Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Österreichisches Innenministerium: Bei Heimaturlaub verlieren „Flüchtlinge“ den Asylstatus

23. Juni 2017
Österreichisches Innenministerium: Bei Heimaturlaub verlieren „Flüchtlinge“ den Asylstatus
NATIONAL

Wien. #Das österreichische Innenministerium hat jetzt klargestellt, daß die Rückreise von „#Flüchtlingen“ in ihr Heimatland ein Grund für die Aberkennung des #Asylstatus sei. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte jetzt Journalisten gegenüber: „Nein, das paßt nicht zusammen: Man kann nicht in einem Land urlauben, in dem man nach eigenen Angaben politisch verfolgt ist.“ Vor allem bei #Tschetschenen seien solche Asyl-Heimaturlaube „durchaus üblich”, bestätigte der Sprecher.

Aber: „Nein, da gibt’s keine Ausnahmen: Wenn ein angeblich politisch verfolgter #Asylwerber zurück in seine Heimat fliegt, ist der Asylstatus weg“, sagte der Ministeriumssprecher. Bei den nach #Österreich geflüchteten Tschetschenen habe der Asyl-Urlaub zu Hause System, bei den Syrern sei dies selten der Fall. Die Kontrollen seien bereits verschärft worden.

Auch würden „diverse Begründungen“, daß die Heimreise zur Nachschau nötig gewesen sein soll, „ob das Haus noch steht” oder „ob Verwandte noch leben”, nicht mehr akzeptiert. Ein bei der Rückkehr ertappter Tschetschene könne dann abgeschoben werden, ein Syrer allerdings aufgrund der Kriegssituation in seinem Heimatland nicht – er bleibt trotz allem vorerst in Österreich.

Die Tatsache, daß sich Asylwerber offenbar auch ihre Flugtickets für die Heimaturlaube selbst finanzieren können, kommentiert man im Innenministerium mit den Worten: „Es stellt sich schon die Frage, wie man sich das etwa als Bezieher der Grundversorgung oder Mindestsicherung leisten kann.” (mü)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

Quelle: zuerst.de vom 23.06.2017

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