Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

„Reichsbürger“ wollen Gerichtsvollzieher einschüchtern – Aberwitzige Forderung

Ein Trio hat einen Gerichtsvollzieher mit einer aberwitzigen Forderung bedroht: Jetzt sind die drei verurteilt worden.
 

Kaufbeuren – Ein Trio hat in Kaufbeuren einen ortsansässigen Gerichtsvollzieher mit einer abstrusen Schadensersatzforderung aus der „Reichsbürgerszene“ zur Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erpressen wollen. Alle drei wurden vergangene Woche vor dem Kaufbeurer Amtsgericht wegen versuchter Erpressung zu Geldstrafen verurteilt, unter Berücksichtigung der kritischen finanziellen Lage der Angeklagten.

Die als Reinigungskraft arbeitende Angeklagte musste aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation Privatinsolvenz anmelden, konnte aber die dafür anfallenden Gerichtskosten nicht bestreiten. Die Gerichtskosten wurden letztlich laut Anklageschrift – nach mehreren erfolglosen Mahnungen – durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt, woraufhin die Angeklagte Hilfe bei ihrem Ehemann suchte.

Dieser erbat Rat von einem arbeitslosen Freund, der in die „Reichsbürgerszene“ verstrickt war. Der Freund hatte schon mehrere „Seminare“ der „Reichsbürger“ besucht und verfasste ein Schreiben mit Hilfe einer Vorlage von einem „Justitiar Deutschlands“, in welchem er den Gerichtsvollzieher auf „Schadensersatz“ in Höhe von 250.000 „Mark“ „verklagte“. Er war sich sicher mit dem Schreiben Erfolg zu haben, da er bereits für seine Tochter mit einem ähnlichen Brief die Einstellung von Forderungen erreicht hatte. Zudem sei ein Gerichtsvollzieher für ihn kein Beamter, denn „er habe ja nur einen Dienstausweis“ und sei somit nicht zur Zwangsvollstreckung berechtigt.

Das Trio erschien, so die Anklage, mit dem Schreiben im Büro des Gerichtsvollziehers. Dort stellte sich der Freund des Ehepaares als „Reichspolizeidirektor“ mit „Ausweis“ vor. Die drei wollten ihn auf diese Weise einschüchtern und zur Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bewegen. Der Beamte fiel jedoch nicht auf die Täuschung herein und alarmierte die Polizei.

In der Verhandlung entschuldigte sich die Ehefrau bei dem Gerichtsvollzieher und gab an, unter großem Druck der beiden Männer zur Tat gezwungen worden zu sein. Sie „wollte das alles nicht“, aber ihr Mann habe ihr gut zugeredet, der Freund würde alles „regeln“ und es gäbe keine Konsequenzen für sie.

Der Freund gab zunächst an, nicht deutscher Staatsbürger, sondern vielmehr Angehöriger des „Bundesstaates Preußen“ zu sein und legte eine entsprechende „Urkunde“ vor. Später sagte er aus, er habe sich „blenden“ lassen und nun nichts mehr mit der „Reichsbürgerszene“ zu tun. Dennoch wies er in seinem letzten Wort darauf hin, dass die Bundesrepublik für ihn kein souveräner Staat sei, sondern vielmehr der „52. Bundesstaat“ der USA, „gesteuert von den Alliierten“. Der vorbestrafte Ehemann verweigerte in der Verhandlung die Aussage zur Sache.

Unter den Zuhörern konnte Unmut über das Urteil vernommen werden, da der vermeintliche „Reichsbürger“ ohnehin vom Gehalt seiner Frau lebte und diese nun quasi auch noch seine Geldstrafe zahlen müsse. Der Richter wies drauf hin, dass der Angeklagte seine Strafe als Ersatzfreiheitsstrafe auch in Haft absitzen könne und betonte nochmals, die Bundesrepublik Deutschland sei sehr wohl funktionsfähig und souverän.

Quelle: kreisbote.de vom 27.04.2017

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