Viele Hartz-IV-Empfänger haben im vergangenen Jahr erfolgreich vor Sozialgerichten geklagt.
Wie die „Saarbrücker Zeitung“ unter Berufung auf das Arbeitsministerium schreibt, wurden rund 40 Prozent der Fälle ganz oder teilweise zugunsten der Leistungsempfänger entschieden. Das entspreche dem Niveau des Vorjahres. Dem Bericht zufolge wurden 121.000 Fälle abschließend behandelt. Bei Klageverfahren gegen Sanktionen der Jobcenter betrug die Erfolgsquote rund 38 Prozent. Bei Streitigkeiten über Kosten von Unterkunft und Heizung waren es 42 Prozent.
Quelle: Deutschlandfunk vom 20.05.2017