Deutschland – Programmbeschwerde: Bildmanipulation bei Tages­schau zum Netz­werk­durch­setzungsgesetz im Bundestag

 

Programmbeschwerde: Bildmanipulation bei Tages­schau zum Netz­werk­durch­setzungsgesetz im Bundestag
Screenshot: ARD-Tagesschau

Die Publikumskonferenz der #öffentlich-rechtlichen Medien hat #Programmbeschwerde gegen die Berichterstattung der #Tagesschau zum #Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingereicht. Der Vorwurf lautet auf #manipulative Bilderauswahl. RT Deutsch dokumentiert die Beschwerde.

Programmbeschwerde: Bildtäuschende Nachricht bei der Tages­schau-Bericht­erstat­tung am 30.6.2017 um 20 Uhr über die Plenardebatte zum „Netz­werk­durch­setzungs­gesetz“ im #Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Plenardebatte zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ mit anschließender Abstimmung fand im Rahmen der letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause am 30.6.2017 als TOP ZP12 direkt nach der Gesetzesabstimmung zum Gesetz für die „#Ehe für alle“ statt.

Während bei der Abstimmung zum Gesetz für die „Ehe für alle“ der Bundestag noch voll besetzt war, waren bei der Abstimmung für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Bundestag nur noch etwa 50 bis 60 Abgeordnete anwesend. Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht für eine gültige Abstimmung jedoch eine Anwesenheit von mehr als 50 % der Abgeordneten vor.

§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit

(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164

Der Bundestag war also nach diesen Regeln nicht beschlussfähig. Trotzdem wurde ein Gesetz beschlossen, das nach Meinung vieler Rechtsexperten ein wesentliches Grundrecht – nämlich das der #Meinungsfreiheit – einschränkt und demnach verfassungswidrig ist.

In der #ARD-Tagesschau wurde am 30.6.2017 um 20 Uhr über diese Gesetzesvorlage und die Abstimmung berichtet, aber mit für den Zuschauer täuschenden Einblendungen. Das Publikum konnte anhand der Einblendungen den Eindruck haben, der Bundestag habe mit voll besetztem Plenum über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz abgestimmt. Dies ist jedoch nicht zutreffend, wie die folgenden Beobachtungen zeigen.

In der Anmoderation von #Jens Riva wird im Hintergrund als Standbild zum TOP ZP12 ein voll besetzter Bundestag gezeigt. Kurzzeitig ist im weiterem Verlauf für etwa eine knappe Sekunde (bei 6:37) die traurige Realität eines fast leeren Plenums zu sehen.

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Zu Beginn der Rede von Frau Dr. Sitte (ab 7:05) wird jedoch wieder ein voller Bundestag gezeigt. Während ihrer Rede lichten sich die Reihen bis auf ca. 50 bis 60 Abgeordnete. Das zeigte die Tagesschau aber nicht mehr.

Quelle: http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesschau-Video/30-06-2017-tagesschau-20-00-Uhr/Das-Erste/Video-Podcast?bcastId=343272&documentId=44000726

In folgendem Video wird nach der Rede von #Heiko Maas ab 6:30 das Ergebnis der Abstimmung zum TOP „Ehe-für-Alle“ bekanntgegeben. Hier ist der Saal noch gut gefüllt, in Folge wird das Fluchtverhalten der Abgeordneten dokumentiert und bereits 6 Minuten später ist schon fast die inzwischen bekannte Leere des hohen Hauses, anlässlich einer eilig anberaumten Abstimmung zur Abschaffung von Grundrechten, zu verzeichnen.

In folgenden Videos werden Abstimmungsbedingungen und Abstimmungsverhalten der noch anwesenden Volksvertreter deutlich.

Die Täuschung der Fernsehzuschauer liegt nach Ansicht der Beschwerdeführer neben dem wiederholt praktizierten manipulativen Einsatz von Bild- und Filmmaterial in der offensichtlichen Vermeidung realitätsgetreuer Darstellung ärgerlicher Sachverhalte. Angesichts der Brisanz des hoch umstrittenen Gesetzes, welches nach Meinung maßgeblicher gesellschaftlicher Gruppierungen und Kritiker sowohl eine Gefahr für die Meinungsfreiheit als auch europarechtswidrig ist, wäre eine kritische Aufklärung seitens der Nachrichtengebung für die Rezipienten der Tageschau hilfreich gewesen. Nicht jeder politisch interessierte Bürger schaut sich die ausführlichen Berichte auf #Phönix oder in der Mediathek des Bundestages an – schließlich gibt es ja „zur Einordnung“ die Tagesschau.

Die kritische Würdigung der leeren Ränge, die als Indiz für das geringe Interesse der Abgeordneten an einer Mithaftung für ein verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz gewertet werden könnten, sollte für #Medien mit Informationsauftrag verpflichtend und selbstverständlich sein – sowie Fragen aufwerfen.

• Ist die Arbeitsverweigerung einer komfortablen Mehrheit der Parlamentarier ausgerechnet bei TOP ZP12 ein Indiz für die nicht vorhandene Relevanz des Gesetzes?

• Läuft die bedenkliche Arbeitsauffassung der Parlamentarier eventuell dem Auftrag des Souverän zuwider?

• Welchen Wert hat ein Gesetz in einer demokratisch verfassten Gesellschaft, wenn es gegen deren massiven Widerstand schlussendlich nur von „einer Handvoll“ Parlamentarier durchgewunken wird?

• Wie viele Abgeordnete haben am 30.6.2017 bei der 244. Sitzung des Bundestages an der Abstimmung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilgenommen und wie lautete das Abstimmungsergebnis?

Die Beschwerdeführer werfen ARD-aktuell vor, manipulativ und unvollständig über die Abstimmung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz berichtet und damit gegen den gesetzlichen Programmauftrag verstoßen zu haben, die freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung des Publikums zu fördern.

Auch die inhaltliche Wichtung der Bundestagsabstimmungen innerhalb der Berichterstattung suggerierte, durch die sehr ausführliche Befassung mit der „Ehe für Alle“, mit knapp 6 Minuten d. h. ca. 35% des Sendevolumens der Tagesschau, gegen den gerade mal zweiminütigen Beitrag zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (von ARD-aktuell verkürzt und manipulativ „#Gesetz gegen Hasskommentare“ genannt), geringere Relevanz und Wertigkeit.

Der freudsche Versprecher des Tagesschau-Moderators, der in seiner Anmoderation vom ,,Netzwerkdurchsuchungsgesetz“ spricht, ist angesichts der Welle von Einschränkungen bislang verbriefter Grundrechte, die dem umstrittenen Gesetzentwurf im Juli 2017 vorangingen, ein Stück bitterer Wahrheit.

„Nicht Ruhe, nicht Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit ist die erste Bürgerpflicht, sondern Kritik und demokratische Wachsamkeit.“

Otto Brenner

Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie weiterführenden Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller

Vorsitzende

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Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Der BUNDESTAG antwortete mir ausführlich, warum das Ergebnis doch gültig sei…
Interesse es zu lesen?

Annette
Annette
6 Jahre zuvor
Reply to  staseve

…unterwegs…

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Ich hätte Interesse.
Wäre toll mal wieder die dummen Antworten der holen Bande zu lesen.
Zu Hitlers Zeiten kein Unterschied.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Sie weben ihr Leichentuch….

Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  meckerpaul

Hoffentlich sind DIE bald fertig damit !