Eilmeldung – Zwickau: Polizei überfällt Waltraud Pecher und raubt Hund Hera

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Die Eckersbacher Gastronomin Waltraud Pecher (72) ist heute von zahlreichen, sich im Einsatz befindenden Polizisten und „Beamten“ des Landkreises Zwickau erneut überfallen worden.

Dies ist bereits der zweite Überfall auf Waltraud Pecher. Bereits im Mai gab es einen ersten Überfall.

 Der Überfall in Eckersbach im Mai.

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Bild: Einsatzkräfte vor Gasthaus in Eckersbach im Mai 2017

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Diesmal brach man, nach den der Nachrichtenagentur ADN vorliegenden Informationen, die Tür zu dem Raum auf, indem sich der Hund Hera aufhielt, betäubte diesen, und raubte ihn gegen den Willen der Besitzerin Waltraud Pecher.

Der Hund wurde von den Einsatzkräften in das Tierheim Vielau verbracht.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 20.06.2017

 

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meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Hat die Polizei nichts anderes mehr zu tun?
Sollten sich um die lieben und geschundenen Merkelgäste und deren Beglückungstaten kümmern.

Katarina Freitag
Katarina Freitag
6 Jahre zuvor

Es geht darum der Sohn ist Landtagsabgeordneter der CDU und die Schwiegertochter der SPD in Sachsen. Diese wollen sich das Haus und den Gasthof der Mutter unter den Nagel reisen und lassen sich eine Schweinerei nach der nächsten einfallen. Es werden dabei alle Strukturen der Behörden dazu benutzt.

Sozenschreck
Sozenschreck
6 Jahre zuvor

Ist umgekehrt.
Ihr mißratener Sohn Mario ist Soze und seine Geliebte, Frau Nicolaus ist in der CDU.
Beide zusammen haben inzwischen mehr Klagen am Arsch, als ein Hund im Sommer Zecken sammeln kann.
Geilster Deal seiner Geliebten war der Kauf einer Immobilie für „Flüchtlinge“ an der Marienthaler Straße.
220.000€ Kaufpreis, von denen 150.000 direkt als „Mietgarantie“ bis 2022 vom Land Sachsen zurückflossen.
Ob ihr Süßer Mario da die Finger als Landtagsabgeordneter im Spiel hatte, ist bislang unklar.

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Sozenschreck

Klagen gegen Parasiten werden abgeschmettert. Es ist wie in einer Rattenkolonie, die schützen sich gegenseitig.
Werden Andersdenkende entdeckt, pfeift mindestens ein Nager, um den Rest zu warnen.

Am Tag X erscheint aber der Kammerjäger, verlaßt EUCH drauf, IHR NEUNAZIS , IHR und EURE Söldnertruppe.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Wer solche Kinder hat ist gestraft fürs Leben. Ich würde den Gasthof schnellstens verkaufen und die Baggage enterben.

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Und dann soll der „liebe Sohn“ auch noch Bundestagsabgeordneter werden ! So was vertritt das „Volk“.

Hans Hertz
Hans Hertz
6 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Wer so gegen die eigene Mutter vorgeht, der verachtet das Volk doch erst recht.

die WAHRHEIT
die WAHRHEIT
6 Jahre zuvor
Reply to  Hans Hertz

nur wer das volk verachtet darf in den bundestag und wer sich für die freiheit des volkes einsetzt wird als „Reichsbürger“ betittelt. dabei haben die im bundestag unter führung der mutti merkel sich doch selbst und ihr durch bundespersonalausweis abhängig gemachtes gefolge per gesetz zu reichsbürgern erklärt

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Die Wache für das Objekt haben DIE beseitigt. Jetzt kommen die Menschen unter die Räder. Da wird vor nichts mehr zurückgeschreckt! Das die Wortmarke „Polizei“ nur eine Sammlung von Söldnern ist, die gegen Geld zum pavlovschen Beißreflex übergehen
ist damit bewiesen. Gesetze gibt es dann nicht!
Die Auftraggeber hinter den Schreibtischen in Zwickau schreckt nicht mal die Öffentlichkeit zurück. Gegen Geld wird der Verstand unten bei Pförtner abgegeben.
Wenn Linke gestern hochverbrecherische Anschläge auf die Bahnanlagen und die öffentliche Sicherheit verüben.
Da ist die Wortmarke POLIZEI ganz weit weg und blind!
Dafür habe ich diesen Auszug gefunden!!!
Wenn dieses Verbrechen von Rechten gekommen wäre, hätte die verhurte Lügenpresse sofort Fotos von verstorbenen Babys in Brutkästen, von nicht einsetzbaren Rettungskräften, von weinenden Müttern zur Hand gehabt. So waren es die Gutmenschen von Links und DENEN bezahlt man solche Aktionen gegen das eigene Volk noch! Diese Anschläge waren ein hochkarätiges Verbrechen gegen die Sicherheit in der BRiD! Für die Täter muß es Lebenslänglich Zuchthaus geben, wenn Sie gefasst werden!
Die Linksfrakturen aus dem Bundestag werden sich schützend hinter eine Straßenbahn werfen um diese Hochkriminellen weitere Anschläge ausführen zu lassen.
Wir sprechen hier nicht von einer kleinen Havarie! Wie sprechen hier von einem hochkarätigen Anschlag auf die Sicherheit der Bevölkerung!
Das Urteil steht schon oben!!!

