Polen erforscht Reparationsansprüche an Deutschland – Zu einem Friedensvertrag kam es nie

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Warschau (ADN). Der wissenschaftliche Dienst des polnischen Parlaments Sejm prüft derzeit Forderungen nach Reparationen gegenüber Deutschland.

Wie das Nachrichtenportal EurAktiv am Donnerstag weiter mitteilt, soll die Analyse bis zum 11. August 2017 unter Berufung auf den Abgeordneten Arkadiusz Mularczyk und die Nachrichtenagentur PAP fertiggestellt sein.

Allein die Schäden in der während des Zweiten Weltkriegs zerstörten polnischen Hauptstadt Warschau werden auf 45,4 Milliarden Euro beziffert.

In dem EurAktiv-Bericht wird Polens Verteidigungsminister Antoni Macierewicz zitiert: „Es ist nicht wahr, dass Polen auf Reparationen verzchtet hat, die uns aus Deutschland zustehen.“

Die DDR hatte nachdem Krieg zunächst Reparationszahlungen an Polen geleistet. Dann hatte im August 1953 Polen in einer Erklärung auf weitere Zahlungen verzichtet, um damit „einen weiteren Beitrag zur Lösung der deutschen Frage im Geiste der Demokratie und des Friedens“ zu leisten. 

Damit begründete die Vize-Sprecherin der Bundesregierung Ulrike Demmer auch die deutsche Position. Die Frage der Reparationen sei rechtlich und politisch bereits abschließend geregelt.

Macierewicz argumentiert hingegen, dass die frühere Volksrepublik Polen vor 1989 wie die DDR ein von der Sowjetunion abhängiger Marionettenstaat gewesen sei. Er stellt fest: „Ohne jede Diskussion sind die Deutschen den Polen Kriegsreparationen schuldig.“ Die Verzichtserklärung habe Polen auf Dreuck des Sowjetregimes abgegeben.

Das Portal Zeit.online schreibt in diesem Zusammenhang: „Im Rahmen von Globalverträgen  hatte Deutschland Russland, Weißrussland und der Ukraine mehr als 500 Millionen Euro als Entschädigung gezahlt. Polen bekam mehr als 250 Millionen Euro. Ein Friedensvertrag hätte endgültige Regelungen bringen können. Doch zu dem kam es nie. Nach Ansicht Deutschlands sind mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag zur deutschen Einheit alle weiteren Ansprüche völkerrechtlich getilgt.“ ++ (vk/mgn/03.08.17 – 216)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 03.08.2017

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