Verhandlung vor dem Amtsgericht – Geldstrafe für Peiner „Reichsbürger“

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Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

Vor dem Peiner Amtsgericht musste sich am Mittwoch ein 77-jähriger Peiner wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Am Ende wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 20 Euro (insgesamt 600 Euro) verurteilt, wogegen er sofort Revision einlegte.

Amtsgericht Peine: Hier wurde verhandelt.

Quelle: Archiv
Amtsgericht Peine: Hier wurde verhandelt.
 

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Peine.  Vor dem Peiner Amtsgericht musste sich am Mittwoch ein 77-jähriger Peiner wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Am Ende wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro (insgesamt 600 Euro) verurteilt, wogegen er sofort Revision einlegte.

Der Peiner, der sich selber als „gebürtigen #Preußen“ und „deutschen #Reichsbürger“ bezeichnet, wurde angeklagt, da er in der Öffentlichkeit ein Dokument mit dem verbotenen Erkennungszeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (#NSDAP) gezeigt haben soll, das auch das #Hakenkreuz beinhaltet. Der Angeklagte verteidigte sich selber und beteuerte, er habe niemals in der Öffentlichkeit das #verfassungswidrige Zeichen gezeigt.

Als angeblicher „Beamter der geschäftsführenden Regierung des Deutschen Reiches“, das bis heute seiner Meinung nach rechts-, aber nicht handlungsfähig sei, habe er lediglich das ihm seiner Meinung nach zustehende Beamten-Gehalt einfordern wollen.

Zudem sei es ihm wichtig, das #Deutsche Reich wieder in die Handlungsfähigkeit zu führen, da er einen Friedensvertrag schließen wolle. Die Bundesrepublik Deutschland könne dies angeblich nicht, weil sie nicht rechtsfähig sei.

Die Richterin nahm die Aussagen des 77-Jährigen zur Kenntnis, in denen der Angeklagte erklärte, dass er die Verbrechen der Nazis verurteile und auch das Hakenkreuz nicht möge. Am Ende stimmte die Richterin dem Antrag der Staatsanwältin zu, der Peiner wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt, außerdem muss er die Verhandlungskosten übernehmen.

Gegen das Urteil legte der 77-jährige Angeklagte noch vor Ende der Verhandlung Revision ein. Jetzt wird das übergeordnete Landgericht das Urteil überprüfen.

Quelle: Peiner Allgemeine Zeitung vom 25.05.2017

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Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland zeigt die Wahrheit, bitte besuchen! Gesetze, die seit 1947 in Deutschland gelten:

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die USA beschlagnahmt.

2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de Jure noch de Facto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 ein Unternehmen, siehe Upik.de

3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.

5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.

6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6, 7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.

7. Die Betroffenen wurden mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.

8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823 Schadenersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung vorliegt. Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen. Artikel V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte:

„Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!“ Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden. Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau, wurde noch 2014 ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen. Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet, sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen! DEUTSCHLAND ist gemäß der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland! Wählbar sind nur noch die Linke und AfD, aber erst dann, wenn es ein gültiges Wahlgesetz in Deutschland gibt.