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Berlin: Steigende Verdachtszahlen von schwangeren Asylbewerberinnen, die Deutschen Geld für Scheinvaterschaft zahlen

Die Bundesregierung spricht von steigenden Verdachtszahlen von schwangeren Frauen, die Asyl beantragen und deutschen Männern Geld dafür zahlen, zum Schein die Vaterschaft des Kindes anzuerkennen.

Für das neue Gesetz gegen #Asylbetrug mit Scheinvaterschaften gibt es zwar keine belastbare Zahlengrundlage, die #Bundesregierung spricht aber von steigenden Verdachtszahlen von schwangeren Frauen, die Asyl beantragen und deutschen Männern Geld dafür zahlen, zum Schein die #Vaterschaft des Kindes anzuerkennen, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion.

Der Asylbetrug besteht darin, dass die Kinder durch dieses Vorgehen automatisch die #deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Vor einigen Monaten war bekannt geworden, dass Polizei und Staatsanwälte einen groß angelegten bundesweiten Betrug vermuten. Allein in Berlin soll es nach Medienberichten bis zu 700 Fälle geben.

Die Bundesregierung begründet die fehlenden Zahlen damit, dass das von 2008 stammende Gesetz gegen den Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung im Jahr 2013 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde. „Dementsprechend liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse zu möglichen Fallzahlen der letzten Jahre vor“, schreibt die Regierung.

Doch die Bundesregierung kann auch keine neueren Zahlen oder konkrete Fälle eines solchen Asylbetrugs nennen. Auch zu organisierten Strukturen oder Netzwerken zur Vermittlung von Schein-Vätern hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine belastbaren Erkenntnisse. Dennoch hat der Bundestag im Mai ein Gesetz beschlossen, welches Ausländerbehörden die Möglichkeit gibt, bei Verdacht auf einen Betrug zu handeln, um den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen zu verhindern.

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Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, #Ulla Jelpke, kritisierte: „Es ist mehr als peinlich, auf solch einer Grundlage eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche gesetzliche Regelung zu beschließen, die eine große Zahl binationaler Familien unter Generalverdacht stellt.“ (dts)

Quelle: Epoch Times vom 18.07.2017

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