Panoramafreiheit: BGH stärkt Rechte von Fotografierenden

Eine Frau macht einen Selfie. (imago/Westend61)
Die Panoramafreiheit stärkt auch Hobby-Fotografen (imago/Westend61)

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte beim Aufnehmen und Veröffentlichen von Fotos gestärkt.

Nach einer Entscheidung des Gerichts dürfen Bilder von öffentlich zugänglichen Kunstwerken von jedem gemacht und ins Internet gestellt werden. Die sogenannte Panorama-Freiheit gelte nicht nur für feststehende Kunstwerke wie Denkmäler, sondern auch für nicht ortsfeste Kunstwerke wie etwa Werbung auf Bussen.

Geklagt hatte die Reederei der Aida-Kreuzfahrtschiffe gegen einen Veranstalter von Landgängen. Dieser hatte mit einem Foto von dem sogenannten Kussmund am Bug der Schiffe geworben.

Quelle: Deutschlandfunk vom 27.04.2017

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