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Skandal: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt Asyl trotz gefälschter Pässe

01. September 2017
Skandal: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt Asyl trotz gefälschter Pässe
NATIONAL

#Nürnberg. Eigentlich darf niemand, der einen gefälschten Paß besitzt, in #Deutschland #Asyl bekommen – so steht es zumindest im Gesetz. Doch laut einem Zeitungsbericht nimmt das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (#BAMF) diesen Teil des Gesetzes nicht ganz so streng. Wie die „Welt am Sonntag“ aus Sicherheitskreisen erfuhr, erstattet das BAMF nach der Entdeckung von gefälschten Pässen so gut wie keine Anzeige. Im ersten Halbjahr 2016 überprüfte die Nürnberger Behörde demnach insgesamt 217.465 Pässe, Geburtsurkunden oder Führerscheine von Asylsuchenden. In rund 2273 Fällen bemerkte die physikalisch-technische Urkundenuntersuchung des BAMF schwere gerichtsfeste Manipulationen. Damit steht der Verdacht der #Urkundenfälschung, für die bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen, im Raum.

„Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert“, heißt es dazu im #Asylverfahrensgesetz. Doch gegenüber der „Welt am Sonntag“ erklärte das BAMF: „Nachweislich falsche Angaben zur Identität führten nicht automatisch zu einer Ablehnung.“

Nun hat auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter die Behörde aufgefordert, künftig bei jedem gefälschten Paß Anzeige zu erstatten. Mit solchen Pässen könnten Bankkonten eröffnet werden, um Terrororganisationen wie den IS zu unterstützen.

Quelle: zuerst.de vom 01.09.2017

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