© AFP 2017/ Philippe Desmazes
13:47 21.05.2017
Der TV-Sender Euronews hat ab dem 21. Mai seinen Sendebetrieb in ukrainischer Sprache wegen finanzieller Probleme eingestellt, wie am Sonntag das Portal Life.ru berichtet.
Wie Mitarbeiter von Euronews demnach erklärten, stellen sie den Sendebetrieb in ukrainischer Sprache nach sechs Jahren ihrer Tätigkeit ein. Die Voraussetzungen für eine solche Entscheidung seien bereits vor mehreren Jahren entstanden, als sich das Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert gesehen habe.
Die Zusammenarbeit des Senders mit der ukrainischen Rundfunk- und Fernsehgesellschaft Goskomteleradio und dem Nationalen Fernsehen der Ukraine sei im Jahr 2014 auf Initiative Letzterer eingestellt worden. Es hieß, für Kiew sei diese Zusammenarbeit unvorteilhaft gewesen.
Im Jahr 2016 habe im Hauptsitz des TV-Senders in der französischen Stadt Lyon auf Initiative der ukrainischen Redaktion bereits ein Warnstreik stattgefunden. Er habe der unzureichenden Finanzierung des Sendebetriebs in ukrainischer Sprache gegolten.
Quelle: Sputnik vom 21.05.2017
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https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland gibt Antworten auf viele Fragen, ganz herzlich willkommen! Als Reichsdeutsche bezeichnet man die zwischen 1918 und 1945 innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches lebenden Deutschen im Gegensatz zum Auslandsdeutschen und Volksdeutschen. Ausgeschlossen sind demnach alle Reichsdeutschen von 1871 bis 1918. Im Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz von 1913 finden wir folgende Erklärung in § 1:
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“
1934 wurde das RuStAG von 1913 zum StAG = Staatsangehörigkeitsgesetz verändert, in dem die NSDAP über die deutsche Staatsangehörigkeit verordnete: „Es gibt eine deutsche Staatsangehörigkeit.“ Ab 1945 änderte sich das politische Gesicht von Deutschland und es wurde 1949 das Grundgesetz für die BRD und die DDR-Verfassung geschaffen. Doch es wurden keine neuen Staaten geschaffen, sondern Verwaltungszonen, auch als Länder bezeichnet:
„Das GG hat keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit fest, wie sich das aus den Vorschriften der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt.“
Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt (Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f). Es gibt daher keine Bundesangehörigkeit, aus der sich Rechte & Pflichten von Bundesbürgern ableiten lassen!