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Bundestag beschließt in Nacht-und-Nebel-Aktion Verkaufsverbot für analoge Radios

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Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

06. Juni 2017
Bundestag beschließt in Nacht-und-Nebel-Aktion Verkaufsverbot für analoge Radios
KULTUR & GESELLSCHAFT

Berlin. Um zwei Uhr am frühen Morgen beschloß der #Bundestag in einer #Nacht-und-Nebel-Aktion in der letzten Woche die vierte Änderung des #Telekommunikationsgesetzes. Inhalt des Gesetzes: Erlaubt sind künftig nur noch Radios, die zusätzlich auch einen Empfangsteil für den Digitalrundfunk haben. Per Gesetz soll vorgeschrieben werden, daß Empfangsgeräte „mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein müssen, die es dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben“.

Damit will die #Bundesregierung die Verbreitung des Digitalfunk fördern, der in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten noch nicht sonderlich hoch ist. Etwa 94 Prozent der Deutschen hört nach wie vor Radio über #UKW. Dennoch will die Regierung das nun ändern. Die Aufrüstungspflicht ist aus Sicht der Regierung auch verhältnismäßig, da es nur solche Radios betreffe, die den Sendernamen anzeigen könnten – also  „qualitativ höherwertige“ Geräte. Diese „RDS“-Technik haben heute allerdings schon einfachste Küchenradios. Unterstützung findet das Gesetz auch von der Opposition, die Grünen etwa begrüßten den Gesetzentwurf ausdrücklich und kritisierten lediglich, daß dieser erst jetzt komme. Der Linkspartei dagegen geht der Entwurf noch nicht weit genug, sie betrachten etwa die Begrenzung auf RDS-Radios als unnötiges Schlupfloch für die Industrie.

Der einzige Weg, das Gesetz noch aufzuhalten, wäre ein Stopp durch die europäische Kommission. Experten sehen die Chancen dafür sogar als realistisch, da ein derartiges Verbot gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa verstoßen könnte.

Kritiker werfen der Bundesregierung ein planwirtschaftliches Vorgehen vor, da dies einen massiven Eingriff in den freien Wirtschaftskreislauf darstelle. (tw/sp)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

Quelle: zuerst.de vom 06.06.2017

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