. Die Abrechnung mit denen wird auch noch kommen. Verlasst euch drauf.

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Warum gipt man die gelt nich fir die fichlinge?

Alexander Berg
7 Jahre zuvor

Ein sehr gutes Signal… wenn man über den Systemzustand an sich nachdenkt.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Das Personal hat was an der Waffel ! Die sägen sich den Ast ab, auf welchem sie sitzen. Wenn die nicht aufhören, wird es ein böses Erwachen geben.