Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Führerschein entzogen: Thüringer Gericht stoppt „Reichsbürger“

Ulf Hanke

Überklebt: Ein Reichsadler ziert das illegale Autokennzeichen. (© dpa)

Löhne. Viele Verwaltungen und Gerichte in Ostwestfalen-Lippe ächzen unter den wirren Schreiben von „Reichsbürgern“. Bislang wird der Haufen bedrucktes Papier, der meist nachts aus dem Faxgerät fällt, auf Relevantes gesichtet und dann abgeheftet. Ein Kraut schien nicht dagegen gewachsen. Ein Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts lässt jedoch einen Hoffnungsschimmer durch die Amtsstuben scheinen.

Das Weimarer Oberverwaltungsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine Straßenverkehrsbehörde einem Reichsbürgerideologen den Führerschein entziehen durfte – und stellte sich voll auf die Seite der Behörde. Der „Reichsbürger“ war mehrfach aufgefallen, hatte das Euro-Feld seiner Nummernschilder mit der Reichsfahne überklebt und Raser-Knöllchen nicht bezahlt.

Ähnliche Fälle beschäftigen auch die hiesigen Straßenverkehrsämter. Im Jahr 2015 stellte der Kreis Herford Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld, weil ein Löhner Autofahrer aus dem Umfeld der rechtsextremen „Justizopferhilfe“ das Euro-Feld der Nummernschilder mit der Reichsfahne und dem preußischen Adler überklebt hatte. Das Verfahren wurde von der Bielefelder Staatsanwaltschaft als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und an die Ordnungsämter überwiesen.

Der aktuelle Fall des Autofahrers aus Thüringen landete jedoch vor Gericht. Er hatte sein Handeln in wirren Schreiben an die Behörden mit der üblichen Reichsbürger-Rhetorik begründet.

Die Behörde erkannte in seinen Ausführungen eine „völlig gestörte Wahrnehmung der Realität“, die den Verdacht einer Psychose nahelegte und ordnete eine neurologisch-psychiatrische Untersuchung an, was der Reichsbürgerideologe allerdings ignorierte. Statt ihn nun zwangsweise einem Gutachter vorzuführen, zog die Behörde seinen Führerschein ein.

Darüber war der Autofahrer vermutlich so erschrocken, dass er sich einen richtigen Anwalt nahm und Widerspruch einlegte. In erster Instanz konnte er den Führerscheinentzug immerhin aufschieben. Das Oberverwaltungsgericht jedoch bestätigte die Behörde: Der Lappen ist erst mal weg. Über den Widerspruch ist noch nicht entschieden (AZ: 2 EO 887/16).

Nach Auffassung des Bielefelder Staatsrechtsprofessors Christoph Gusy hat das Urteil allerdings wenig allgemeine Bedeutung. Letztlich bestätigten die Richter nur, dass Fristen in Behördenschreiben zu wahren seinen. Gusy: „Jeder kann in seiner Freizeit Indianer spielen und behaupten, die Bundesrepublik existiere gar nicht. Doch wenn Bescheide vom Amt kommen, sollte man darauf reagieren.“

Quelle: Lippsche Zeitung vom 10.04.2017

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