Astrid
Astrid
6 Jahre zuvor

Als Gott seine Schöpfung aktuell begutachtete, sagte das oberste Wesen zu sich selbst: „Mit den Juristen und Politisten auf der Erde habe ich Scheiße gebaut“…

Ramona Herrmann
6 Jahre zuvor

was geht denn hier ab,das ist doch echt das allerletzte,der Frau müsste ich mal auf die Sprünge helfen,wie sie sich davor schützen könnte.

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Das ist aber interessant !!! Erzähl mal wie Du Dich wehrst wenn Dir plötzlich 20 oder mehr Söldner-Wortmarken gegenüber stehen. Wir wollen uns schützen, verrat mal wie das geht im NEUNAZISYSTEM:

Karl der Deutsche
6 Jahre zuvor

Ohne Unterschrift ist gar nichts gültig: Ein Dokument muss, um Rechtsgültigkeit zu erlangen, nach BGB §126 unterschrieben sein. Eine Unterschrift in Verbindung mit „i. A.“ (im Auftrag) oder „gez.“ (gezeichnet) sind keine rechtsgültigen Unterschriften.
Nach Aussage der Firma „Bundesgerichtshof“ gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ (im Auftrag) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt des Schreibens keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und somit ist dieses Schreiben unwirksam. Die „Unterzeichnung“ mit „i. A.“ bedeutet also auch, dass es sich nicht um eine klagefähige Form handelt. Gleiches gilt für ähnliche Unterschriftzusätze, wie bspw. „auf Anordnung“.

Dazu gibt es die „BGH“-Beurteilungen V ZR 139/87 vom 05.11.1987 und VI ZB 81/05 vom 19.06.2007. Bestehe Sie auf ein Schreiben in klagefähiger Form!
Der Grund für dieses Handeln der Behördenbediensteten findet seine Ursachen in der weggefallenen „Staatshaftung“ in der „Bundesrepublik Deutschland“: Aufhebung des „Staatshaftungsgesetzes“ (vom 26.6.1981 BGBI Teil I S.554) durch das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ (BVerfG 61, 149). Nun wird also nach § 839 BGB mit gesamten persönlichen Vermögen selbst gehaftet, bzw. nach § 823 BGB.
An dieser Stelle verweisen wir zusätzlich auf § 56/1 des sogenannten „Beamtengesetzes“: „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ Daraus leitet sich eindeutig eine persönliche Haftung ab, die sich durchsetzen lassen wird, wenn das Unrecht in diesem Lande vom Recht abgelöst werden wird. Kommen Sie mit einem vermeintlichen „Beamten“ in Kontakt, verlangen Sie in jedem Fall, dass er sich ausweist.

Sowohl Dienstausweis wie auch den Personalausweis ist vorzulegen. Notieren Sie sich den vollständigen Namen für spätere rechtliche Schritte. Wird verweigert, sich Ihnen gegenüber auszuweisen, so stellt dies den Straftatbestand der Amtsanmaßung wie auch der Rechtsbeugung dar. Im Weiteren weisen wir ein Mal mehr darauf hin, dass im hiesigen Lande keine Staatsgerichte existieren, sondern nur Handelsgerichte, denen Sie sich nicht unterordnen müssen.

Nach AHK-Befehl/Gesetz Nr. 35 sind alle Gerichtsstrukturen und Gerichte in der „Bundesrepublik Deutschland“, reine Handelsgerichte nach “Admirality Law”. Das heißt: Erst mit Vertragsabschluß kommt ein Contract (Vertrag) zustande, womit das „Gericht“ als Handelsgericht und Handlungsgericht akzeptiert wird.
Dies kann man nach § 54 BGB jedoch zurückweisen. Machen Sie etwaige „behördliche Personen“ auf die Remonstrationspflicht (BBG §56) aufmerksam, in Verbindung mit der Auskunftspflicht. Der § 15 Gerichtsverfassungsgesetz beinhaltete, dass in Deutschland Staatsgerichte bestehen. Er wurde durch die Alliierten 1949 aufgehoben.
Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz wurde am 29.11.2007 auch das Vorschaltgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und somit das ganze Gerichtsverfassungsgesetz aufgehoben. Im Weiteren wurde aufgehoben: Die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO), OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) wie auch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Sollte eine sogenannte „Behörde“ zum Beispiel auf die AO (Abgabenordnung) verweisen, so fragen Sie freundlich nach, wann diese denn in Kraft getreten sei. Sie ist nie in Kraft getreten und somit ungültig und nichtig, so wie hierzulande so gut wie alles andere auch ungültig und nichtig ist.

Alexander Berg
6 Jahre zuvor

Ist doch prima, wenn die Polizei solch einen Unfug macht. Das kostet richtig Geld und ist eine prima Publicity. http://blog.berg-kommunikation.de/spannender-einsatz-in-langenbieber/

Alexander Berg
6 Jahre zuvor

😀 Alles muss raus!