Experte: Le Pens Front National wird nach Wahlniederlage stark wie nie zuvor

Präsidentenkandidat Emmanuel Macron

© REUTERS/ Benoit Tessier

Das Resultat der Präsidentenwahlen in Frankreich ist nach Expertenansicht vorprogrammiert. „Emmanuel Macron wird die Wahl fast hundertprozentig gewinnen“, sagte Frankreich-Experte Milos Jovanovic, Dozent an der juristischen Fakultät der Universität Belgrad, am Freitag in einem Sputink-Interview.

„Aber die Front National wird danach stark wie nie zuvor sein und Parteichefin Marine Le Pen zu einem führenden Akteur im französischen Parlament aufsteigen“, meinte der Wissenschaftler.

Die jüngsten TV-Debatten zwischen Macron und Le Pen bezeichnete er als die schwächsten seit 1984. Solche Debatten würden kaum jemand zum Urnengang an diesem Sonntag bewegen, sagte er.„Die meisten Vertreter der serbischen Diaspora in Frankreich sind für Le Pen. Sie wissen ihre Einstellung zum Problem von Kosovo und Metochien und von Serbien sowie zur Außenpolitik als Ganzes zu schätzen. Sie (Le Pen) sei wohlwollend gegenüber (Präsident) Wladimir Putin und Russland gesinnt: das ist eine durchaus logische Position der serbischen Diaspora, die als ‚politischer Realismus‘ bezeichnet werden kann“, sagte Jovanovic.

Quelle: Sputnik vom 05.05.2017

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Karlchen
6 Jahre zuvor

Abwarten und Tee trinken. Wie viele Wahlprognosen waren bisher im besetzten Deutschland genial daneben? Der Bundesgerichtshof der durch den 2+4-Vertrag vom Juli 1990 untergegangenen BRD meinte im Beschluss mit Az. IX ZB 88/13:

„Alle erwirtschafteten Einkünfte sind vom Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst. Dazu zählen Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne, Verkaufserlöse. Dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte gemäß § 850 i Abs. 1 ZPO unterfallen alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte. Dazu zählen zum Beispiel Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne und Verkaufserlöse.“ In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Schuldner im Rahmen seines seit dem Jahr 2008 laufenden Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Gera, dass die Einnahmen aus dem Nießbrauch an einem Grundstück in Höhe von 800 Euro monatlich pfandfrei gestellt werden. Seiner Meinung nach stellen die Einnahmen sonstige Einkünfte dar, so dass der Pfändungsschutz des § 850 i Abs. 1 ZPO greife. Der Insolvenzverwalter sah dies anders. Amtsgericht lehnt Antrag ab, Landgericht gibt ihm statt:

Dem Pfändungsschutz unterfallen somit sämtliche Einkünfte, die selbst erzielt und damit eigenständig erwirtschaftet seien. Dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Werklohnansprüche und Verkaufserlöse.

https://web.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland/ zeigt die Wahrheit und auch du kannst zensurfrei deine Meinung schreiben, so lange mein Gastgeber Mark Zuckerberg damit einverstanden ist.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Klar wird der Kerl die Wahl gewinnen weil mächtige Hintermänner dafür sorgen werden. Ist doch alles nur eine Farce.

Franzosen wählt endlich die Freiheit und nicht weiterhin die Unterdrückung durch das Kapital.