Gruppe von rund 84.000 Bürger darf nicht wählen – Rechtsstaatlichkeit nicht gegeben

München (ADN). An der bevorstehenden Bundestagswahl darf im Prinzip jeder Bürger im Alter von über 18 Jahren teilnehmen. Das sind annähernd 62 Millionen Bürger. Warum  eine Gruppe von rund 84.000 volljährige Menschen von der Wahl ausgeschlossen sind, erläutert die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Wochenende. Das seien 81.000, die wegen einer geistigen Behinderung von einem Gericht einen Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt bekommen haben. Weiterhin seien 3.000 schuldunfähige Straftäter betroffen, die in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht sind. „Wie viele Menschen in diesem Jahr vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, lässt sich nicht genau sagen. Vieles spricht dafür, dass es mehr als 84.000 Bürger sind – das entspricht der Einwohnerzahl einer mittelgroßen Stadt wie Gießen. Die Zahl geht aus einer Studie des Bundessozialministeriums aus dem vergangenen Jahr hervor, Berechnungsgrundlage waren die Jahre 2014 und 2015“, berichtet die SZ.

Screenshot (657)

Diese Praxis stößt auf heftige Kritik. Oppositionsverbände und Sozialverbände bezweifeln, dass ein Ausschluss von der Wahl zulässig ist. Zudem wird kritisiert, dass das Wahlrecht in zwei weiteren Punkten uneinheitlich ist und Menschen diskriminiert. Ein Beispiel sind Demenzkranke. Wer infolge Erkrankung per Gericht in allen Angelegenheiten einen Betreuer zur Seite gestellt bekommt, fällt automatisch aus dem Wählerregister heraus. Wer aber im frühen Stadium seiner Erkrankung eine entsprechende Vorsorgevollmacht unterschreibt, bleibt drin. 

Der zweite Punkt betrifft die Frage, wie oft Richter bei Behinderten eine Betreuung „in allen Angelegenheiten“ anordnen. Regional gibt es da große Unterschiede. In Bremen sind es acht Fälle auf 100.000 Wahlberechtigte und in Bayern 204. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 132 Personen. Damit ist es eine Frage des richtigen Wohnorts, ob ein Behinderter wählen darf oder nicht. Mit Rechtsstaatlichkeits hat das nichts zu tun. ++ (wl/mgn/02.08.17 – 246)

#Bayern, #Behinderte, #Betreuung, #Bremen,#Bundestagswahl, #Demenzkranke, #Süddeutsche Zeitung, #Sozialverbände,#Straftäter, #Wahlrecht, #Wohnort

Quelle: Nachrichtenagentur ADN SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

 

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
9 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Ist doch so in Ordnung. Wie kann ein Demenzkranker wählen?????
Das machen doch dann andere für ihn. Nee nee und Verbrecher im Gefängnis gehören auch ausgeschlossen.

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Die sollten froh sein, daß sie zur STIMMABGABE nicht genötigt werden.

Karl in Oslo
6 Jahre zuvor

Der Vermerk DEUTSCH im Ausweis der BRD ist kein Nachweis dafür, dass du Deutscher bist, sondern legt die Vermutung nahe, dass du es sein kannst. https://web.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland kann viel bewegen, sobald wir 60.000.000 Mitglieder sind. Wann machst du mit? Unser Deutschland soll seine Gebiete des Jahres 1917 von den Alliierten zurück verlangen und das Deutsche Reich als Demokratie gründen, denn im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland weggefallen, wodurch das Gesetz seine Gültigkeit verlor. Dadurch ist die BRD genau so erloschen wie die DDR. Jede Besatzungszeit endet nach nur 60 Jahren lt. Haager Landkriegsordnung. Die Westmächte verwalten uns noch immer, aber nicht unter staatlicher Gesinnung, sondern nach ökonomischen Prinzip. 100 Jahre nach der Kapitulation!

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Karl in Oslo

Karl, Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft sind verschiedene Dinge !

Karl im Exil Norwegen
6 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Ja Birgit, aber wo gibt es eine Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft mit dem Namen DEUTSCH?
https://web.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland kann viel bewegen, sobald wir 60.000.000 Mitglieder sind. Unser Deutschland soll seine Gebiete des Jahres 1917 von den Alliierten zurück verlangen. Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder Vollstreckungsmaßnahmen in der BRD bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Unterschrift! Unterschriften von Rechtspflegern sind hierbei NICHT rechtswirksam, da diese NICHT über entsprechende richterliche Kompetenzen verfügen! Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern oder Haftbefehle ohne eigenhändige Richterunterschriften sind rechtsunwirksam!

kairo
kairo
6 Jahre zuvor

„Der Vermerk DEUTSCH im Ausweis der BRD ist kein Nachweis dafür, dass du Deutscher bist, sondern legt die Vermutung nahe, dass du es sein kannst. “

Was in der Regel auch völlig reicht, gerade im Behördenverkehr und im In- und Ausland. Der Personalausweis dient dazu, die Identität des Inhabers festzustellen, nicht seine Staatsangehörigkeit. Allerdings werden deutsche Identitätspapiere nur an Personen ausgegeben, die Deutsche sind. Und mach dich mal schlau, was „Vermutung“ in der Rechtsprechung bedeutet; die Vermutung kann unter Umständen sogar einen Beweis ersetzen.

„… denn im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland weggefallen …“

Ein bekanntes Märchen. Wo das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ gilt, ergibt sich nach wie vor aus dem Titel.

„Jede Besatzungszeit endet nach nur 60 Jahren lt. Haager Landkriegsordnung. “

Glatt gelogen. Andernfalls bitte belegen.

Karl im Exil Norwegen
6 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Kairo ist klug, aber der Name kann nicht den Geltungsbereich bestimmen und die BRD ist mit der DDR 1990 untergegangen. Also gilt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nirgendwo?

kairo
kairo
6 Jahre zuvor

Nun denk doch mal scharf nach: wo mag das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ wohl gelten? Wieso soll sich der Geltungsbereich nicht aus dem Namen ergeben? Gerade hier tut er es doch exemplarisch.

Die letztere gibt es übrigens immer noch. Habe ich gerade im Urlaub gemerkt. Wenn wir Ausflüge nach Österreich gemacht haben, sind wir stets in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt. Nur die DDR fehlt seit 1990 unentschuldigt.