Bundestag beschließt in Nacht-und-Nebel-Aktion Verkaufsverbot für analoge Radios

Shop idee09
Blücher
Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

06. Juni 2017
Bundestag beschließt in Nacht-und-Nebel-Aktion Verkaufsverbot für analoge Radios
KULTUR & GESELLSCHAFT

Berlin. Um zwei Uhr am frühen Morgen beschloß der #Bundestag in einer #Nacht-und-Nebel-Aktion in der letzten Woche die vierte Änderung des #Telekommunikationsgesetzes. Inhalt des Gesetzes: Erlaubt sind künftig nur noch Radios, die zusätzlich auch einen Empfangsteil für den Digitalrundfunk haben. Per Gesetz soll vorgeschrieben werden, daß Empfangsgeräte „mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein müssen, die es dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben“.

Damit will die #Bundesregierung die Verbreitung des Digitalfunk fördern, der in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten noch nicht sonderlich hoch ist. Etwa 94 Prozent der Deutschen hört nach wie vor Radio über #UKW. Dennoch will die Regierung das nun ändern. Die Aufrüstungspflicht ist aus Sicht der Regierung auch verhältnismäßig, da es nur solche Radios betreffe, die den Sendernamen anzeigen könnten – also  „qualitativ höherwertige“ Geräte. Diese „RDS“-Technik haben heute allerdings schon einfachste Küchenradios. Unterstützung findet das Gesetz auch von der Opposition, die Grünen etwa begrüßten den Gesetzentwurf ausdrücklich und kritisierten lediglich, daß dieser erst jetzt komme. Der Linkspartei dagegen geht der Entwurf noch nicht weit genug, sie betrachten etwa die Begrenzung auf RDS-Radios als unnötiges Schlupfloch für die Industrie.

Der einzige Weg, das Gesetz noch aufzuhalten, wäre ein Stopp durch die europäische Kommission. Experten sehen die Chancen dafür sogar als realistisch, da ein derartiges Verbot gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa verstoßen könnte.

Kritiker werfen der Bundesregierung ein planwirtschaftliches Vorgehen vor, da dies einen massiven Eingriff in den freien Wirtschaftskreislauf darstelle. (tw/sp)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

Quelle: zuerst.de vom 06.06.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
4 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Das ist doch was.
Kann man die analogen Radios nicht überwachen?
Folglich müssen die weg.
Der „Bürger“ muß 25 Stunden am Tag überwachbar sein.
ODER.
Die Industrie LOBBY im Bundestag hat wieder eine neue Geldquelle für sich eröffnet.

Heinz
Heinz
6 Jahre zuvor
Reply to  meckerpaul

Nicht nur das
Kann es nicht sein das dies ein erster Schritt Richtung kleine Rundfunksender ist welche eventuell unkontrollierbar s.g. Fake-News verbreiten und die Verdummung behindern könnten?
Da sehe ich bereits das nächste Gesetz auf uns zukommen: Ende des Analogfunkes wie es ja bereits beim TV der Fall ist.

Werde meinen alten MW – KW Empfänger in Zukunft gut verstecken bevor ihn die Meute der neudeutschen Mainstreamvolksverblöderer beschlagnahmt.

Karl der Deutsche
6 Jahre zuvor
Reply to  Heinz

https://web.facebook.com/groups/Deutschlandgold kann mit dir und anderen viele Fragen klären: Hoheitliche, souveräne Staaten sind auf der Erde schon seit langem nicht existent. Es besteht ein System von Gesellschaften, die das bestehende Konzern- bzw. Handelsrecht verwalten. Am Beginn meiner Suche hatte ich einen Denkfehler begangen, als ich dachte, dass allein das Handelsrecht die Welt und uns regiert. Nein, das stimmt ganz und gar nicht:

Treuhandgesellschaften sind die Basis des gesamten öffentlichen Rechts. Überlest das bitte nicht! Unsere vorrangige Aufmerksamkeit gehört dem Weg, wie wir als aller erstes die öffentliche Person loswerden und erst danach sind wir privat und unterliegen privatem UCC-Handelsrecht. Lasst uns also bitte von Anfang an diese beiden hauptsächlichen Bereiche a) das öffentliche und b) das private Recht unterscheiden. Das Trust- und Stiftungsrecht bedient als öffentliches Recht den öffentlichen Bereich. Das alleinig verwendete Privatrecht ist das Handelsrecht des Uniform Commercial Code, also der private Bereich.

Beides ist, wie bereits dargestellt, aus dem kanonischen Kirchenrecht entstanden. Der Hauptgrund, warum wir allesamt mit unserem „alle Behörden sind Firmen und bei Dun & Bradstreet gelistet“ keine echten Erfolge verzeichnen konnten, liegt wohl darin, dass wir das Stiftungs- und Trustrecht überhaupt nicht in Betracht gezogen haben, wenigstens ich nicht. Es ist mir nicht aufgefallen. Aber wir sind allesamt Beschäftigte der BRD bzw. Employees der US-Incorporated. Wir haben einen Personalausweis. Wir haben eine Sozialversicherungsnummer. Wir haben eine Steuer-ID. Wir haben einen Wohnsitz. Wir sind öffentliche Beschäftigte. Wir sind Publicofficer. Wir sind nicht privat!

Wir sind Treuhänder des einen Trusts, wir sind Begünstigte des anderen Trusts und als solche genießen wir Privilegien, weil wir öffentliche Beschäftigte sind. Für jemanden, der Privilegien, Nutzen und Vorteile aus einem solchen Trusts zieht, gilt: Er muss im Tausch dafür alle Rechte aufgeben.