Analyse zum bundesdeutschen Mindestlohn

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Düsseldorf  (ADN). Von den gesetzlichen Ausnahmeregelungen zum neuen Mindestlohn machten 2017 bisher nur wenige Branchen Gebrauch. Dazu zählen die Land- und Forstwirtschaft, der Gartenbau, die Fleischindustrie, Wäschereien und Zeitungszusteller. Sie zahlten pro Stunde einen geringeren Mindestlohn, der seit Jahresbeginn 8,84 Euro beträgt. Das geht aus einer Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in 40 Branchen hervor, über die in einer Pressemitteilung zu Wochenbeginn aus Düsseldorf berichtet wird. Andere Bereiche zahlen ebenfalls weniger, ohne die Ausnahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu erfüllen. Dazu gehören das Friseurhandwerk und die Floristik. „Alles in allem lagen Anfang 2017 knapp sechs Prozent der tariflichen Vergütungsgruppen unter 8,84 Euro“, heißt es in dem Pressedienst der Stiftung. ++ (so/mgn/28.03.17 – 087)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v.10.10.46) vom 30.03.2017

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