Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Einmischung unterbunden: Russische Generalstaatsanwaltschaft verbietet weitere NGOs

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Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

03. Mai 2017

Moskau. Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat erneut drei vorgeblich „humanitäre“ Nichtregierungsorganisationen (NGOs) für „unerwünscht“ erklärt und damit faktisch verboten. Es handelt sich um die von dem Putin-Kritiker und Steuerhinterzieher Michail Chodorkowskij gegründeten Organisationen „Open Russia“, das „Open Russia Civic Movement“ und das „Institute of Modern Russia“. Die letztgenannte Organisation hat ihren Hauptsitz in den USA, die beiden ersteren in Großbritannien.

Die neuen Verbote verlängern die Liste der bereits im Juli 2015 in Rußland verbotenen westlichen Einflußorganisationen. Damals hatte die Generalstaatsanwaltschaft das National Endowment for Democracy (NED), die Soros-Organisationen OSI Assistance Foundation und die Open Society Foundation (George Soros), außerdem die amerikanisch-russische Foundation for Economic Advancement and the Rule of Law, das International Republican Institute, den Media Development Investment Fund und das National Democratic Institute for International Affairs verboten.

Die nun für „unerwünscht“ erklärten Chodorkowskij-Vereine werden unter anderem beschuldigt, im Zusammenwirken mit der NATO Desinformationskampagnen durchzuführen, unter anderem über die angebliche russische Einmischung bei den Wahlen in den USA und Frankreich. Eine andere Kampagne soll darauf abzielen, die nächsten russischen Parlamentswahlen im voraus zu diskreditieren.

Gegen westliche „Nichtregierungsorganisationen“ (NGOs) gehen inzwischen mehrere Länder mit gesetzlichen Maßnahmen vor, nachdem solche Organisationen in den letzten 20 Jahren massiv Einfluß auf die inneren Angelegenheiten vor allem früherer Ostblockstaaten genommen und dort wiederholt prowestliche Regime an die Macht geputscht haben. Beispiele dafür sind die „Farb-Revolutionen“ in Georgien, Serbien und der Ukraine. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 03.05.2017

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