Göttingen: Verbot für Rechtsextreme bestätigt

Der rechtsextreme „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ darf am Sonnabend nicht in Göttingen demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte am Mittwoch eine Verfügung der Stadtverwaltung, die der Gruppierung lediglich eine stationäre Kundgebung vor dem Göttinger Bahnhof gestattet. Das Gericht folge damit der Einschätzung von Stadtverwaltung und Polizei, sagte ein Justizsprecher. Danach sei im Falle eines Aufzugs des „Freundeskreises“ mit erheblichen Ausschreitungen linksextremer Gegendemonstranten im gesamten Innenstadtgebiet zu rechnen. Vor diesem Hintergrund sei eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit gerechtfertigt und verhältnismäßig. Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

Verfassungsschutz beobachtet „Freundeskreis“

Bei der Kundgebung unter dem Motto „Gemeinsam für Deutschland“ wollen auch Redner von anderen rechtsextremen Organisationen sprechen. Das Göttinger „Bündnis gegen Rechts“ und andere Gruppen haben sieben Protestveranstaltungen angekündigt, sie rechnen mit mehr als 1.000 Teilnehmern. Seit mehr als einem Jahr veranstaltet der „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ im Süden Niedersachsens sogenannte Mahnwachen und „Freiheitliche Bürgertreffs“. Seit Sommer 2016 wird die Gruppierung vom Verfassungsschutz beobachtet. Erst Ende Februar hatten Ermittler sechs Wohnungen von Mitgliedern des „Freundeskreises“ im Raum Göttingen und in Thüringen durchsucht. Sie stellten unter anderem Schlag- und Stichwerkzeuge sicher.

Quelle: NDR vom 30.03.2017

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