„Bild“-Zeitung: SPD will Wahlrecht auf 16 Jahre senken

Eine Wählerin steckt im Wahllokal im Haus der Volkssolidariät in Neustrelitz am 04.09.2016 ihre Wahlzettel in eine Wahlurne. (picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck)
Eine Wahlurne (picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck)

Die SPD will laut „Bild“-Zeitung das Wahlalter für Bundestagswahlen auf 16 Jahre senken.

Das gehe aus dem Leitantrag zum Bundesparteitag am 25. Juni hervor, berichtete das Blatt. Damit wollten die Sozialdemokraten jungen Menschen ermöglichen, sich früher politisch zu beteiligen. Dem Bericht zufolge wären bei einer Bundestagswahl im Jahr 2021 1,5 Millionen Jugendliche wahlberechtigt, sollte es zu der geplanten Senkung kommen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 18.05.2017

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Karl fran Tyskland
6 Jahre zuvor

Deutschland ist wegen fehlendem Staatsaufbau, fehlender deutscher Staatsregierung und fehlender deutscher Gerichtsbarkeit bis heute kein Staat und somit als Staat handlungsunfähig. Die Besatzungsmächte haben ihre damals eroberten Gebiete „Wirtschaftsgebiet“ genannt. Zur profitorientierten Bewirtschaftung haben sie nach amerikanischem Vorbild und gemäß Grundgesetz Artikel 133 den „Bund“ als Treuhandverwaltung (Trust) des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ geschaffen. Das „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ haben sie in „Bundesländer“ genannte Verwaltungsdistrikte unterteilt. Der Bundespersonalausweis belegt: Jeder Inhaber ist Personal des Bundes. Es gibt keine Staatsangehörigkeit der BRD. Deutsche sind, gemäß Personal-Ausweis, Personal des Bundes/BRD. Den Staat „Deutsch“, wie unter Staatsangehörigkeit in Personalausweisen angegeben, gibt es nicht. Eine Firma BRD GmbH/Bund kann seinem Personal keine Staatsangehörigkeit bescheinigen.

„Gerichte“ ohne Rechtsgrundlage
Die Firma Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Beurteilung (BverfGE v. 7.10.2003, 2004 I 124 – 1 BvR 10/99) die Zivilprozessordnung in der Fassung, die bis zum 31.12.2001 galt, mit dem Rechtsstaatsprinzip für unvereinbar erklärt.
Daraufhin wurde die ZPO 2005 durch den sogenannten „Gesetzgeber“ vollständig neu gefasst und neu verkündet, nachdem sie bereits 1950 durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) scheinbar (aber nie wirklich) in den Herrschaftsbereich des sogenannten „Gesetzgebers“ gelangt war. Scheinbar (aber nie wirklich) deshalb, da hierzulande schon seit mindestens 60 Jahren kein inländischer Gesetzgeber am Werk ist, da das Wahlgesetz bereits seit dem Jahre 1956 ungültig ist (Beurteilung 03.07.2008, 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266). Das führt zur Ungültigkeit aller seit 1956 stattgefundenen sogenannten „Wahlen“, die nie wirklich Wahlen, sondern lediglich Scheinwahlen waren und bis heute nichts anderes sind.

Die sogenannte „Bundesregierung“ sollte bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden. Nur unter dieser Prämisse dürfe die sogenannte „Regierung Merkel“ im sogenannten „Amt“ bleiben. Erst am 25.11.2011 änderte diese sogenannte „Regierung“ das Wahlgesetz, obwohl ab 01.07.2011, laut der Firma Bundesverfassungsgericht, offenkundig keine Legitimation mehr bestand.
Wie soll eine sogenannte „Regierung“ bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden können, wenn diese seit mindestens 1956 illegal am Werk ist und daher gar kein neues Wahlgesetz verabschieden darf? Auch die ZPO ist damit ein ungültiges Gesetz und entfaltet somit auch keine Gesetzes- und/oder Rechtskraft, da die ZPO im Jahre 2005 durch einen illegalen „Gesetzgeber“ und somit widerrechtlich neu gefasst und neu verkündet wurde. Macht aber fast gar nichts, da die ZPO, wie auch sehr viele andere Gesetze, mit den Bereinigungsgesetzen aus den Jahren 2006 und 2007 sowieso ihre Gültigkeit verloren haben, denn:

Alle Gesetze, die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen sind in der Zukunft von Haus aus nichtig, teilte das „Bundesverfassungsgericht“ 1953 mit. Was ist Nichtigkeit?

„Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen“, so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen.

Dem sei hinzu erwähnt, dass das Grundgesetz seit mehr als 25 Jahren übrigens ebenfalls ungültig ist, da es seit spätestens September 1990 in Artikel 23 keine Geltungsbereiche mehr nennt. Ab dem 30. November 2007 hat das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) mangels Vorschaltgesetze keine Gültigkeit, was bedeutet, dass keines dieser Gesetze mehr angewendet werden darf.

Bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35) sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“ (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben. Dies bedeutet nunmehr, wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat: Es gibt faktisch keine Gerichte mehr.
Aber die sind ja noch vorhanden! Klar sind die vorhanden, denn sonst könnte man die Bevölkerung des hiesigen Landes ja nicht ausplündern und ihrer Freiheit berauben, wofür es Justizkriminelle, Scheingerichte und „Polizisten“ braucht.

Am 24. September 2017 findet wieder eine sogenannte „Bundestagswahl“ ohne jede Rechtsgrundlage und somit ohne jede Gültigkeit statt. Der 24. September 2017 dürfte daher ein optimaler Tag für eine Bevölkerungsrevolution sein. Ich rufe die Menschen in Deutschland zum Zusammenhalt auf, die sogenannte Obrigkeit aus dem Verkehr zu ziehen, um Recht und Freiheit wieder zu erlangen.

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Laßt doch einfach schon im Kindergarten wählen. Da habt IHR es viel einfacher und leichter.

Dort geht es nur darum, wer von den Blockflöten bringt die größte Bonbontüte vorbei.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Klar so hoffen die Sozen die dummen einfältigen falsch erzogenen Teenis für ihre Belange einsetzen zu können.
Wenn man hört was Schüler von sich geben könnte man kotzen. Alles durch die linksverschwurbelten Lehrer in die Köpfe eingebrennt.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Diese Handy-Generation ist sehr gut zu manipulieren und die merkt es nicht mal. Nun, wer es merkt ist aber ein Nazi.
Mein Vorschlag. Lasst doch die Kinder schon im Kindergarten wählen.
Die Pädophilenparteibefürworter werden es schon richten.
Eine Möglichkeit wäre auch die Invasoren wählen zu lassen.
Die zukünftigen Facharbeiter und Deutschlandhasser wählen dann mirt Daumenabdruck, wegen des hohen Bildungsgraden brauchen die nicht zu unterschreiben. Ein Kreuz dürfen die nicht machen sonst gibts Ärger mit dem Obermuffti.

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor
Reply to  meckerpaul

Früher wurden Juden in Deutschland verfolgt und heute Reichsbürger. Wo sieht wer den großen Unterschied? Meinungsfreiheit ist im Internet oft ein Fremdwort: Ich aber garantiere die in allen Foren, die ich erschaffen habe. Freundschaftsanfragen werden positiv beantwortet. Wer schickt mir seine wann, weil ich die leider nicht versenden kann? Ich möchte Hündinnen oder besonders liebe Rüden der besten Gebrauchshunderassen zum angemessenen Preis erwerben, die zur Ausbildung als Blindenführhunde geeignet erscheinen:

Alle sollen 14-30 Monate jung sein und von Eltern abstammen, welche Gebrauchshundprüfungen nach der Prüfungsordnung des VDH oder der FCI erfolgreich ablegten.

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland gibt Antworten auf viele Fragen, ganz herzlich willkommen! Als Reichsdeutsche bezeichnet man die zwischen 1918 und 1945 innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches lebenden Deutschen im Gegensatz zum Auslandsdeutschen und Volksdeutschen.